Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team
Geschäftskombinationen – Offenlegungen, Goodwill und Impairment — Der IASB hat einstimmig (14 von 14 Mitgliedern) entschieden, das Projektziel beizubehalten und seinen Ansatz fortzusetzen, der Offenlegungsanforderungen zu Geschäftskombinationsleistung und erwarteten Synergien umfasst, zusammen mit gezielten Verbesserungen des Impairment-Tests in IAS 36 und erforderlichen Anpassungen an IFRS 3 und IFRS 19.
Änderungen an IFRS 19 für Kapitalgesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht – Offenlegungen — Der IASB hat mehrere vorläufige Entscheidungen getroffen: Beibehaltung der Vorschläge zu IFRS 18 und fehlender Austauschbarkeit; Streichung der geplanten Definitionen zu Lieferantenfinanzierungen und Modifizierung der Anforderungen zu Pillar-Two-Steuerregeln und zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten (mit Zustimmungsraten zwischen 13 und 14 Mitgliedern).
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen — Der IASB erörterte mögliche Änderungen an den Darstellungs- und Offenlegungsanforderungen basierend auf Stakeholder-Rückmeldungen; keine Entscheidung getroffen; nächster Schritt ist die Konsultation mit Stakeholder-Gruppen.
Amortisierte-Kosten-Bewertung — Der IASB erörterte den Projektplan, Rückmeldungen von Beratungsgruppen und ein Treffen-Programm mit Preparern; keine Entscheidung getroffen; wird sich mit Anwendungsproblemen innerhalb des Projektumfangs befassen.
Immaterielle Vermögenswerte — Der IASB sammelte Stakeholder-Rückmeldungen und Umfrageergebnisse in der Anfangsphase; keine Entscheidung getroffen; wird Analyse der gesammelten Evidenz durchführen und über das weitere Vorgehen beraten.
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