IAS 33 Ergebnis je Aktie — Kernregel
Unverwässerte EPS werden berechnet, indem der dem Mutterunternehmen zuzurechnende Gewinn durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien geteilt wird, während verwässerte EPS dieselbe Berechnung mit zusätzlichen potenziellen Aktien aus verwässernden Instrumenten durchführt (IAS 33.10–12).
Wie IAS 33 Ergebnis je Aktie Funktioniert
- Unverwässerte EPS-Berechnung: Der Zähler ist der Gewinn, der dem gemeinen Eigenkapitalanteilen der Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Der Nenner ist die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender gemeiner Aktien während des Zeitraums. Diese wird durch Akkumulation der täglich ausstehenden Aktien mit zeitlicher Gewichtung bestimmt (IAS 33.20).
- Verwässerte EPS-Berechnung: Der Zähler wird um die nach Steuern bewerteten Änderungen beim Gewinn oder Verlust angepasst, die sich aus der Umwandlung oder dem Ausüben verwässernder Instrumente ergeben würden (IAS 33.31). Der Nenner wird um die Anzahl der Aktien erhöht, die sich aus der Annahme ergeben würde, dass alle verwässernden Instrumente umgewandelt oder ausgeübt würden (IAS 33.34).
- Treasury-Stock-Methode für Optionen: Für Aktienoptionen und Warrant wird angenommen, dass Erlöse aus der Ausübung zum durchschnittlichen Marktpreis in Aktien zurück gekauft werden. Der Netto-Effekt ist die Anzahl zusätzlicher Aktien, die der Verwässerung zugerechnet wird (IAS 33.45).
- Gewichtete durchschnittliche Anzahl: Aktienveränderungen (wie Kapitalerhöhungen oder Aktiensplits) müssen für die gesamte Berichtsperiode gewichtet werden. Kapitalmaßnahmen ohne Erhöhung der Mittel (Bonus-Ausgaben, Splits) werden retrospektiv angepasst (IAS 33.27–28).
- Ausschluss nicht-verwässernder Instrumente: Instrumente sind von verwässernden Berechnungen ausgeschlossen, wenn ihre Auswirkung auf EPS antiverw ässernd ist, z. B. wenn der Ausübungspreis einer Option über dem durchschnittlichen Aktienkurs liegt (IAS 33.34).
- Zurechnung des Gewinns: Gewinn oder Verlust muss dem gemeinen Eigenkapital und etwaigen anderen Eigenkapitalanteilen mit unterschiedlichen Stimmrechten zugerechnet werden. Änderungen an ausstehenden Aktien werden in den Nenner eingebaut, Zinsen und Dividenden in den Zähler (IAS 33.12–16).
IAS 33 Ergebnis je Aktie — Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen meldete für das Geschäftsjahr einen Nettogewinn von €10.000.000. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender gemeiner Aktien betrug 5.000.000.
Unverwässerte EPS
| Berechnung | Betrag |
|---|
| Nettogewinn | €10.000.000 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien | 5.000.000 |
| Unverwässerte EPS | €2,00 |
Das Unternehmen hat auch Aktienoptionen ausstehend: 200.000 Optionen mit Ausübungspreis von €25 pro Aktie. Der durchschnittliche Aktienkurs im Jahr betrug €30.
Treasury-Stock-Methode
| Schritt | Betrag |
|---|
| Angenommene Ausübung (200.000 Optionen) | 200.000 |
| Erlös aus Ausübung (200.000 × €25) | €5.000.000 |
| Rückkauf zum Durchschnittspreis (€5.000.000 ÷ €30) | (166.667) |
| Netto-verwässernde Aktien | 33.333 |
Verwässerte EPS
| Berechnung | Betrag |
|---|
| Nettogewinn (unverändert) | €10.000.000 |
| Gewichtete durchschnittliche Aktien | 5.000.000 |
| Verwässernde Aktien aus Optionen | 33.333 |
| Nenner (gesamt) | 5.033.333 |
| Verwässerte EPS | €1,99 |
IAS 33 Ergebnis je Aktie — Häufige Fehler
- Fehlerhafte Gewichtung von Kapitalmaßnahmen: Viele Praktiker wenden Aktiensplits und Bonus-Ausgaben nicht retrospektiv auf Vergleichsperioden an. Gemäß IAS 33.28(c) müssen diese rückwirkend angepasst werden, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
- Ignorieren von Steuern bei verwässernden Instrumenten: Zinsen auf wandelbare Schuldverschreibungen oder andere verwässernde Instrumente müssen im Zähler auf Netto-Basis (nach Steuern) berücksichtigt werden. Dies wird oft vergessen, führt zu überstatteter verwässerter EPS (IAS 33.31).
- Einbezug antiverwässernder Instrumente: Wenn Optionen „out of the money" sind oder wandelbare Wertpapiere nicht verwässernd wirken, dürfen sie nicht in die Berechnung einbezogen werden. Falscher Einschluss reduziert EPS künstlich (IAS 33.34).
Wichtige Absätze zum Merken
- IAS 33.10–12: Definition und grundsätzliche Berechnung von unverwässerten und verwässerten EPS
- IAS 33.20–28: Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl Aktien
- IAS 33.31–34: Berechnung verwässernder Instrumente und Treasury-Stock-Methode
- IAS 33.45–51: Optionen, Warrant und ähnliche Instrumente
- IAS 33.62–67: Erforderliche Anhang-Offenlegungen und Reconciliation