IAS 21 – Recycling von Umrechnungsdifferenzen bei Veräußerung ausländischer Betriebsstätten
Grundregel
Wenn Sie eine ausländische Betriebsstätte veräußern, verschwindet die in der Eigenkapitalposition angesammelte Umrechnungsdifferenz (CTA) nicht einfach — sie wird in die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt. Alle Währungsdifferenzen, die sich auf diese ausländische Betriebsstätte beziehen und in dem sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und in einer separaten Eigenkapitalkomponente angesammelt wurden, müssen aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung als Reklassifizierungsanpassung umgegliedert werden, wenn der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfasst wird (IAS 21.48). Dieses Recycling stellt sicher, dass der gesamte wirtschaftliche Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung — einschließlich der Währungskomponente — vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird.
Wie IAS 21 Disposal of a Foreign Operation Funktioniert
Die CTA baut sich über die Laufzeit einer ausländischen Betriebsstätte auf, da Vermögenswerte und Schulden zum Schlusskurs umgerechnet werden, während Erträge und Aufwendungen zum Transaktionskurs umgerechnet werden (IAS 21.41). Bei der Veräußerung kann die CTA ein erheblich positives oder negatives Guthaben aufweisen.
Schritte bei der Veräußerung
- Ermittlung des gesamten Buchwerts der ausländischen Betriebsstätte, die ausgebucht wird.
- Bestimmung des Gesamtbestands der auf diese Betriebsstätte entfallenden CTA in der separaten Eigenkapitalkomponente.
- Umgliederung des gesamten CTA-Bestands in die Gewinn- und Verlustrechnung in dem Zeitraum, in dem der Veräußerungsgewinn oder -verlust erfasst wird.
- Einbeziehung der umgegliederten CTA in den gesamten Veräußerungsgewinn oder -verlust, der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird.
Praktische Journalbuchung (vereinfacht)
Angenommen, es liegt eine kumulierte CTA von CU 120 (Habensaldo — günstig) zum Veräußerungszeitpunkt vor:
Dr Umrechnungsreserve (OCI-Komponente) 120
Cr Gewinn aus Veräußerung – G&V 120
Die CU 120 ist nun Teil des ausgewiesenen Veräußerungsgewinns, zusammen mit eventuellen Einnahmen abzüglich Buchwert.
IAS 21 Disposal of a Foreign Operation — Häufige Fehler
- Abschreibungen sind keine Veräußerungen. Eine Wertberichtigung des Buchwerts einer ausländischen Betriebsstätte aufgrund eigener Verluste oder einer Werthaltigkeitsprüfung stellt keine Teilveräußerung dar. Daher wird zum Zeitpunkt einer Wertberichtigung kein Teil der CTA in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.49).
- Anteile ohne Beherrschung (NCI) bei vollständiger Veräußerung einer Tochterunternehmung. Wenn Sie eine Tochterunternehmung, die eine ausländische Betriebsstätte einschließt, veräußern, wird die auf die NCI entfallende kumulative CTA ausgebucht, wird aber nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.48B). Nur der Anteil der Muttergesellschaft wird recycelt.
- Teilveräußerungen — Tochterunternehmen gegenüber anderen ausländischen Betriebsstätten. Die Behandlung unterscheidet sich je nach Struktur. Bei einer Teilveräußerung einer Tochterunternehmung, die eine ausländische Betriebsstätte einschließt, wird die anteilige CTA der NCI neu zugeordnet und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt (IAS 21.48C). Bei jeder anderen Teilveräußerung einer ausländischen Betriebsstätte — beispielsweise eines assoziierten Unternehmens oder eines Joint Ventures — wird nur der anteilige Anteil der CTA in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
- Was als Veräußerung gilt. Eine Veräußerung kann durch Verkauf, Liquidation, Rückzahlung von Kapitalanteilen oder Aufgabe des gesamten oder eines Teils der Beteiligung erfolgen. Jeder dieser Fälle löst eine Umgliederung aus; eine bloße Werthaltigkeitsprüfung nicht (IAS 21.49).
- Geschäfts- oder Firmenwert und beizulegende Zeitwerte. Jeder Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer ausländischen Betriebsstätte ergibt, und damit verbundene beizulegende-Zeitwert-Anpassungen werden als Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Betriebsstätte behandelt, in ihrer Funktionalwährung ausgedrückt und zum Schlusskurs umgerechnet (IAS 21.47). Dies bedeutet, dass sie auch in den CTA-Bestand einfließen, der letztendlich recycelt wird.
IAS 21 Disposal of a Foreign Operation — Key Paragraphs
- IAS 21.41 — Erklärt die zwei Quellen von Währungsdifferenzen, die sich in OCI ansammeln: Umrechnung von Erträgen/Aufwendungen zum Transaktionskurs versus Umrechnung von Vermögenswerten/Schulden zum Schlusskurs.
- IAS 21.47 — Verlangt, dass Geschäfts- oder Firmenwert und beizulegende-Zeitwert-Anpassungen zum Erwerbszeitpunkt als Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Betriebsstätte behandelt und zum Schlusskurs umgerechnet werden.
- IAS 21.48 — Grundlegende Recycling-Regel: Kumulative CTA wird aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn der Veräußerungsgewinn oder -verlust erfasst wird.
- IAS 21.48B — CTA, die der NCI bei Veräußerung einer Tochterunternehmung zugeordnet ist, wird ausgebucht, wird aber nie in die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt.
- IAS 21.48C — Teilveräußerung einer Tochterunternehmung: anteilige CTA wird der NCI neu zugeordnet; Teilveräußerung jeder anderen ausländischen Betriebsstätte: anteilige CTA wird recycelt.
- IAS 21.49 — Definiert, was eine Veräußerung ausmacht, und bestätigt, dass Wertberichtigungen nicht zur Umgliederung der CTA führen.