Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team
Das Jahr 2025 war für die IASB geprägt von Fortschritten bei mehreren großen Neuprojekten und der Redeliberierung komplexer Standardänderungen. Die Schwerpunkte lagen auf der Klassifizierung und Präsentation von Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalcharakteristika, der Bilanzierung regulierter Tätigkeiten sowie erweiterten Offenlegungsanforderungen bei Geschäftszusammenschlüssen. Gleichzeitig startete die IASB wichtige Post-Implementation-Reviews für IFRS 16 und künftig für IFRS 9. Die Agenda-Konsultation wurde fortgesetzt, um Kapazitäten für neue Projekte wie Kryptowährungen und Hyperinflation zu prüfen.
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakteristika — Im Juni 2025 beschloss die IASB tentativ, Eigenkapitalinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung getrennt nach gewöhnlichen Aktionären, Inhabern von Partizipationsrechten und Inhabern von Nicht-Partizipationsrechten auszuweisen (Juni 2025). Im September 2025 entschied die IASB tentativ, Anforderungen zur Umklassifizierung von Finanzverbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten mit gezielten Verfeinerungen beizubehalten (September 2025). Im Juli 2025 wurden die im Exposure Draft vorgeschlagenen Anforderungen zu Auswirkungen relevanter Gesetze oder Verordnungen auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten zurückgezogen (Juli 2025).
Regulierte Tätigkeiten — Die IASB beschloss im Mai 2025 tentativ eine Reihe von Anforderungen für den kommenden Standard zu regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: Verzicht auf eine Mindestzinskurvorschrift, Offenlegung von Zeitbändern für die Rückgewinnung regulatorischer Vermögenswerte, Verwendung unverdiskontierter Cashflows und Konsistenz bei marktbasierten Annahmen (Mai 2025). Im Oktober 2025 wurden weitere technische Details festgelegt, einschließlich der Bilanzierung von Inflationsanpassungen an der regulatorischen Kapitalbasis und der Erkennungsvoraussetzungen (Oktober 2025).
Geschäftszusammenschlüsse – Offenlegungen, Goodwill und Werthaltigkeitsprüfung — Die IASB führte fortlaufende Redeliberierungen durch, um das Feedback zum Exposure Draft zu verarbeiten. Im Dezember 2025 beschloss die IASB tentativ, gezielte Änderungen an IAS 36 beizubehalten, um zu klären, wie Goodwill auf Cash-generating Units aufzuteilen ist (Dezember 2025). Die Redeliberierungen zu Offenlegungsanforderungen, Auditierbarkeit und Datensatz-Abgrenzung liefen das gesamte Jahr über.
Equity-Method — Im November 2025 beschloss die IASB tentativ, dass Investoren bei Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures den Kaufpreis zum beizulegenden Zeitwert gemessen und bedingte Gegenleistung zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfassen müssen (November 2025).
IFRS 16 Post-Implementation-Review — Die IASB billigte im Mai 2025 die Veröffentlichung einer Anfrage um Stellungnahmen (RFI) mit einer 120-Tage-Frist zur Überprüfung, ob IFRS 16 seine Ziele erfüllt und ob Nutzen und Kosten den Erwartungen entsprechen (Mai 2025).
Agenda-Planung — Im November 2025 beschloss die IASB, neue Projekte aus einer reservierten Liste – Operating-Segmente, Umweltschutzmaßnahmen-Preismechanismen, Hyperinflations-Bilanzierung und Kryptowährungen – hinzuzufügen, sobald Kapazität verfügbar wird (November 2025).
Während 2025 keine neuen Standards in Kraft traten, veröffentlichte die IASB mehrere wichtige Nebenprodukte: Im April 2025 wurde eine Agenda-Entscheidung zu „Garantien für Verpflichtungen anderer Unternehmen" gebilligt und in einem IFRIC-Zusatz veröffentlicht. Im Mai 2025 wurde die RFI zum Post-Implementation-Review von IFRS 16 veröffentlicht. Laufende Redeliberierungen zu den Exposure Drafts für Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakteristika und Geschäftszusammenschlüsse werden 2026 zu endgültigen Standards führen. IFRS 18 (Präsentation und Offenlegung) und IFRS 19 (Kleine und mittlere Unternehmen) werden durch diese neuen Standards beeinflusst.
Finanzinstrument-Standards: Die Fertigstellung des Exposure Draft zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalcharakteristika wird die Präsentation und Offenlegung von Eigenkapitalinstrumenten ab 2026/2027 erheblich verändern. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die endgültigen Anforderungen zur Umklassifizierung und Shareholder-Entscheidungsrechten gelegt werden.
Regulatory Assets and Liabilities Standard: Der neue Standard wird