Latente Steuern entstehen aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz und ihrem Steuerwert. IAS 12 "Ertragsteuern" regelt die Bilanzierung von aktuellen und latenten Steuern.
Latente Steuervermögenswerte und -schulden
Ein latentes Steuervermögen (DTAs) entsteht, wenn temporäre Differenzen zu zukünftigen Steuervergünstigungen führen (IAS 12.24). Dies ist typischerweise der Fall bei:
Eine latente Steuerschuld (DTLs) entsteht bei temporären Differenzen, die zu zukünftigen Steuerverpflichtungen führen (IAS 12.15), etwa bei:
Nach dem Liability-Methode-Ansatz werden latente Steuern auf Basis der erwarteten Steuersätze zum Bilanzstichtag berechnet (IAS 12.51). Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der temporären Differenzen mit dem anzuwendenden Steuersatz.
Latente Steuerschulden müssen in der Regel anerkannt werden (IAS 12.26). Bei latenten Steuervermögenswerten ist ein Ansatzwahrscheinlichkeitstest erforderlich: Diese werden nur anerkannt, soweit es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen, um die Steuervorteile zu realisieren (IAS 12.32). Dies ist eine wesentliche Einschränkung.
Bewertung und Änderungen
Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bewertet, die für die Periode erwartet werden, in der die Schuld beglichen oder der Vermögenswert realisiert wird (IAS 12.51). Änderungen der Steuersätze führen zu Anpassungen der latenten Steuern, typischerweise über die Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 12.87).
Erfolgsmessung und Darstellung
Der latente Steueraufwand oder -ertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, er bezieht sich auf Transaktionen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden (IAS 12.61–68). Dies betrifft beispielsweise Neubewertungen oder Transaktionen mit Eigenkapitalgebern.
Latente Steuervermögenswerte und -schulden werden als langfristig klassifiziert und in der Bilanz gesondert ausgewiesen (IFRS-Darstellungsstandards).
Besondere Situationen
Bei Geschäftskombinationen werden latente Steuern auf Basis der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei Umstrukturierungen und Änderungen der Eigentumsstruktur können Unsicherheiten bei der Realisierbarkeit entstehen.