IASB-Update Mai 2026

Updated 7 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Was hat der IASB in seinen Vorstandssitzungen im Mai 2026 entschieden?

U
IFRS

Vorläufige Entscheidungen

Regulierte Tätigkeiten (IFRS 20) — 18. Mai 2026. Der IASB erhielt ein Update zu den Plänen für die Unterstützung der Implementierung und einheitlichen Anwendung von IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und Regulatorische Verbindlichkeiten. Der IASB erwartet die Veröffentlichung von IFRS 20 im Mai 2026.

Risikoabsicherungsrechnungslegung — 19. Mai 2026. Der IASB verlängerte die Kommentierungsfrist für den Exposure Draft zur Risikoabsicherungsrechnungslegung auf den 30. November 2026, um sie mit dem endgültigen Einreichungsdatum für die Feldforschungsergebnisse abzustimmen (alle 13 Mitglieder zugestimmt).

Equity-Methode (IAS 28) — 20. Mai 2026. Fortführung der Überarbeitung des Exposure Draft zur Equity-Methode:

Reihenfolge der Verlusterfassung: Bestätigter Vorschlag, dass ein Investor zuerst seinen Anteil am Gewinn oder Verlust der assoziierten Einheit und dann den Anteil am sonstigen Gesamtergebnis erfasst, wenn beide Verluste sind und in der Summe den Buchwert der Nettoinvestition überschreiten (alle 13 zugestimmt). Zurückgezogen: der Vorschlag, dass ein Investor nach Reduzierung der Nettoinvestition auf null weiterhin seinen Anteil am Gewinn/Verlust und sonstigen Gesamtergebnis der Assoziierten erfasst (11 von 13).

Transaktionen mit assoziierten Einheiten: Vorläufig beschlossen, ein Bilanzierungswahlrecht einzuführen: Ein Investor kann entweder die vollständige oder die eingeschränkte Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf ALLE Transaktionen mit assoziierten Einheiten wählen, AUSGENOMMEN Gewinne oder Verluste auf die Übertragung von Geschäftsbetrieben (die stets vollständig zu erfassen sind) (12 von 13). Zurückgezogen: die Änderungen von 2014 zum Verkauf oder zur Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seiner Assoziierten oder seinem Joint Venture (12 von 13). Änderung von IFRS 10, um einen Investor, der eingeschränkte Erfassung wählt, auch zur Einschränkung von Gewinnen und Verlusten auf den Kontrollverlust über eine Tochtergesellschaft, die kein Unternehmen ist, zu verpflichten (12 von 13). Angabepflichten je Wahlrecht:

  • Vollständige Erfassung: (i) Bilanzierungsmethode für Gewinne/Verluste aus Transaktionen mit Assoziierten; (ii) Gewinne oder Verluste aus nachgelagerten Transaktionen.
  • Eingeschränkte Erfassung: (i) Bilanzierungsmethode; (ii) vollständige Überleitungsrechnung eingeschränkter Gewinne/Verluste (Anfangssaldo, in GuV erfasste Beträge, eingeschränkte Beträge in der Periode, Endsaldo); (iii) Betrag am Periodenende und Darstellung in der Bilanz; (iv) Posten im Gesamtergebnisrechnung, wo eingeschränkte Gewinne/Verluste erfasst werden (alle 13).
Immaterielle Vermögenswerte — 19. Mai 2026. Diskussion der Informationsbedürfnisse der Nutzer zu angesetzten und nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten. Keine Entscheidungen. Nächste Schritte: Beratungsgruppen zu Auswirkungen auf die Projektrichtung konsultieren; Diskussion potenzieller Änderungen der Definition immaterieller Vermögenswerte beginnen.

Unternehmenszusammenschlüsse — 20. Mai 2026. Vorläufig beschlossen, dass die Vorteile des vorgeschlagenen Pakets an Leistungs- und erwarteten Synergieangaben die Kosten rechtfertigen würden (7 von 13).

Kapitalflussrechnung (IAS 7) — 19. Mai 2026:

  • Disaggregation der Zahlungsströme: Vorläufig beschlossen, Anwendungsleitlinien vorzuschlagen, die eine Einheit verpflichten: (a) die Disaggregation verwandter Bilanzposten als Grundlage für die Disaggregation von Kapitalflussrechnungsposten zu verwenden; (b) offenzulegen, wie die Disaggregation der Kapitalflussrechnungsposten von der Bilanzdisaggregation abweicht; (c) ähnliche Bezeichnungen für Posten mit ähnlichen Merkmalen zu verwenden; (d) Querverweise auf Anhangangaben zu anderen Abschlussbestandteilen (alle 13).
  • Finanzierungsverbindlichkeiten: Vorläufig beschlossen, das Offenlegungsziel in IAS 7 Paragraph 44A zu klären; Überleitungsrechnung der Anfangs- und Endsalden für Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten erforderlich (alle 13). NICHT die Offenlegung von Veränderungen in zusätzlichen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten neben Finanzierungsverbindlichkeiten erfordern (12 von 13). Bestätigt: keine Definition von "Nettoschulden" (8 von 13).

