Wie werden Finanzinstrumente nach IFRS 9 klassifiziert?
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IFRS
Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9

IFRS 9 regelt die Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach zwei grundlegenden Kriterien: dem Geschäftsmodell und den Zahlungsströmen. Diese Klassifizierung bestimmt die nachfolgende Bewertung und die erfolgswirksame Behandlung.

Geschäftsmodell-Test

Der erste Schritt ist die Beurteilung des Geschäftsmodells, in dem ein Finanzinstrument gehalten wird (IFRS 9.B4.1.1). Das Geschäftsmodell beschreibt, wie ein Unternehmen Gruppen von Finanzinstrumenten verwaltet, um Cashflows zu generieren. Es gibt zwei primäre Geschäftsmodelle:

  • Hold to Collect – Das Unternehmen hält Instrumente, um Vertragskonditionen-Zahlungsströme zu erhalten
  • Hold to Collect and Sell – Das Unternehmen hält Instrumente zur Erzielung von Cashflows aus Vertragskonditionen und aus dem Verkauf von Vermögenswerten
Solely Payments of Principal and Interest (SPPI) Test

Der zweite Schritt ist die Überprüfung, ob die Vertragskonditionen-Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen (IFRS 9.B4.1.2). Der SPPI-Test prüft, ob die Zahlungsströme den wirtschaftlichen Merkmalen eines einfachen Schuldtitels entsprechen.

Klassifizierungskategorien

Aus der Kombination dieser Tests ergeben sich folgende Kategorien:

  • Amortisierte Kosten (AC) – Schuldinstrumente mit Hold-to-Collect-Geschäftsmodell und erfüllendem SPPI-Test werden zu amortisierten Kosten bewertet (IFRS 9.4.1.2)
  • Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI) – Schuldinstrumente mit Hold-to-Collect-and-Sell-Geschäftsmodell und erfüllendem SPPI-Test werden mit Wertänderungen in das sonstige Ergebnis erfasst (IFRS 9.4.1.2)
  • Fair Value through Profit or Loss (FVPL) – Alle anderen Finanzinstrumente, einschließlich aller Eigenkapitalinstrumente (außer im Rahmen von FVOCI), werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (IFRS 9.4.1.5)
Besonderheiten bei Eigenkapitalinstrumenten

Eigenkapitalinstrumente werden grundsätzlich mit FVPL bewertet. Allerdings ermöglicht IFRS 9.5.7.5 ein irrevokables Wahlrecht, nicht-strategische Eigenkapitalinstrumente mit FVOCI zu bewerten, wobei Wertänderungen nicht erfolgswirksam sind.

Praktische Auswirkungen

Die Klassifizierung bestimmt nicht nur die Bewertung, sondern auch die Behandlung von Wertveränderungen, Reklassifizierungen und Wertbeeinträchtigungen. Reklassifizierungen sind nur erforderlich, wenn sich das Geschäftsmodell ändert (IFRS 9.5.6.1), was in der Praxis selten vorkommt.