IFRS 16 führte ein einheitliches Leasingmodell ein, das die meisten Leasingverhältnisse auf der Bilanz des Leasingnehmers abbildet. Kerngedanke ist, dass ein Leasingverhältnis ein Recht auf Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts gegen Leistung von Leasingzahlungen darstellt (IFRS 16.1).
Identifikation eines Leasingverhältnisses
Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts für einen Zeitraum gegen Gegenleistung überträgt (IFRS 16.9). Kontrolle bedeutet, dass der Leasingnehmer das Recht hat, den Vermögenswert zu nutzen und den wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen.
Bilanzierung beim Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn erfasst der Leasingnehmer typischerweise zwei Hauptposten:
Nach anfänglicher Erfassung sind zwei parallele Prozesse erforderlich:
Der Nutzungsrecht-Vermögenswert wird mittels linearer Abschreibung über die kürzere Dauer von Leasingzeit und Nutzungsdauer abgeschrieben (IFRS 16.32-35). Ermittlung des Abschreibungsaufwands erfolgt monatlich oder jährlich systematisch.
Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Zinsaufwand verzinst, und Leasingzahlungen reduzieren die Schuld. Dies führt zu einem Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS 16.36).
Neubewertungen und Modifizierungen
Die Leasingverbindlichkeit wird neu gemessen bei Änderungen zukünftiger Leasingzahlungen, etwa durch Anpassung von variablen Zahlungen oder Änderungen von Optionssicherheiten (IFRS 16.38-40). Modifizierungen werden als neue oder getrennte Leasingverhältnisse behandelt, wenn sie nicht im ursprünglichen Umfang enthalten waren.
Ausnahmen und Vereinfachungen
IFRS 16.5-8 gestattet zwei Befreiungen: Kurzfristleasingverhältnisse (maximal 12 Monate) und Leasingverhältnisse geringwertiger Vermögenswerte können als Aufwand erfasst werden, ohne einen Nutzungsrecht-Vermögenswert zu aktivieren.
Bilanzierung beim Lessor
Lessors klassifizieren Leasingverhältnisse als Finanzleasingverhältnisse (übertragen wesentlich alle Risiken und Chancen) oder Operatingleasings (behalten diese bei). Finanzleasings werden ähnlich wie Kreditvergabe behandelt, während Operatingleasings als Mieteinnahmen erfasst werden (IFRS 16.69-88).