IAS 16 Sachanlagen

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Wie werden Sachanlagen nach IAS 16 bilanziert?

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Sachanlagen

IAS 16 Sachanlagen — Kernregel

Sachanlagen werden als Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige wirtschaftliche Vorteile dem Unternehmen zufließen und die Anschaffungskosten zuverlässig gemessen werden können. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie entweder nach dem Anschaffungskostenmodell oder dem Neubewertungsmodell bewertet, wobei die Abschreibung systematisch über die Nutzungsdauer erfolgt (IAS 16.7, IAS 16.29).

Wie IAS 16 Sachanlagen Funktioniert

  • Erfassung und erstmalige Bewertung: Ein Sachanlagegut wird nur erfasst, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: zukünftige wirtschaftliche Vorteile sind wahrscheinlich und die Anschaffungskosten können zuverlässig gemessen werden (IAS 16.7). Die erstmaligen Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis (netto von Handelsrabatten und Rückvergütungen), Importzölle, nicht erstattbare Erwerbssteuern sowie alle Kosten, die direkt der Versetzung des Vermögenswertes an seinen Bestimmungsort und in seinen betriebsbereiten Zustand zuzuordnen sind – wie Standortvorbereitung, Lieferung, Installation und Prüfung (IAS 16.16). Kosten für alltägliche Wartung und Instandhaltung, wie regelmäßige Arbeitskosten und Verbrauchsmaterialien, gehören nicht zur Buchwert und werden erfolgswirksam als Aufwand erfasst (IAS 16.12).
  • Nachfolgekosten: Ein Unternehmen bewertet alle Sachanlagenkosten – erste Anschaffung sowie spätere Zusätze oder Ersetzungen – nach denselben Erfassungskriterien. Teile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, werden aktiviert, wenn die Erfassungskriterien erfüllt sind, und der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht (IAS 16.13). Große Inspektionskosten werden ebenfalls aktiviert, wenn sie angefallen sind, und der Buchwert der vorangegangenen Inspektion wird ausgebucht.
  • Anschaffungskostenmodell: Nach der erstmaligen Erfassung wird ein Sachanlagegut mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger Wertminderungen bewertet (IAS 16.30). Dies ist der einfachere und weitgehend verbreitete Ansatz; es erfolgt keine Aufwärtsanpassung aufgrund von Marktveränderungen.
  • Neubewertungsmodell: Ein Unternehmen kann Sachanlagen stattdessen mit dem Neubewertungsbetrag – dem beizulegenden Zeitwert zum Neubewertungsstichtag abzüglich nachfolgender Abschreibungen und Wertminderungen – bewerten, sofern der beizulegende Zeitwert zuverlässig gemessen werden kann (IAS 16.31). Bei der Neubewertung muss die gesamte Klasse von Sachanlagen, zu der der Vermögenswert gehört, neu bewertet werden, nicht nur ausgewählte Vermögenswerte (IAS 16.36). Erhöhungen aus der Neubewertung werden in der sonstigen Gesamtgewinnrechnung erfasst und im Eigenkapital als Neubewertungsmehrwert akkumuliert; Verminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, es existiert ein früherer Mehrwert für diesen Vermögenswert (IAS 16.39, IAS 16.40).
  • Abschreibung: Der abschreibbare Betrag (Anschaffungskosten oder Neubewertungsbetrag abzüglich Restwert) wird systematisch über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes verteilt. Die Abschreibungsmethode, der Restwert und die Nutzungsdauer werden mindestens am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und prospektiv angepasst, wenn sich die Erwartungen geändert haben.
  • Wertminderung: Wenn Hinweise darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes möglicherweise nicht realisierbar ist, wendet ein Unternehmen IAS 36 an, um den erzielbaren Betrag zu bestimmen und gegebenenfalls eine Wertminderung zu erfassen (IAS 16.63).

IAS 16 Sachanlagen — Häufige Fehler

  • Einbeziehung nicht qualifizierender Kosten: Kosten wie die Eröffnung einer neuen Anlage, Werbung, Personalschulung oder allgemeine Verwaltungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten der Sachanlagen (IAS 16.19) und müssen als Aufwand erfasst werden.
  • Selektive Neubewertung: Unternehmen bewerten manchmal nur Vermögenswerte mit gestiegenen Werten neu. Dies ist nicht zulässig – die gesamte Klasse muss gleichzeitig oder auf rollierender Basis neu bewertet werden (IAS 16.36, IAS 16.38).
  • Aufgeschobene Zahlung: Falls die Zahlung über normale Kreditbedingungen hinaus aufgeschoben wird, sind die Anschaffungskosten des Vermögenswertes der Barwert zum Erfassungsstichtag; die Finanzierungskomponente wird während der Kreditfrist als Zinsen erfasst, es sei denn, sie werden gemäß IAS 23 aktiviert (IAS 16.23).
  • Beendigung der Aktivierung: Die Aktivierung von Kosten endet, sobald sich der Vermögenswert an dem Ort befindet und in dem Zustand, der für die beabsichtigte Nutzung erforderlich ist. Kosten, die bei der Nutzung oder dem Einsatz des Vermögenswertes anfallen, werden nicht zum Buchwert hinzugefügt (IAS 16.20).
  • Ersatzteile und Bereitschaftsausrüstung: Diese werden als Vorräte klassifiziert, es sei denn, sie erfüllen die Definition von Sachanlagen, in welchem Fall sie erfasst und entsprechend abgeschrieben werden (IAS 16.8).

Wichtige Absätze zum Verstehen

  • IAS 16.7 — Legt die zwei Erfassungskriterien fest: wahrscheinliche zukünftige wirtschaftliche Vorteile und zuverlässige Messung der Anschaffungskosten.
  • IAS 16.16 — Definiert die Elemente der Anschaffungskosten bei erstmaliger Erfassung, einschließlich Kaufpreis und direkt zurechenbarer Kosten.
  • IAS 16.29 — Verlangt von einem Unternehmen, das Anschaffungskostenmodell oder das Neubewertungsmodell zu wählen und konsistent auf eine gesamte Klasse von Sachanlagen anzuwenden.
  • IAS 16.30 — Spezifiziert das Anschaffungskostenmodell: Buchwert entspricht Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.
  • IAS 16.31 — Spezifiziert das Neubewertungsmodell: Buchwert entspricht beizulegendem Zeitwert abzüglich nachfolgender Abschreibungen und Wertminderungen mit regelmäßigen Anforderungen.
  • IAS 16.63 — Verlangt von einem Unternehmen, IAS 36 anzuwenden, um die Wertminderung von Sachanlagen zu beurteilen und zu erfassen.

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