Nach IFRS 2 werden aktienbasierte Zahlungen als Aufwand erfasst, der über die Ausübungsperiode verteilt wird. Die grundlegende Erfassungsregel unterscheidet zwischen drei Kategorien aktienbasierter Zahlungen.
Grundprinzipien der Erfassung
Eine aktienbasierte Zahlung wird als Aufwand (bzw. Vermögensbestandteil, falls aktivierbar) erfasst, wobei gleichzeitig eine Gegenposition in der Eigenkapitalrubrik oder als Schuld bilanziert wird (IFRS 2.10). Der Erfassungszeitpunkt ist typischerweise das Zuteilungsdatum oder, falls später, das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde.
Ausgleichsposition und Bewertung
Für Zahlungen, die durch Eigenkapitalinstrumente beglichen werden, wird das Eigenkapital um den beizulegenden Zeitwert der Leistung erhöht (IFRS 2.11). Dieser Wert wird am Zuteilungsdatum bestimmt und nicht später angepasst, auch wenn sich der Aktienkurs ändert. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu bargeldgestützten Plänen.
Bei bargeldgestützten aktienbasierten Zahlungen oder anderen Zahlungsvariantenregelungen wird eine Schuld erfasst, die in jeder Berichtsperiode bis zur Begleichung neu bewertet wird (IFRS 2.30). Diese Neubewertungen führen zu zusätzlichen Gewinnen oder Verlusten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Erfassungszeitraum und Leistungsbedingungen
Der Aufwand wird über den Ausübungszeitraum verteilt, wobei Leistungsbedingungen berücksichtigt werden (IFRS 2.19-24). Unverfallbare Bedingungen (wie Dienstalter) führen zur Erfassung eines reduzierten Aufwands basierend auf der geschätzten Quote der Mitarbeiter, die die Bedingung erfüllen. Erfolgsbedingte Regelungen werden nur erfasst, wenn die Bedingung erfüllt wird oder als erfüllbar erachtet wird.
Für Aktienoptionen wird typically das Binomialmodell oder das Black-Scholes-Modell verwendet (IFRS 2.B3-B52). Für Aktienzuteilungen wird der beizulegende Zeitwert der Aktien verwendet. Die Bewertung muss sämtliche erwarteten Dividenden, Volatilität und das Verfallsdatum berücksichtigen.
Modifikationen und Umstrukturierungen
Wird ein Plan modifiziert, wird der zusätzliche beizulegende Zeitwert erfasst (IFRS 2.27). Eine Umstrukturierung führt zur Erfassung als Beendigung des ursprünglichen Plans und Beginn eines neuen Plans.
Zusammenfassung
Die Erfassung aktienbasierter Zahlungen nach IFRS 2 erfordert zunächst eine Bewertung am Zuteilungsdatum, dann die systematische Erfassung des Aufwands über die Ausübungsperiode unter Berücksichtigung sämtlicher Bedingungen und Leistungsmerkmale.