IFRS 9 regelt die Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach zwei grundlegenden Kriterien: dem Geschäftsmodell und den Zahlungsströmen. Diese Klassifizierung bestimmt die nachfolgende Bewertung und die erfolgswirksame Behandlung.
Geschäftsmodell-Test
Der erste Schritt ist die Beurteilung des Geschäftsmodells, in dem ein Finanzinstrument gehalten wird (IFRS 9.B4.1.1). Das Geschäftsmodell beschreibt, wie ein Unternehmen Gruppen von Finanzinstrumenten verwaltet, um Cashflows zu generieren. Es gibt zwei primäre Geschäftsmodelle:
Der zweite Schritt ist die Überprüfung, ob die Vertragskonditionen-Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen (IFRS 9.B4.1.2). Der SPPI-Test prüft, ob die Zahlungsströme den wirtschaftlichen Merkmalen eines einfachen Schuldtitels entsprechen.
Klassifizierungskategorien
Aus der Kombination dieser Tests ergeben sich folgende Kategorien:
Eigenkapitalinstrumente werden grundsätzlich mit FVPL bewertet. Allerdings ermöglicht IFRS 9.5.7.5 ein irrevokables Wahlrecht, nicht-strategische Eigenkapitalinstrumente mit FVOCI zu bewerten, wobei Wertänderungen nicht erfolgswirksam sind.
Praktische Auswirkungen
Die Klassifizierung bestimmt nicht nur die Bewertung, sondern auch die Behandlung von Wertveränderungen, Reklassifizierungen und Wertbeeinträchtigungen. Reklassifizierungen sind nur erforderlich, wenn sich das Geschäftsmodell ändert (IFRS 9.5.6.1), was in der Praxis selten vorkommt.