IAS 2 Vorräte

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

What does IAS 2 cover and how does it work?

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Was IAS 2 abdeckt

IAS 2 Vorräte legt fest, wie Vorräte zu bewerten sind und welche Kosten einzubeziehen sind. Der Standard gilt für alle Vorräte mit Ausnahme von Bauleistungsverträgen (IAS 11/IFRS 15), Finanzinstrumenten und biologischen Vermögenswerten (IAS 41). Er schreibt ein einziges Bewertungsmodell vor — niedrigerer Wert aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert — das vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Stichtag jeder nachfolgenden Berichtsperiode gilt.

Bewertungsrahmen

Die beiden Säulen von IAS 2 sind Kostenfeststellung und der NRV-Test. In jeder Berichtsperiode vergleichen Unternehmen den Buchwert jedes Vorratspostens mit seinem NRV und schreiben jeden Überschuss ab.

  • Vorrätsbewertung → Der vollständige Rahmen für den niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und NRV: wann abzuschreiben ist, wie zu testen ist und wann Wertaufholungen erforderlich sind.
  • Nettoveräußerungswert → Wie der NRV berechnet wird, Einzelbewertung vs. Gruppenbewertung und die Mechanik von Abschreibung und Wertaufholung.

Kostenfeststellung

Die korrekte Definition von „Kosten" ist der Bereich, in dem die meisten Fehler auftreten. IAS 2 unterscheidet zwischen Kosten, die zu aktivieren sind, Kosten, die auszugrenzen sind, und der Methode zur Zuordnung von Kosten auf einzelne Einheiten.

  • Herstellungskosten der Vorräte → Dreikomponentiges Kostenmodell: Beschaffungskosten (IAS 2.11), Umwandlungskosten (IAS 2.12) und sonstige Kosten — plus die lange Liste von Posten, die sofort zu Aufwendungen führen müssen (IAS 2.16).
  • Gemeinkosten-Umlage → Normalkapazitätsregel für fixe Fertigungsgemeinkosten: wie sie zu berechnen ist, was mit nicht umgelegten Gemeinkosten geschieht und der häufigste Audit-Befund zu diesem Thema.
  • Kostenformeln → FIFO vs. gewichteter Durchschnittskostenpreis — wann jede Methode zu verwenden ist, Konsistenzanforderung und warum LIFO nach IFRS verboten ist.

Angabepflichten

  • Angabepflichten → Was IAS 2.36 erfordert: Buchwerte nach Kategorien, Kostenformeln, Abschreibungsbeträge, Wertaufholungen und verpfändete Vorräte.

Wichtigste Absätze auf einen Blick

  • IAS 2.9 — Grundlegende Bewertungsregel: niedrigerer Wert aus Herstellungskosten und NRV.
  • IAS 2.10 — Drei Komponenten der Kosten: Beschaffung, Umwandlung, sonstige.
  • IAS 2.12–13 — Fixe Fertigungsgemeinkosten werden auf Basis der Normalkapazität umgelegt; Überschuss wird zum Aufwand.
  • IAS 2.16 — Von der Vorrätsbewertung ausgeschlossene Kosten (abnormale Verschwendung, Lagerung, Verwaltungsgemeinkosten).
  • IAS 2.23–25 — Spezifische Zuordnung für abgegrenzte Posten; FIFO/gewichteter Durchschnitt für alle übrigen.
  • IAS 2.28–29 — Abschreibung auf NRV; Einzelbewertung mit eingeschränkter Gruppierung.
  • IAS 2.33 — Obligatorische Wertaufholung bei Abschreibung, wenn NRV sich erholt.
  • IAS 2.36 — Angabepflichten.

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