IAS 10 unterscheidet zwischen zwei Arten von Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag auftreten: Anpassungsereignisse (adjusting events) und Nicht-Anpassungsereignisse (non-adjusting events). Diese Klassifizierung bestimmt, ob und wie Finanzaussagen angepasst werden müssen.
Anpassungsereignisse (Adjusting Events)
Anpassungsereignisse sind Ereignisse nach dem Berichtszeitraum, die Bedingungen widerspiegeln, die am Bilanzstichtag bereits bestanden (IAS 10.3). Diese Ereignisse liefern zusätzliche Evidenz über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder das Eigenkapital zum Stichtag.
Typische Beispiele umfassen:
Diese Ereignisse müssen die Finanzaussagen anpassen. Der Abschluss wird aktualisiert, um die neuen Informationen zu berücksichtigen (IAS 10.8).
Nicht-Anpassungsereignisse (Non-Adjusting Events)
Nicht-Anpassungsereignisse sind Ereignisse nach dem Berichtszeitraum, die Bedingungen widerspiegeln, die nach dem Bilanzstichtag entstanden sind (IAS 10.3). Sie geben keine neuen Informationen über die finanzielle Situation am Stichtag.
Beispiele sind:
Diese Ereignisse werden nicht in den Zahlen angepasst. Allerdings müssen sie in den Anhangangaben offengelegt werden, falls sie für die Beurteilung der Finanzlage erheblich sind (IAS 10.19, IAS 10.20).
Praktische Abgrenzung
Die Abgrenzung hängt davon ab, ob das Ereignis auf eine Bedingung hinweist, die am Stichtag bereits bestand. Dies erfordert professionelles Urteilsvermögen. Manchmal ist die Unterscheidung komplex: Ein Kundenausfall nach dem Bilanzstichtag stellt ein Anpassungsereignis dar, wenn die Zahlungsschwierigkeit bereits zum Stichtag existierte; ist es jedoch eine unvorhergesehene Zahlungsunfähigkeit, ist es ein Nicht-Anpassungsereignis.
Zeitpunkt der Veröffentlichung
Ein wichtiger Punkt: Die Klassifizierung hängt nicht davon ab, wann das Ereignis bekannt wird, sondern davon, wann die Bedingung entstand. Anpassungsereignisse müssen vor oder am Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses berücksichtigt werden (IAS 10.17).