IAS 20 Staatliche Zuschüsse

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Wie werden staatliche Zuschüsse nach IAS 20 erfasst?

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Staatliche Zuschüsse

IAS 20 Staatliche Zuschüsse — Kernregel

Staatliche Zuschüsse werden systematisch über die Perioden hinweg erfolgswirksam erfasst, in denen das Unternehmen die Kosten erfasst, die der Zuschuss auszugleichen bestimmt ist – nicht einfach bei Erhalt der Zahlungsmittel (IAS 20.12). Die Erfassung erfordert angemessene Gewissheit in zwei Hinsichten: dass das Unternehmen alle an den Zuschuss geknüpften Bedingungen einhält und dass der Zuschuss tatsächlich erhalten wird (IAS 20.7).

Wie IAS 20 Staatliche Zuschüsse Funktioniert

Erfassungsschwelle

Ein Zuschuss wird erst erfasst, wenn die bedingungsabhängige Prüfung in IAS 20.7 erfüllt ist. Der bloße Erhalt von Zahlungsmitteln ist nicht ausreichend – die Art und Weise, wie ein Zuschuss erhalten wird, hat keinen Einfluss auf die angewendete Bilanzierungsmethode (IAS 20.9). Dies bedeutet, dass ein Unternehmen, das Mittel erhalten hat, aber noch nicht die Bedingungen erfüllt hat, diese Mittel als Verbindlichkeit und nicht als Ertrag behandeln muss. Ein verzeihendes Staatsdarlehen wird nur dann als Zuschuss behandelt, wenn angemessene Gewissheit besteht, dass das Unternehmen die Bedingungen für die Vergebung erfüllt (IAS 20.10).

Zuschüsse für Vermögenswerte

Wenn die Hauptbedingung eines Zuschusses darin besteht, dass das Unternehmen einen langfristigen Vermögenswert kauft, konstruiert oder anderweitig erwirbt, gestattet IAS 20 zwei gleichermaßen zulässige Darstellungsmethoden (IAS 20.24):

  • Abgrenzungsmethode (brutto): Der Zuschuss wird als abgegrenzte Erträge eingerichtet und systematisch über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes erfolgswirksam erfasst.
  • Verrechnung mit Vermögenswert (netto): Der Zuschuss wird bei der Ermittlung des Buchwerts des Vermögenswertes abgezogen und erfolgt als reduzierte Abschreibungsbelastung über die Lebensdauer des Vermögenswertes erfolgswirksam erfasst.

Beide Verfahren führen im Zeitablauf zu demselben Erfolgs- oder Verlustmuster. Die Wahl ist eine Bilanzierungspolitik-Entscheidung, die konsistent angewendet und offengelegt werden muss. Bei immateriellen Zuschüssen – wie der Übertragung von Grundstücken – werden das Vermögen und der Zuschuss normalerweise beide mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, obwohl die Erfassung beider zu einem nominalen Betrag auch zulässig ist (IAS 20.23).

Zuschüsse für Erträge

Wenn keine spezifische Vermögenswertbedingung gilt, gleichen Zuschüsse Betriebskosten oder Verluste aus. Das Matching-Prinzip bestimmt den Zeitpunkt: Erträge werden in derselben Periode erfasst wie die Ausgaben, auf die der Zuschuss abgestimmt ist (IAS 20.16). Zwei Darstellungsoptionen bestehen unter IAS 20.29:

  • Den Zuschuss als separaten Ertrag innerhalb des Erfolgs erfassen.
  • Den Zuschuss von der entsprechenden Ausgabe abziehen.

Beide Verfahren sind zulässig (IAS 20.31). Wenn ein Zuschuss für Kosten der Ausgleich darstellt, die bereits in einer vorherigen Periode anfallen sind, wird er im Erfolg der Periode erfasst, in der er zahlbar wird, mit klarer Offenlegung seiner Auswirkung (IAS 20.22).

Rückzahlung von Zuschüssen

Wenn Bedingungen später verletzt werden und ein Zuschuss zurückgezahlt werden muss, wird die Rückzahlung als Änderung einer Rechnungslegungsschätzung bilanziert. Bei ertragsbezogenen Zuschüssen wird die Rückzahlung zunächst gegen unamortisierte abgegrenzte Gutschriften angewendet; jeder Überschuss wird sofort erfolgswirksam erfasst (IAS 20.32). Bei vermögenswertsgebundenen Zuschüssen kann die Rückzahlung eine Werthaltigkeitsprüfung des überarbeiteten Buchwerts auslösen.

IAS 20 Staatliche Zuschüsse — Häufige Fehler

  • Erfassung beim Erhalt: Erfassung von Erträgen, wenn Zahlungsmittel ankommen – anstatt wenn Kosten abgestimmt werden – verstößt gegen die Grundlage der periodengerechten Rechnungslegung nach IAS 20.16.
  • Übersehen der zweiseitigen Bedingungsprüfung: Unternehmen konzentrieren sich manchmal nur darauf, ob sie den Zuschuss erhalten, übersehen jedoch, ob sie die angehängten Bedingungen tatsächlich erfüllen werden (IAS 20.7).
  • Inkonsistente Darstellung: Das Wechseln zwischen der Brutto- und Nettomethode für Vermögenswertzuschüsse ohne Begründung verstößt gegen die Konsistenzanforderungen.
  • Zuschüsse in Paketen ignorieren: Wenn ein einzelnes Paket mehrere Bedingungen enthält, die Kosten in verschiedenen Perioden beeinflussen, muss jeder Anteil der Periode zugeordnet werden, deren Kosten er ausgleicht (IAS 20.19).
  • Offenlegung vernachlässigen: Unternehmen müssen die Bilanzierungspolitik, die Art und Umfang der erfassten Zuschüsse und alle nicht erfüllten Bedingungen offenlegen, die die Erfassung beeinflussen könnten (IAS 20.39).

Wichtigste zu kennende Absätze

  • IAS 20.7 – Setzt die zweiseitige Erfassungsschwelle fest: angemessene Gewissheit der Einhaltung von Bedingungen und des Erhalts des Zuschusses.
  • IAS 20.12 – Kernabstimmungsregel: Zuschüsse werden systematisch über die Perioden der entsprechenden Kosten erfolgswirksam erfasst.
  • IAS 20.16 – Bestätigt, dass die Erfassung auf Zahlungsmittelbasis nicht zulässig ist; periodengerechte Rechnungslegung gilt.
  • IAS 20.24 – Gestattet zwei Darstellungen für Vermögenswertzuschüsse: abgegrenzte Erträge oder Abzug vom Buchwert des Vermögenswertes.
  • IAS 20.32 – Regelt die Rückzahlung: wird als Änderung einer Rechnungslegungsschätzung behandelt, angewendet zunächst gegen unamortisierte abgegrenzte Gutschriften.
  • IAS 20.39 – Spezifiziert die Offenlegungsanforderungen, einschließlich Bilanzierungspolitik, Art und Umfang der Zuschüsse und nicht erfüllte Bedingungen.

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