IASB-Update April 2026

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Was hat der IASB in seinen Vorstandssitzungen im April 2026 entschieden?

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IFRS

Vorläufige Entscheidungen

Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen (IAS 32) — 20. April 2026. Der IASB setzte die Überarbeitung des Exposure Draft zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalmerkmalen fort, mit Schwerpunkt auf bedingten Erfüllungsklauseln. Wesentliche Entscheidungen: (a) Fortführung der vorgeschlagenen Anforderungen zur Klassifizierung von Instrumenten mit bedingten Erfüllungsklauseln, mit der Klarstellung, dass IAS 32 Paragraph 25 NUR gilt, wenn die Abwicklung, die zu einer finanziellen Verbindlichkeit führt, AUSSCHLIESSLICH infolge eines ungewissen zukünftigen Ereignisses eintreten kann, das außerhalb der Kontrolle von Emittent und Inhaber liegt; (b) Dividendenzahlungen werden als Aufwand erfasst, wenn Anteile vollständig als Verbindlichkeiten klassifiziert sind — damit wird eine Inkonsistenz in IAS 32 behoben; (c) Liquidation wird als Prozess definiert, der die dauerhafte Einstellung der Geschäftstätigkeit einer Einheit zum Ziel hat; (d) Bei der Beurteilung, ob eine Vertragsklausel "nicht echt" ist, berücksichtigt eine Einheit sowohl die Wahrscheinlichkeit ALS AUCH die Art des bedingten Ereignisses, einschließlich ob das Ereignis einen wesentlichen wirtschaftlichen Zweck hat — eine Klausel mit wesentlichem wirtschaftlichem Zweck gilt als echt, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses gering ist. Der IASB beschloss, die vorgeschlagenen Bewertungsanforderungen für finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Erfüllungsklauseln NICHT in diesem Projekt weiterzuverfolgen — diese Fragen werden im Projekt zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten adressiert.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 Leasingverhältnisse — 21. April 2026. Schwerpunkt auf leasingbezogenen Zahlungsströmen von Leasingnehmern: vorläufig beschlossen, zu untersuchen, ob Leasingnehmer verpflichtet werden sollen, die Bestandteile des gesamten Mittelabflusses aus Leasingverhältnissen zusammen mit dem jeweiligen Posten in der Kapitalflussrechnung offenzulegen (12 von 13 zugestimmt); zu untersuchen im Rahmen des IAS 7-Projekts. Beschluss, keine Maßnahmen zu ergreifen zu: (a) Klassifizierung und Darstellung leasingbezogener Zahlungsströme durch Leasingnehmer; (b) mangelnde Vergleichbarkeit zwischen Zahlungsströmen von Leasingnehmern und Einheiten, die Vermögenswerte durch Fremdkapital erwerben (12 von 13 zugestimmt). Keine Maßnahmen zu sonstigen Fragen zur Nützlichkeit leasingbezogener Zahlungsströme (alle 13 zugestimmt).

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten — 21. April 2026. Vorläufig beschlossen, Paragraph B5.4.5 von IFRS 9 dahingehend zu ändern, dass eine Einheit den Effektivzinssatz (EZS) anpassen muss, um eine Neuschätzung der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit zu berücksichtigen, die eine Vergütung für den Zeitwert des Geldes oder für das Kreditrisiko vorsieht (alle 13 zugestimmt).

Equity-Methode (IAS 28) — 22. April 2026. Überarbeitung des Exposure Draft zur Equity-Methode:

