Welche Offenlegungen sind nach IFRS 7 erforderlich?
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Überblick über IFRS 7 Offenlegungsanforderungen

IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" legt umfangreiche Offenlegungsanforderungen für Finanzinstrumente fest. Diese Anforderungen sollen Abschlussadressaten ein Verständnis der Bedeutung von Finanzinstrumenten für die finanzielle Position und Leistung eines Unternehmens vermitteln.

Kategorien der erforderlichen Offenlegungen

Die wichtigsten Offenlegungskategorien unter IFRS 7 sind:

  • Klassifizierung und Messung: Unternehmen müssen die Messung ihrer Finanzinstrumente offenlegen, einschließlich Angaben zur Klassifizierung nach IFRS 9 (Schuldenfinanzierungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder bewertet zum beizulegenden Zeitwert, Eigenkapitalfinanzierungen zu beizulegenden Zeitwerten) gemäß IFRS 7.6–8.
  • Finanzrisiken: Offenlegung qualitativer und quantitativer Informationen über die Exposition gegenüber Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken (IFRS 7.31–42).
  • Risikomanagementiefs: Beschreibung der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Unternehmens zur Verwaltung dieser Risiken (IFRS 7.33–35).
Spezifische Offenlegungselemente

Kreditrisiko: Unternehmen müssen Informationen über die Kreditexposition offenlegen, einschließlich Zahlungsrückstände, Wertberichtigungen und die Qualität von Finanzwerten (IFRS 7.36). Nach IFRS 9 ist die Offenlegung von erwarteten Kreditverlusten (ECL) erforderlich.

Liquiditätsrisiko: Offenlegung von Fälligkeitsprofilen von Schuldenverbindlichkeiten und eine Analyse, wie das Unternehmen seine Liquidität verwaltet (IFRS 7.39).

Marktrisiko: Einschließlich Zinssatzrisiko, Währungsrisiko und Rohstoffpreisrisiko. Unternehmen müssen sensitive Analysen offenlegen, die zeigen, wie Änderungen von Marktparametern das Ergebnis oder das Eigenkapital beeinflussen würden (IFRS 7.40–42).

Fair-Value-Messungen: Unternehmen müssen die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente in einer Fair-Value-Hierarchie offenlegen (Level 1, 2 und 3), wie in IFRS 13 definiert (IFRS 7.25–29).

Besicherungsveräußerungen und Übertragungen: Offenlegungen zur Umleitung oder zum Verkauf von Finanzwerten müssen beschrieben werden (IFRS 7.42E–42F).

Bedeutung für den Abschluss

Diese Offenlegungen sind entscheidend, da sie es Abschlussadressaten ermöglichen, das finanzielle Risikoprofil eines Unternehmens vollständig zu verstehen. Sie ergänzen die quantitativen Informationen im Abschluss selbst und bieten wichtige qualitative Einblicke.