Instandhaltung und einheitliche Anwendung

IFRS 18 / Pillar Two — Klassifizierung von Nicht-Ertragsteuern — 19. Mai 2026. Beschlossen, eine Änderung von IFRS 18 zu untersuchen, um Einheiten zu erlauben oder zu verpflichten, Nicht-Ertragsteuerbelastungen, die die Definition "gedeckter Steuern" gemäß den OECD-Pillar-Two-Modellregeln erfüllen, in der Kategorie Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung zu klassifizieren (11 von 13). Entscheidung zur Einwände gegen bestimmte Agenda-Entscheidungen vertagt (12 von 13 für die Vertagung).

Änderungen zur Fair-Value-Option (IAS 28) — 20. Mai 2026. Finalisierte Vorschläge: Einheit, deren Hauptgeschäftstätigkeit die Anlage in bestimmte Arten von Vermögenswerten gemäß Paragraph 49(a) von IFRS 18 ist, ist berechtigt, die Fair-Value-Option in IAS 28 zu wählen (alle 13). IAS 28-Änderungen zum gleichen Zeitpunkt und auf gleicher Basis wie IFRS 18 anzuwenden (alle 13). Uneingeschränkte Fair-Value-Option als Teil künftiger Arbeitspläne zu untersuchen (alle 13). Der IASB erwartet die Veröffentlichung der IAS 28-Änderungen Mitte 2026. Änderungen ohne erneute Exposition (alle 13 bestätigten die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens).

Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen (IAS 37) — 18. Mai 2026. Vorläufig beschlossen, die einschränkende Vermutung nicht widerlegbar zu machen: Die Bedingung für das vergangene Ereignis bei einer Abgabe ist erfüllt, wenn eine Einheit den wirtschaftlichen Nutzen erhalten oder die durch die Abgabenvorschriften geforderte Tätigkeit ausgeübt hat. Wenn mehrere wirtschaftliche Vorteile oder Tätigkeiten erforderlich sind, gilt derjenige, der am besten widerspiegelt, was die Regierung erheben möchte (11 zugestimmt zu (a); alle 13 zu (b)). Paragraph 14Q des Exposure Drafts aus IAS 37 gestrichen (12 von 13).

Aktive Projekte

IFRS 20 Regulierte Tätigkeiten — Veröffentlichung im Mai 2026 erwartet.

Risikoabsicherungsrechnungslegung — Kommentierungsfrist bis 30. November 2026 verlängert.

Equity-Methode (IAS 28) — In Überarbeitung; neues Bilanzierungswahlrecht für Gewinne/Verluste aus Transaktionen mit Assoziierten ist eine wesentliche Entwicklung.

Immaterielle Vermögenswerte — In Forschungsphase; Beratungsgruppenabfrage und Definitionsuntersuchung beginnen.

Unternehmenszusammenschlüsse — In Überarbeitung; Synergieinformationspaket vorläufig gerechtfertigt.

Kapitalflussrechnung (IAS 7) — Aktive Normensetzung; Disaggregationsleitlinien und Finanzierungsverbindlichkeiten-Überleitungsrechnung vorläufig beschlossen.

IAS 28 Fair-Value-Option-Änderungen — Finalisiert; Veröffentlichung Mitte 2026 erwartet.

IAS 37 Rückstellungen — Nicht widerlegbare Abgabenvermutung vorläufig beschlossen.

Was bedeutet das für Ersteller

  • Einheiten mit Beteiligungen an assoziierten Einheiten oder Joint Ventures stehen vor einer bedeutenden neuen Bilanzierungswahlmöglichkeit nach IAS 28: vollständige versus eingeschränkte Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus Transaktionen mit Assoziierten. Die Wahl gilt einheitlich für alle Transaktionen (außer Unternehmensübertragungen). Ersteller sollten analysieren, welche Methode besser mit ihren Berichtszielen übereinstimmt, und die Angabepflichten — insbesondere die detaillierte Überleitungsrechnung bei eingeschränkter Erfassung — prüfen.
  • Einheiten, die Pillar-Two-Steuern unterliegen, sollten die potenzielle Änderung von IFRS 18 zur Klassifizierung von Deckungssteuern in der Ertragsteuerkategorie beobachten. Bei Finalisierung würde dies die Darstellung von Pillar-Two-Ergänzungssteuern und die analytischen Kennzahlen der Nutzer beeinflussen.
  • Ersteller mit komplexen Kapitalflussstrukturen sollten beachten, dass die IAS 7-Disaggregationsleitlinien eine konsistente Aufgliederung der Kapitalflussposten mit der Bilanzdisaggregation erfordern werden. Finanzteams sollten prüfen, ob die aktuelle Kapitalflussrechnung granular genug ist.

Betroffene Standards

  • IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures
  • IAS 7 Statement of Cash Flows
  • IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets
  • IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements
  • IFRS 20 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities
  • IFRS 10 Consolidated Financial Statements

Related Topics

iasb updates 2026iasb update 2026 04iasb update 2026 06