Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team
IAS 7 verpflichtet jedes Unternehmen, eine Kapitalflussrechnung als integralen Bestandteil seines Jahresabschlusses zu präsentieren. Alle Zahlungsströme müssen in drei sich gegenseitig ausschließende Kategorien eingeteilt werden — Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit — und müssen Periode für Periode konsistent dargestellt werden. Wie in IAS 7.4 festgestellt ist, ermöglicht die Kapitalflussrechnung, zusammen mit dem übrigen Jahresabschluss, den Nutzern, Veränderungen des Nettovermögens, der Finanzstruktur, der Liquidität und der Zahlungsfähigkeit zu bewerten und die Fähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen, sich an verändernde Umstände anzupassen.
Betriebstätigkeiten sind die primären umsatzgenerierenden Tätigkeiten des Unternehmens. IAS 7.13 bezeichnet den Operativen Cashflow als einen Schlüsselindicator dafür, ob das Unternehmen ausreichend Bargeld generiert, um Darlehen zurückzuzahlen, die Betriebskapazität zu erhalten, Dividenden zu zahlen und neue Investitionen ohne externe Finanzierung zu finanzieren. Zahlungsströme aus Betriebstätigkeiten können nach der direkten Methode dargestellt werden — unter Angabe von Hauptgruppen der Brutto-Bareinnahmen und -ausgaben — oder nach der indirekten Methode, die das Betriebsergebnis oder den Betriebsverlust um nicht zahlungswirksame Posten, aufgeschobene Posten und Rückstellungen bereinigt (IAS 7.18). Obwohl beide Methoden zulässig sind, empfiehlt IAS 7.19 die direkte Methode, da sie Informationen liefert, die zur Schätzung zukünftiger Zahlungsströme nützlich sind, was die indirekte Methode nicht leistet.
Investitionstätigkeiten erfassen Ausgaben zur Anschaffung von Vermögenswerten, die zur Generierung zukünftiger Einnahmen bestimmt sind. IAS 7.16 macht deutlich, dass nur Ausgaben, die zu einem aktivierten Vermögenswert in der Bilanz führen, für die Klassifizierung als Investitionstätigkeiten qualifizieren — ein Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird. Beispiele sind Zahlungen für Sachanlagen, Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen und Erlöse aus der Veräußerung dieser Vermögenswerte.
Finanzierungstätigkeiten zeigen Veränderungen in der Größe und Zusammensetzung des Eigenkapitals und der Verbindlichkeiten eines Unternehmens. IAS 7.17 erklärt, dass die separate Darstellung wichtig ist, da sie Nutzern hilft, zukünftige Ansprüche auf Zahlungsströme durch Kapitalgeber vorherzusagen. Beispiele sind Erlöse aus der Ausgabe von Anteilen, Barausgleiche von Verbindlichkeiten und Zahlungen für Leasingverbindlichkeiten.
Bei der Brutto- vs. Nettowertsrechnung verlangt IAS 7.21, dass Investitions- und Finanzierungszahlungsströme brutto dargestellt werden — das heißt, Einnahmen und Zahlungen getrennt angezeigt werden — mit Ausnahmen in begrenzten Fällen. Die Nettodarsstellung ist unter IAS 7.22 zulässig, wenn Zahlungsströme die Tätigkeiten von Kunden eher als des Unternehmens selbst abbilden, oder wenn der Umschlag schnell ist, die Beträge groß sind und die Laufzeiten kurz sind.
Zinsen und Dividenden erfordern besondere Aufmerksamkeit. IAS 7.33A verlangt, dass gezahlte Dividenden als Finanzierungstätigkeiten klassifiziert werden. Für die meisten Unternehmen verlangt IAS 7.34A, dass gezahlte Zinsen als Finanzierungstätigkeiten und erhaltene Zinsen und Dividenden als Investitionstätigkeiten klassifiziert werden. Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit in Investitionen in Vermögenswerte oder Kreditvergabe an Kunden besteht, verfolgen einen anderen Ansatz und verbinden die Cashflow-Klassifizierung damit, wie Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung unter IFRS 18 klassifiziert werden (IAS 7.34B–34D).
Ertragsteuern müssen separat offengelegt und als Betriebstätigkeit klassifiziert werden, es sei denn, sie können spezifisch mit Finanzierungs- oder Investitionstätigkeiten identifiziert werden (IAS 7.35).
Leasingverhältnisse unter IFRS 16 fügen eine weitere Ebene hinzu: IFRS 16.50 verlangt von Leasingnehmern, den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeitszahlungen als Finanzierungstätigkeit zu klassifizieren und den Zinsanteil nach den Anforderungen des IAS 7 für gezahlte Zinsen.