IFRS for SMEs Section 28 — Kernregel
IFRS für KMU Abschnitt 28 schreibt vor, dass Leistungen an Arbeitnehmer (einschließlich Löhne, Urlaub, Pensionen und Abfindungen) als Aufwand erfasst werden, wenn die Arbeit erbracht wird oder die Leistungsverpflichtung entsteht (Abschnitt 28.1–28.2).
Wie IFRS for SMEs Section 28 Funktioniert
- Kurzfristige Leistungen: Löhne, Gehälter und kurzfristige bezahlte Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit) werden in der Periode erfasst, in der der Arbeitnehmer die Leistung erbringt. Eine Rückstellung wird mit dem besten Schätzwert der Verpflichtung bewertet (Abschnitt 28.3–28.5). Das Unternehmen muss Urlaub, das nicht genommen wurde, abgrenzen, wenn ein Anrecht besteht.
- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pensionen): Für leistungsbasierte Pensionspläne wird eine Rückstellung mit der besten Schätzung der erwarteten Zahlungen bilanziert (Abschnitt 28.8–28.11). Bei Rentenplänen mit festgelegten Leistungen erfolgt die Bewertung vereinfacht: Das Unternehmen bilanziert einen Pensionsaufwand in Höhe der aktuellen Rentenzahlungen und eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen, die noch nicht bezahlt wurden.
- Abfindungen und Trennungsleistungen: Rückstellungen werden erst erfasst, wenn ein formeller Plan zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht und das Unternehmen verpflichtet ist, diesen durchzuführen (Abschnitt 28.12). Der Betrag ist der beste Schätzwert der Zahlungen.
- Bewertung von Rückstellungen: Rückstellungen werden zum bestmöglichen Schätzwert der erwarteten Zahlung bewertet. Bei mehreren Szenarios wird der wahrscheinlichste Wert verwendet. Eine Diskontierung erfolgt nur, wenn der Zeitwert des Geldes erheblich ist (Abschnitt 28.9, 28.11).
- Offenlegung: Das Unternehmen offenbart die Art der Leistungsverpflichtung, die Rückstellungsbeträge und Veränderungen während des Jahres (Abschnitt 28.14). Wesentliche Annahmen (z. B. Fluktuationsquoten, Diskontierungssätze) sind anzugeben.
IFRS for SMEs Section 28 — Praktisches Beispiel
Ein mittelständisches Unternehmen mit 80 Mitarbeitern hat folgende Arbeitnehmerleistungen am 31. Dezember 2024:
Szenario
- Durchschnittliches Jahresgehalt: €45.000
- Ungenutzter Urlaubsanspruch: 5 Tage pro Mitarbeiter
- Erwartete Pensionszahlung für laufende Renten: €120.000 p.a.
- Zu Jahresende aufgelaufene Gehälter (letzte Dezemberwoche, noch nicht bezahlt): €38.500
Rückstellungsberechnung Jahresurlaub
- 80 Mitarbeiter × €45.000 ÷ 260 Arbeitstage × 5 Tage = €86.538
Rückstellungsberechnung Pensionsverpflichtung
- Geschätzte Zahlung für 2025: €120.000
- Diskontfaktor (Laufzeit 1 Jahr, Zinssatz 3%): 0,9709
- Rückstellung: €120.000 × 0,9709 = €116.508
Journaleinträge am 31. Dezember 2024
| Konto | Soll (€) | Haben (€) |
|---|
| Personalaufwand | 38.500 | |
| Verbindlichkeiten Gehälter | | 38.500 |
| *Erfassung aufgelaufener Dezembergehälter* |
| Personalaufwand | 86.538 | |
| Rückstellung Urlaubsanspruch | | 86.538 |
| *Erfassung ungenutzter Urlaubstage* |
| Pensionsaufwand | 116.508 | |
| Rückstellung Pensionsverpflichtung | | 116.508 |
| *Erfassung Pensionsverpflichtung* |
Bilanzposition
- Verbindlichkeiten (kurzfristig): €38.500 + €86.538 = €125.038
- Rückstellungen (langfristig): €116.508
IFRS for SMEs Section 28 — Häufige Fehler
- Keine Abgrenzung ungenutzter Feiertage: Viele KMU erfassen keine Rückstellung für Urlaubstage, die Arbeitnehmer theoretisch beanspruchen können. Nach Abschnitt 28.4 ist jedoch eine Rückstellung erforderlich, wenn das nationale Recht ein Anrecht auf Ausgleich oder Auszahlung vorsieht.
- Zu aggressive Diskontierung bei Pensionsverpflichtungen: KMU diskontieren oft zu früh oder mit Sätzen, die zu hoch sind. Nach Abschnitt 28.11 ist eine Diskontierung nur bei erheblichem Zeitwert erforderlich, und der Satz sollte den gegenwärtigen Marktzinssatz widerspiegeln – nicht die unternehmensinternen Kapitalkosten.
- Nicht-bilanzierte Betriebsrente oder informelle Pensionszusagen: Informelle Zusagen sind schwer abzugrenzen, entstehen aber eine wirtschaftliche Verpflichtung. Abschnitt 28.8 verlangt, dass alle tatsächlichen Verpflichtungen (formell oder faktisch) berücksichtigt werden.
IFRS for SMEs Section 28 — Key Paragraphs
- Abschnitt 28.1–28.2: Definition von Leistungen an Arbeitnehmer und Erfassungsprinzip
- Abschnitt 28.3–28.5: Kurzfristige Leistungen und Urlaub
- Abschnitt 28.8–28.11: Leistungen nach Beendigung und Pensionsverpflichtungen
- Abschnitt 28.12: Abfindungen und Trennungsleistungen
- Abschnitt 28.14: Offenlegungsanforderungen