IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" legt umfangreiche Offenlegungsanforderungen für Finanzinstrumente fest. Diese Anforderungen sollen Abschlussadressaten ein Verständnis der Bedeutung von Finanzinstrumenten für die finanzielle Position und Leistung eines Unternehmens vermitteln.
Kategorien der erforderlichen Offenlegungen
Die wichtigsten Offenlegungskategorien unter IFRS 7 sind:
Kreditrisiko: Unternehmen müssen Informationen über die Kreditexposition offenlegen, einschließlich Zahlungsrückstände, Wertberichtigungen und die Qualität von Finanzwerten (IFRS 7.36). Nach IFRS 9 ist die Offenlegung von erwarteten Kreditverlusten (ECL) erforderlich.
Liquiditätsrisiko: Offenlegung von Fälligkeitsprofilen von Schuldenverbindlichkeiten und eine Analyse, wie das Unternehmen seine Liquidität verwaltet (IFRS 7.39).
Marktrisiko: Einschließlich Zinssatzrisiko, Währungsrisiko und Rohstoffpreisrisiko. Unternehmen müssen sensitive Analysen offenlegen, die zeigen, wie Änderungen von Marktparametern das Ergebnis oder das Eigenkapital beeinflussen würden (IFRS 7.40–42).
Fair-Value-Messungen: Unternehmen müssen die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente in einer Fair-Value-Hierarchie offenlegen (Level 1, 2 und 3), wie in IFRS 13 definiert (IFRS 7.25–29).
Besicherungsveräußerungen und Übertragungen: Offenlegungen zur Umleitung oder zum Verkauf von Finanzwerten müssen beschrieben werden (IFRS 7.42E–42F).
Bedeutung für den Abschluss
Diese Offenlegungen sind entscheidend, da sie es Abschlussadressaten ermöglichen, das finanzielle Risikoprofil eines Unternehmens vollständig zu verstehen. Sie ergänzen die quantitativen Informationen im Abschluss selbst und bieten wichtige qualitative Einblicke.