Wie führt man einen Werthaltigkeittest nach IAS 36 durch?
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IFRS
Überblick zum Werthaltigkeitstest

Ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 ist ein systematischer Prozess zur Bestimmung, ob der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittelgenerierungseinheit (ZGE) seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbbare Betrag ist das höhere der beiden Werte aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten oder dem Nutzungswert (IAS 36.18).

Zeitpunkt und Auslöser des Tests

Ein Werthaltigkeitstest ist erforderlich, wenn Indikatoren für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Nach IAS 36.12 gehören dazu externe Faktoren wie Marktveränderungen, technologische Obsoleszenz oder nachteilige regulatorische Änderungen, sowie interne Indikatoren wie Schäden am Vermögenswert oder wesentlich schlechtere operative Leistung. Für Goodwill und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ist jährlich ein Test erforderlich (IAS 36.96).

Schritte des Testverfahrens

Schritt 1: Identifikation der ZGE. Der Vermögenswert muss einer Zahlungsmittelgenerierungseinheit zugeordnet werden – der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die unabhängige Mittelzuflüsse generiert (IAS 36.6).

Schritt 2: Buchwert bestimmen. Der gesamte Buchwert der ZGE wird berechnet, einschließlich zugeordneter Goodwill-Anteile.

Schritt 3: Erzielbaren Betrag berechnen. Dies ist das kritischste Element:

  • Beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten: Die Preis am Markt zwischen sachverständigen, unabhängigen Parteien unter normalen Bedingungen (IAS 36.27). Dies wird häufig anhand von vergleichbaren Transaktionen oder Marktdaten ermittelt.
  • Nutzungswert: Der Barwert geschätzter künftiger Zahlungsmittelflüsse, die der Vermögenswert während seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer generiert, diskontiert mit einem angemessenen Zinssatz (IAS 36.30).
Schritt 4: Vergleich und Wertminderung. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, ist eine Wertminderung erforderlich. Die Wertminderung wird zunächst dem Goodwill zugeordnet, dann auf andere Vermögenswerte der ZGE anteilig verteilt (IAS 36.104).

Praktische Überlegungen

Bei der Nutzungswertberechnung sind kritische Annahmen erforderlich, insbesondere die geschätzten Zahlungsmittelflüsse für 5+ Jahre, der Endwert und der Abzinsungssatz. IAS 36.33–35 betont, dass Schätzungen auf rationalen, nachprüfbaren Grundlagen basieren müssen. Der Diskontierungssatz sollte das Risikoprofil des Vermögenswertes widerspiegeln (IAS 36.55).

Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, außer bei bereits aufgewerteten Vermögenswerten, wobei die Wertminderung zunächst gegen die Aufwertungsreserve angerechnet wird (IAS 36.122–123).