Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen entsteht und deren Existenz nur durch den Eintritt oder Nichteintritt eines oder mehrerer unsicherer zukünftiger Ereignisse bestätigt wird; sie wird nicht als Rückstellung bilanziert, sondern (in den meisten Fällen) offengelegt, sofern ein möglicher Mittelabfluss nicht völlig unwahrscheinlich ist (IAS 37.27).