  • Anschaffungskosten einer assoziierten Einheit: bestätigter Vorschlag, latente Steuereffekte aus der Anpassung des Anteils des Investors an den identifizierbaren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Assoziierten zum beizulegenden Zeitwert in den Buchwert der Beteiligung einzubeziehen (alle 13); klargestellt, dass Emissionskosten für Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente zur Erlangung maßgeblichen Einflusses gemäß IAS 32 und IFRS 9 zu bilanzieren sind (alle 13); beschlossen, KEINE Neubeurteilungsanforderung vor Erfassung eines Gewinns aus einem Erwerb zu günstigen Konditionen einzuführen (12 von 13).
  • Erwerb zusätzlicher Beteiligungsquoten: bestätigter Vorschlag, den Gewinn aus einem Erwerb zu günstigen Konditionen im Gewinn oder Verlust zu erfassen (alle 13); bestätigt, dass ein Investor mit Nullbuchwert NICHT verpflichtet ist, bisher nicht erfasste Verluste sofort bei Erwerb eines zusätzlichen Anteils zu erfassen (alle 13).
Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung — 21. April 2026:
  • Teilmenge der Leistungsinformationen: beibehaltener Vorschlag mit Schwellenwertansatz bei 10 % für Umsatz und Vermögenswerte; Schwellenwert für Betriebsergebnis und qualitative Schwellenwerte gestrichen (11 von 13).
  • Befreiung: verfeinert, um nur gesetzliche oder regulatorische Verstöße abzudecken; Anforderung zur Angabe des Befreiungsgrunds gestrichen; "schwerwiegend nachteilig" nicht definiert (alle 13).
  • IAS 36 Nutzungswert: Vorschlag beibehalten, die Pflicht zur Ausschluss von Zahlungsströmen aus unverbindlichen zukünftigen Restrukturierungen und Verbesserungen von Vermögenswerten bei der Nutzungswertberechnung aufzuheben (9 von 13).
Kapitalflussrechnung und damit verbundene Angelegenheiten (IAS 7) — 22. April 2026. Vorläufig beschlossen, in die Definition von Zahlungsmitteläquivalenten in IAS 7 die Anforderung aufzunehmen, dass diese zur Deckung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen und nicht zu Investitionszwecken gehalten werden (9 von 13 zugestimmt).

Aktive Projekte

IAS 32 Finanzinstrumente mit Eigenkapitalmerkmalen — In Überarbeitung; Bewertungsfragen für bedingte Erfüllungsklauseln in das Projekt zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten verlagert.

IFRS 16 Überprüfung nach der Einführung — Cashflow-Angaben-Exploration in das IAS 7-Projekt verlagert. Nächster Schritt: Beratung über weiteres Feedback zur Informationsanfrage.

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten — Aktive Normensetzung; EZS-Anpassungsanforderung vorläufig beschlossen.

Equity-Methode (IAS 28) — In Überarbeitung des Exposure Draft.

Unternehmenszusammenschlüsse — In Überarbeitung; nächster Schritt: Fortführung der Überarbeitung der Vorschläge.

Kapitalflussrechnung (IAS 7) — Aktive Normensetzung.

Was bedeutet das für Ersteller

  • Einheiten mit bedingten Erfüllungsklauseln in Finanzinstrumenten sollten ihre IAS 32-Klassifizierungsanalyse im Lichte des geklärten Tests des "wesentlichen wirtschaftlichen Zwecks" überprüfen. Der bestätigte Ansatz erfordert die Berücksichtigung sowohl der Wahrscheinlichkeit als auch der Art des bedingten Ereignisses; Instrumente mit echter wirtschaftlicher Begründung für Kontingenzklauseln behalten die Eigenkapitalklassifizierung auch bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Leasingnehmer nach IFRS 16 sollten neue Angabepflichten für leasingbezogene Zahlungsflussbestandteile erwarten. Finanzteams sollten beginnen, jede Kategorie von Leasingmittelabflüssen den entsprechenden Darstellungsposten in der Kapitalflussrechnung zuzuordnen.
  • Ersteller bei Unternehmenszusammenschlüssen sollten beachten, dass der 10%-Schwellenwertansatz für Umsatz/Vermögen die Anzahl der Akquisitionen mit detaillierter Leistungsberichtspflicht reduziert. Die Streichung des Betriebsergebnisschwellenwerts und aller qualitativen Schwellenwerte vereinfacht die Abgrenzungsübung.

Betroffene Standards

  • IAS 32 Financial Instruments: Presentation
  • IFRS 9 Financial Instruments
  • IFRS 16 Leases
  • IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures
  • IAS 36 Impairment of Assets
  • IAS 7 Statement of Cash Flows
  • IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements
  • IAS 1 Presentation of Financial Statements

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