IAS 21 Monetäre vs. Nicht-Monetäre Posten

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Wie werden monetäre und nicht-monetäre Posten gemäß IAS 21 umgerechnet?

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IFRS

Grundregel

Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs umgerechnet; nicht-monetäre Posten werden zum historischen Kurs (Anschaffungskurs) umgerechnet, sofern sie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (IAS 21.23).

Wie IAS 21 Monetäre vs. Nicht-Monetäre Posten Funktioniert

  • Definition monetärer Posten: Monetäre Posten sind Geldmittel und Forderungen/Verbindlichkeiten, deren Betrag in Geldeinheiten festgelegt ist (IAS 21.16). Beispiele: Kassenbestände, Bankkonten, Kundenrechnungen, Darlehen, Lieferantenschulden. Diese unterliegen einem Wechselkursrisiko, da ihr Wert in der Heimatwährung bei Kursänderungen schwankt.
  • Umrechnung monetärer Posten: Alle monetären Posten werden zum Stichtagskurs (Bilanzstichtag) umgerechnet, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung (IAS 21.23). Dies führt zu realisierten und nicht realisierten Wechselkursdifferenzen, die über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (IAS 21.28).
  • Definition nicht-monetärer Posten: Nicht-monetäre Posten sind solche, deren Wert nicht in einer festen Geldeinheit ausgedrückt ist (IAS 21.17). Beispiele: Sachanlagen, Vorräte (zu Herstellungskosten), Immaterielles Vermögen, latente Steuerforderungen. Deren zukünftiger Wert ist unabhängig von Wechselkursänderungen.
  • Umrechnung nicht-monetärer Posten (zu Herstellungskosten): Nicht-monetäre Posten werden zum historischen Kurs des Transaktionstages umgerechnet (IAS 21.23). Der Umrechnungskurs ist „eingefroren" und ändert sich nicht bei späteren Kursveränderungen. Es entstehen keine Wechselkursdifferenzen.
  • Nicht-monetäre Posten (zu beizulegendem Zeitwert): Werden nicht-monetäre Posten zum beizulegendem Zeitwert bewertet (z. B. Finanzinvestitionen nach IFRS 9 oder Immobilien nach IAS 40), erfolgt die Umrechnung zum Kurs am Bewertungsstichtag (IAS 21.23). Wechselkursdifferenzen werden dann nach den Standards für diese Vermögenswerte behandelt – typischerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in der sonstigen Gesamtergebnisrechnung.
  • Präsentation und Offenlegung: Wechselkursdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sofern sie sich nicht auf Eigenkapitalposten beziehen (IAS 21.28, IAS 21.32). Konzern-Eigenkapitalausgleichsdifferenzen (Rechnungsabgrenzungsposten) werden in die sonstige Gesamtergebnisrechnung erfasst und später bei Desinvestition reclassifiziert (IAS 21.48).

IAS 21 Monetäre vs. Nicht-Monetäre Posten — Praktisches Beispiel

Eine deutsche GmbH (€ Heimatwährung) hat am 30.06.2024 eine britische Tochtergesellschaft mit folgenden Fremdwährungspositionen in GBP:

BilanzpositionBetrag (GBP)Kurs 30.06.2023Kurs 30.06.2024Klassifizierung
Bankguthaben100.0001,151,20Monetär
Forderungen50.0001,151,20Monetär
Maschinen (Anschaffungswert)200.0001,101,20Nicht-monetär
Vorräte (Herstellungskosten)80.0001,151,20Nicht-monetär

Bilanzwerte am 30.06.2024

PositionBetragKursWert €Kategorie
Bankguthaben100.000 GBP1,2083.333Stichtagskurs
Forderungen50.000 GBP1,2041.667Stichtagskurs
Maschinen200.000 GBP1,10181.818Historischer Kurs
Vorräte80.000 GBP1,1569.565Historischer Kurs

Wechselkursdifferenzen (in Gewinn- und Verlustrechnung)

AccountDr (€)Cr (€)
Bankguthaben5.000
Wechselkursgewinn5.000
Forderungen2.500
Wechselkursgewinn2.500

Erläuterung: Bankguthaben: (100.000 × 1,20) – (100.000 × 1,15) = 5.000 € Gewinn. Maschinen und Vorräte werden nicht umgerechnet.

IAS 21 Monetäre vs. Nicht-Monetäre Posten — Häufige Fehler

  • Verwechslung von Stichtagskurs und historischem Kurs: Praktizierende rechnen manchmal nicht-monetäre Posten zum Stichtagskurs um und erfassen dadurch fehlerhafte Wechselkursdifferenzen. Die Regel ist eindeutig: nur monetäre Posten zum Stichtagskurs (IAS 21.23).
  • Übersehen von zum beizulegendem Zeitwert bewerteten nicht-monetären Posten: Wenn eine Liegenschaft in Fremdwährung nach IAS 40 zum Fair Value bewertet wird, muss diese Neubewertung zum aktuellen Stichtagskurs erfolgen – dies ist kein „historischer Kurs"-Fall (IAS 21.23(b)).
  • Fehlbehandlung von Finanzinstrumenten: Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind immer monetär, auch wenn sie in Fremdwährung nominiert sind. Finanzinvestitionen können nicht-monetär sein, wenn sie zu Herstellungskosten bilanziert werden (aber meist sind sie nach IFRS 9 zum beizulegendem Zeitwert, daher keine historische Kursfixierung).

IAS 21 Monetäre vs. Nicht-Monetäre Posten — Key Paragraphs

  • IAS 21.16–17: Definition monetärer und nicht-monetärer Posten
  • IAS 21.23: Umrechnungskurse für beide Kategorien
  • IAS 21.28: Erfassung von Wechselkursdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • IAS 21.32: Erfassung im Eigenkapital (Reserven für Eigenkapitalausgleichsdifferenzen)
  • IAS 21.48: Reclassifizierung bei Desinvestition einer ausländischen Betriebsstätte

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