IASB-Update Februar 2025

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Was hat der IASB in seinen Februarsitzungen 2025 entschieden?

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Formale vorläufige Entscheidungen

Geschäftskombinationen – Offenlegungen, Goodwill und Impairment — Der IASB hat einstimmig (14 von 14 Mitgliedern) entschieden, das Projektziel beizubehalten und seinen Ansatz fortzusetzen, der Offenlegungsanforderungen zu Geschäftskombinationsleistung und erwarteten Synergien umfasst, zusammen mit gezielten Verbesserungen des Impairment-Tests in IAS 36 und erforderlichen Anpassungen an IFRS 3 und IFRS 19.

Änderungen an IFRS 19 für Kapitalgesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht – Offenlegungen — Der IASB hat mehrere vorläufige Entscheidungen getroffen: Beibehaltung der Vorschläge zu IFRS 18 und fehlender Austauschbarkeit; Streichung der geplanten Definitionen zu Lieferantenfinanzierungen und Modifizierung der Anforderungen zu Pillar-Two-Steuerregeln und zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten (mit Zustimmungsraten zwischen 13 und 14 Mitgliedern).

Aktive Projekte

Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen — Der IASB erörterte mögliche Änderungen an den Darstellungs- und Offenlegungsanforderungen basierend auf Stakeholder-Rückmeldungen; keine Entscheidung getroffen; nächster Schritt ist die Konsultation mit Stakeholder-Gruppen.

Amortisierte-Kosten-Bewertung — Der IASB erörterte den Projektplan, Rückmeldungen von Beratungsgruppen und ein Treffen-Programm mit Preparern; keine Entscheidung getroffen; wird sich mit Anwendungsproblemen innerhalb des Projektumfangs befassen.

Immaterielle Vermögenswerte — Der IASB sammelte Stakeholder-Rückmeldungen und Umfrageergebnisse in der Anfangsphase; keine Entscheidung getroffen; wird Analyse der gesammelten Evidenz durchführen und über das weitere Vorgehen beraten.

Was es für Preparer bedeutet

  • IFRS 19-Übergangsfristen und Lieferantenfinanzierungen: Preparer müssen beobachten, wie die Streichung der vorgeschlagenen Lieferantenfinanzierungs-Definition in die endgültige Änderung von IFRS 19 (voraussichtlich H2 2025) umgesetzt wird und wie dies ihre Offenlegungsanforderungen betrifft.
  • Geschäftskombinations-Offenlegungen und Impairment-Komplexität: Finanzteams sollten sich auf erweiterte Offenlegungsanforderungen zu Synergien und Geschäftskombinationsleistung vorbereiten, sowie auf mögliche Vereinfachungen bei IAS 36-Impairment-Tests, die Management-Überoptimismus reduzieren sollen.
  • Pillar-Two-Steuer-Anpassungen: Die geplante Ergänzung „bekannt oder angemessen schätzbar" zu IFRS 19 Absatz 199 erfordert eine klarere Dokumentation bei Steuer-Provisionierungen und Offenlegungen.

Standards im Anwendungsbereich

  • IFRS 3 Business Combinations
  • IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements
  • IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures
  • IAS 36 Impairment of Assets

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