Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team
Financial Instruments with Characteristics of Equity (Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen) — Der IASB traf mehrere vorläufige Entscheidungen zu Präsentations- und Offenlegungsanforderungen in IFRS 18, IFRS 7 und IFRS 19, einschließlich der separaten Darstellung von Gewinnen oder Verlusten nach Anspruchsinhabern (ordentliche Aktionäre, Beteiligungsrechtsinhaber und Nicht-Beteiligungsrechtsinhaber) in der Gewinn- und Verlustrechnung.
IFRS 18 Präsentationsanforderungen für Eigenkapitalinstrumente — Der IASB entschied vorläufig, dass Unternehmen Eigenkapitalinstrumente basierend auf den vertraglichen Rechten der Inhaber zur Gewinn- oder Verlustbeteiligung zum Bilanzstichtag kategorisieren und dass der Begriff „ordentliche Aktie" die gleiche Bedeutung wie in IAS 33 hat.
IFRS 7 Offenlegungsanforderungen — Der IASB beschloss, Offenlegungsanforderungen beizubehalten, die es Anwendern ermöglichen, die Beziehung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und der Gewinn-/Verlustallokation sowie den Zusammenhang zwischen den vertraglichen Bedingungen (besonders für Beteiligungsrechte) zu verstehen.
IFRS 19 Offenlegungen für begrenzte Tochtergesellschaften — Der IASB entschied, Offenlegungsanforderungen zur Präsentation von Eigenkapitalinstrumenten gemäß den in Agenda Paper 5A beschlossenen Anforderungen sowie Informationen zur Natur von Ansprüchen und Bedingungen hinzuzufügen.
Financial Instruments with Characteristics of Equity — Das Projekt durchlief im Juni 2025 eine bedeutende Phase der Entscheidungsfindung; der nächste Schritt ist die Vorbereitung eines überarbeiteten Exposure Draft oder einer Norm basierend auf diesen Entscheidungen.
IFRS 18 Präsentation und Offenlegung in Abschlüssen — Amendments zu Präsentationsanforderungen für Eigenkapitalinstrumente wurden tentativ beschlossen; die weitere Entwicklung hängt von der abschließenden Normgebung ab.
IFRS 7 Finanzinstrumente: Offenlegungen — Neue Offenlegungsanforderungen zu Eigenkapitalinstrumenten wurden tentativ genehmigt; dies erfordert weitere Arbeiten zur Finalisierung und möglicherweise zusätzliche Überlegungen.
IFRS 19 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht — Neue Offenlegungsanforderungen wurden hinzugefügt; eine Überprüfung auf Konsistenz mit anderen Standards ist geplant.
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