Was IAS 21 abdeckt
IAS 21 The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates regelt zwei unterschiedliche Situationen: (1) wie ein Unternehmen Transaktionen in einer Fremdwährung in seinen eigenen Büchern bilanziert, und (2) wie ein Unternehmen Abschlüsse ausländischer Betriebe in seine Darstellungswährung umrechnet. Die Regeln für beide sind grundlegend unterschiedlich.
Fremdwährungstransaktionen
Wenn ein einzelnes Unternehmen eine Transaktion in einer anderen Währung als seiner funktionalen Währung durchführt, verlangt IAS 21 die ursprüngliche Erfassung zum Kassakurs und eine Neubewertung von Posten, die zu Geldmitteln führen, bei jedem darauffolgenden Stichtag.
- Fremdwährungstransaktionen → Kassakurs am Transaktionsdatum, Umrechnung von geldwertigen Posten zum Schlusskurs, Erfassung von Wechselkursdifferenzen in Gewinn oder Verlust — mit Buchungsbeispiel.
- Geldwerte und nicht-geldwerte Posten → Welche Positionen in jeder Periode umgerechnet werden und welche zum historischen Transaktionskurs verbleiben.
- Bestimmung der funktionalen Währung → Wie man das primäre wirtschaftliche Umfeld ermittelt und die korrekte funktionale Währung bestimmt, auch für Operationen mit gemischten Währungen.
Ausländische Betriebe — Umrechnung
Bei der Konsolidierung oder Anwendung der Equity-Methode auf eine ausländische Tochtergesellschaft, ein assoziiertes Unternehmen oder eine Betriebsstätte mit einer anderen funktionalen Währung gelten gesonderte Regeln. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Schlusskurs umgerechnet; Erträge und Aufwendungen zu Transaktionskursen (oder Durchschnittskursen); resultierende Differenzen werden als kumulierte Umrechnungsdifferenz (CTA) in OCI erfasst.
- Umrechnung ausländischer Betriebe → Schritt-für-Schritt-Schlusskursmethode: wie Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge, Aufwendungen und Eigenkapital jeweils umgerechnet werden und wie die CTA entsteht.
- Netto-Investition in einen ausländischen Betrieb → Wann konzerninterner Darlehen und Fremdfinanzierung der Muttergesellschaft als Teil der Netto-Investition qualifizieren und warum Wechselkursdifferenzen darauf in OCI statt in Gewinn oder Verlust erfasst werden.
- Veräußerung eines ausländischen Betriebs → Reclassifizierung der CTA aus OCI in Gewinn oder Verlust bei vollständiger Veräußerung und die Regeln für Teilveräußerungen.
Wichtigste Absätze auf einen Blick
- IAS 21.8 — Definition der funktionalen Währung.
- IAS 21.20–21 — Ursprüngliche Erfassung von Fremdwährungstransaktionen zum Kassakurs.
- IAS 21.23 — Neubewertung von geldwertigen Posten zum Schlusskurs; nicht-geldwerte Posten verbleiben zu historischen Kursen.
- IAS 21.24–25 — Wechselkursdifferenzen, die in Gewinn oder Verlust erfasst werden (mit Ausnahmen).
- IAS 21.32–33 — Wechselkursdifferenzen auf Netto-Investition in ausländischen Betrieb in OCI erfasst.
- IAS 21.39 — Schlusskursmethode zur Umrechnung ausländischer Betriebe.
- IAS 21.48–49 — Reclassifizierung der CTA in Gewinn oder Verlust bei Veräußerung eines ausländischen Betriebs.