IASB-Update Juli 2025

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Was beschloss das IASB in seinen Sitzungen im Juli 2025?

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Vorläufige Beschlüsse

Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen — Das IASB beschloss vorläufig, die im Exposure Draft vorgeschlagenen Anforderungen zu den Auswirkungen von relevanten Gesetzen und Vorschriften auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten zurückzuziehen; alle 13 Ratsmitglieder stimmten zu.

Geschäftszusammenschlüsse – Goodwill und Wertminderung (IAS 36) — Das IASB beschloss vorläufig, drei Vorschläge beizubehalten: Offenlegung des berichtsfähigen Segments für Geschäftsfelder mit Goodwill, Entfernung der Anforderung für Vor-Steuern-Cashflows und -Diskontierungssätze sowie Offenlegung, ob der verwendete Diskontierungssatz Vor- oder Nach-Steuern ist; alle 13 Ratsmitglieder stimmten zu.

Kapitalflussrechnung und verwandte Themen — Das IASB beschloss vorläufig, die Anforderungen an Leistungskennzahlen (MPMs) aus IFRS 18 auf Cashflow-Kennzahlen auszuweiten; 12 von 13 Ratsmitgliedern stimmten dieser Entscheidung zu. Das IASB beschloss auch vorläufig, die Definitionen und Offenlegungsanforderungen auf Cashflow-Kennzahlen auszuweiten, lehnte aber ab, die Anforderung zur Offenlegung des Ertragsteuereffekts auf diese Kennzahlen anzuwenden; alle 13 Ratsmitglieder stimmten zu.

Hyperinflationäre Volkswirtschaften (IAS 29) — Das IASB erhob keinen Einspruch gegen die Agenda Decision „Assessing Indicators of Hyperinflationary Economies", die im Juli 2025 veröffentlicht wird.

Aktive Projekte

Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen — Das IASB wird die vorgeschlagenen Anforderungen zur Umklassifizierung von Finanzverbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten weiter erörtern und die Klassifizierungsthemen im Exposure Draft erneut überprüfen.

Geschäftszusammenschlüsse – Goodwill und Wertminderung — Das IASB wird die übrigen Vorschläge im Exposure Draft weiter erörtern, einschließlich der Prüfbarkeit von Informationen zu Geschäftszusammenschlüssen und Synergien sowie der Anforderungen zu Umstrukturierungs- und Anlageverbesserungs-Cashflows.

Kapitalflussrechnung und verwandte Themen — Das IASB wird weiterhin Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit den im Projektplan enthaltenen Themen bewerten und Entwürfe der Anforderungen für Cashflow-Kennzahlen vervollständigen.

Vierte Agenda-Konsultation — Das IASB erörterte den Status und die Ausrichtung des Projekts; die Ratsmitglieder drückten Unterstützung für ein paralleles Agenda-Konsultationsverfahren aus.

Was es für Ersteller bedeutet

  • Cashflow-Transparenz vorbereiten: Finanzteams sollten damit rechnen, dass Anforderungen an nicht-standardisierte Cashflow-Kennzahlen (ähnlich wie für Leistungskennzahlen in IFRS 18) eingeführt werden; dies erfordert klare Definitionen, Berechnungsmethoden und Abstimmungen zu IFRS-Standards.
  • IAS 36-Offenlegungen überprüfen: Unternehmen mit Goodwill sollten ihre Wertminderungstestverfahren aktualisieren, um künftig Informationen zu berichtsfähigen Segmenten bereitzustellen und die Klarheit über Vor-/Nach-Steuern-Diskontierungssätze zu verbessern.
  • Finanzinstrument-Klassifizierung vereinfacht: Die geplante Rücknahme von Anforderungen zu gesetzlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung reduziert die Komplexität künftiger Standards; Finanzteams sollten auf weitere Redeliberationen zur Umklassifizierung überwachen.

Standards im Geltungsbereich

  • IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements
  • IAS 36 Impairment of Assets
  • IAS 8 Basis of Preparation of Financial Statements
  • IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary Economies
  • IFRIC Interpretations (Agenda Decisions)

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