Wie werden inkrementelle Kosten zur Erlangung eines Vertrags nach IFRS 15 behandelt?
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IFRS 15 Contract — Kernregel
Inkrementelle Kosten zur Erlangung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn und nur wenn das Unternehmen erwartet, diese Kosten durch die Erfüllung des Vertrags zu erholen (IFRS 15.91).
Wie IFRS 15 Contract Funktioniert
Aktivierungsbedingung: Nach IFRS 15.91 werden inkrementelle Kosten nur dann aktiviert, wenn (a) sie direkt der Vertragserlangung zugeordnet sind und (b) das Unternehmen erwartet, die Kosten durch die künftige Vertragserfüllung zu erholen. Dies erfordert eine explizite Analyse des erwarteten Vertragsmarge.