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Was IFRS 10 abdeckt
IFRS 10 Konzernabschlüsse etabliert das Prinzip, dass ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss präsentieren muss, und definiert Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung. Er ersetzte IAS 27 (Konsolidierungsteile) und SIC-12 und führte ein einheitliches Modell ein, das gleichermaßen auf traditionelle Tochterunternehmen, strukturierte Einheiten und Investmentfonds angewendet wird.
Beherrschung besteht, wenn ein Investor (1) Macht über relevante Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens hat, (2) Exposition (oder Rechte) gegenüber variablen Renditen hat und (3) die Fähigkeit besitzt, diese Macht zu nutzen, um diese Renditen zu beeinflussen (IFRS 10.6–7). Alle drei Elemente müssen gleichzeitig vorhanden sein.
Themen, die von IFRS 10 abgedeckt werden
Beherrschungsprüfung
Der Ausgangspunkt für alle Konsolidierungsfragen. IFRS 10 verlangt eine ermessenabhängige Beurteilung aller Tatsachen und Umstände mit laufender Neubewertung bei jeder Änderung.
Konsolidierungsmechanismen
Ist Beherrschung nachgewiesen, legt IFRS 10 Appendix B dar, wie Abschlüsse kombiniert werden.
- Konsolidierungsvorgänge → Schritt für Schritt: einheitliche Bilanzierungsmethoden, Beizlegungswerte zum Erwerbstag, Zusammenfassung, Eliminierung konzerninterner Posten.
- Konzernfremde Eliminierungen → Vollständige Eliminierung konzerninterner Salden, Transaktionen und unrealisierter Gewinne.
- Anteile ohne Beherrschung → Bewertung (Vollgoodwill versus proportional), Darstellung in der Eigenkapitalposition, Gewinnverteilung.
Änderungen des Beteiligungsbesitzes und Veräußerung
- Verlust der Beherrschung → Ausserbilanzstellung von Vermögenswerten und Schulden, behaltene Beteiligung zu Beizlegungswert, Gewinn-/Verlustberechnung.
Anwendungsbereichsausnahmen
Schlüsselparagrafen auf einen Blick
- IFRS 10.6–7 — Definition und drei kumulative Elemente der Beherrschung.
- IFRS 10.19–20 — Einheitliche Bilanzierungsmethoden; Konsolidierung vom Tag der Beherrschung an.
- IFRS 10.22–23 — Anteile ohne Beherrschung in der Eigenkapitalposition; nur Eigenkapitalbehandlung von Änderungen ohne Verlust der Beherrschung.
- IFRS 10.25–26 — Verlust der Beherrschung: Ausserbilanzstellung, behaltene Beteiligung, Gewinn-/Verlusterkennung.
- IFRS 10.27–33 — Investmentgesellschafts-Ausnahme und Ausnahmen von der Ausnahme.
- IFRS 10.B58–B72 — Indikatoren für Verwalter versus Auftraggeber.
- IFRS 10.B86–B99 — Konsolidierungsvorgänge im Detail.