Updated 9 June 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team
IAS 12 Ertragsteuern regelt die Bilanzierung von Ertragsteuern und umfasst sowohl laufende Steuern (die für die aktuelle Periode zahlbare Steuer) als auch latente Steuern (die zukünftigen Steuerwirkungen temporärer Differenzen zwischen Buchwert und Steuerwert).
IAS 12 befasst sich mit drei miteinander verbundenen Bereichen:
Der Standard gilt für Steuern basierend auf steuerpflichtigem Gewinn (Ertragsteuern) und schließt Steuern auf Ausschüttungen wie Quellensteuer auf Dividenden aus.
Die laufende Steuer ist der Betrag der Ertragssteuer, die zahlbar (oder rückforderbar) ist in Bezug auf den steuerpflichtigen Gewinn (oder Steuerverlust) für die aktuelle Periode, gemessen zum geltenden Steuersatz (IAS 12.12).
Wichtige Punkte:
Laufende und latente Steuern aus derselben Transaktion werden konsistent erfasst: Wenn der zugrunde liegende Posten durch Gewinn oder Verlust fließt, so auch die Steuer; wenn durch OCI oder Eigenkapital, so auch die Steuer (IAS 12.61A).
Latente Steuern entstehen aus temporären Differenzen — Situationen, in denen der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit in den Abschlussarbeiten vom Steuerwert abweicht.
Die Bilanzschuld-Methode (IAS 12.5) erfordert:
LSA und LSV werden mit dem Steuersatz bewertet, der am Stichtag geltend oder substantiell geltend ist (IAS 12.47), als langfristig klassifiziert und nur verrechnet, wenn sie sich auf die gleiche Steuerbehörde und die gleiche steuerpflichtige Einheit beziehen (IAS 12.73–74).
Für detaillierte Mechaniken, ausgarbeitete Journaleinträge und die Beurteilung der Erfassungswahrscheinlichkeit siehe IAS 12 — Latente Steuerabrechnung.
IAS 12.79–88 erfordert umfangreiche Angaben zu Ertragsteuern, einschließlich:
Die Steuersatzüberleitung (der "Steuerbeweis") ist eine kritische Angabe, die es Benutzern ermöglicht zu verstehen, warum der effektive Steuersatz vom Gesetzessteuersatz abweicht. Häufige Übergangspositionen sind nicht abzugsfähige Ausgaben, steuerbefreite Einnahmen, Steuergutschriften und Satzdifferenzen bei ausländischen Tätigkeiten.
| Bereich | Schlüsselabsatz | Kernvoraussetzung |
|---|---|---|
| Laufende Steuer | IAS 12.12 | Erfassung zum geltenden Satz; Widerspiegelung der Steuerverpflichtung |
| Latente Steuerverbindlichkeit | IAS 12.15 | Erfassung für alle steuerpflichtigen temporären Differenzen |
| Latentes Steueraktivum | IAS 12.34 | Erfassung nur, wenn zukünftiger steuerpflichtiger Gewinn wahrscheinlich ist |
| Steuersatz | IAS 12.47 | Geltender/substantiell geltender Satz am Stichtag verwenden |
| Darstellung | IAS 12.73–74 | Langfristig; Verrechnung nur gleiche Einheit und gleiche Steuerbehörde |
| Angabe | IAS 12.79–88 | Satzüberleitung, LSA-Grundlage, Verfallsdatum von Verlusten und Gutschriften |