Nachteilhafte Verträge nach IAS 37
IAS 37 Nachteilhafte Verträge — Kernregel
Nach IAS 37 muss eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem nachteiligen Vertrag als Rückstellung angesetzt und gemessen werden (IAS 37.66). Ein Vertrag ist nachteilig, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen die wirtschaftlichen Vorteile übersteigen, die aus dem Vertrag zu erwarten sind (IAS 37.68). Die Ansatzpflicht ist zwingend — es besteht kein Wahlrecht, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie IAS 37 Nachteilhafte Verträge Funktioniert
- Definition eines nachteiligen Vertrags: Die unvermeidbaren Kosten eines Vertrags entsprechen den minimalen Nettokosten des Ausstiegs aus dem Vertrag — insbesondere dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge: die Kosten der Vertragserfüllung oder Entschädigungen beziehungsweise Strafen bei Nichterfüllung (IAS 37.68). Dieses Konzept der „minimalen Nettokosten des Ausstiegs" ist die Grundlage sowohl für die Identifikation als auch für die Bewertung.
- Ansatzauslöser: Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Ressourcenabfluss erforderlich ist, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und eine verlässliche Schätzung möglich ist (IAS 37.14). Bei nachteiligen Verträgen sind diese Bedingungen typischerweise erfüllt, wenn der Vertrag nachteilig wird.
- Reihenfolge mit Wertminderung: Vor der Ansetzung einer separaten Rückstellung für nachteilige Verträge muss das Unternehmen zunächst Wertminderungsverluste auf bei der Vertragserfüllung eingesetzte Vermögenswerte nach IAS 36 ansetzen (IAS 37.69). Vermögenswerte werden zuerst einer Wertminderungsprüfung unterzogen; erst dann wird die verbleibende vertragliche Verpflichtung bewertet und als Rückstellung angesetzt.
- Bewertung — beste Schätzung: Die Rückstellung wird mit dem besten Schätzwert der Aufwendungen bewertet, die erforderlich sind, um die gegenwärtige Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode zu erfüllen (IAS 37.36). Dies ist der Betrag, den ein Unternehmen rational zahlen würde, um die Verpflichtung zu erfüllen oder zu übertragen. Die Bewertung basiert auf den minimalen Nettokosten des Ausstiegs: entweder Erfüllung zu Nettokosten oder Ausstieg durch Zahlung von Strafen — je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
- Kosten der Vertragserfüllung (2020-Änderung): Die 2020-Änderungen, die für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 gelten, präzisierten, welche Kosten bei der Feststellung berücksichtigt werden, ob ein Vertrag nachteilig ist (IAS 37.105). Die Änderungen fügten Absatz 68A hinzu, um direkt zurechenbare Kosten von umgelegten Gemeinkosten zu unterscheiden. Unternehmen wenden die Änderungen auf Verträge an, die am Stichtag der erstmaligen Anwendung noch nicht vollständig erfüllt sind, und passen Vergleichswerte nicht an (IAS 37.94A).
- Steuern und Bewertung: Die Rückstellung wird vor Steuern bewertet; die Steuerwirkungen werden separat nach IAS 12 behandelt (IAS 37.41).
- Angaben: Unternehmen offenbaren für jede Klasse von Rückstellungen eine Beschreibung der Art der Verpflichtung, den erwarteten Zeitpunkt der Ressourcenabflüsse sowie einen Hinweis auf die Unsicherheit bezüglich des Betrags oder Zeitpunkts dieser Abflüsse (IAS 37.85).
IAS 37 Nachteilhafte Verträge — Häufige Fehler
- Vergessen der Wertminderung-zuerst-Reihenfolge. Viele Ersteller springen direkt zur Rückstellungsbildung über, ohne zuvor dedizierte Vertragsvermögenswerte auf Wertminderung nach IAS 36 zu prüfen. IAS 37.69 ist eindeutig: Vermögenswerte zuerst einer Wertminderung unterziehen, dann die verbleibende Verpflichtung als Rückstellung ansetzen.
- Falsche Kostenbasis verwenden. Die Bewertung basiert auf den minimalen Nettokosten des Ausstiegs, nicht auf den Gesamtkosten der Erfüllung. Wenn die Strafen für den Ausstieg unter den Nettokosten der Fertigstellung liegen, wird die Rückstellung mit dem Strafbetrag bewertet.
- 2020-Änderungen ignorieren. Die Klarstellung zu direkt zurechenbaren Kosten (gültig ab 1. Januar 2022) hat die Praxis vieler Unternehmen geändert. Die Anwendung einer breiten Gemeinkostenumlegung bei der Feststellung, ob ein Vertrag nachteilig ist, überzeichnet die Rückstellung.
- Erwartete zukünftige Betriebsverluste falsch klassifizieren. Die Erwartung zukünftiger Betriebsverluste führt nicht automatisch zu einer Rückstellung für nachteilige Verträge, kann aber darauf hindeuten, dass Vermögenswerte wertgeminderт sind und nach IAS 36 getestet werden sollten.
- Aufrechnung gegen verbundene Vermögenswerte. Die Rückstellung für nachteilige Verträge ist eine Verbindlichkeit und darf nicht gegen einen damit verbundenen Vermögenswert in der Bilanz aufgerechnet werden.
IAS 37 Nachteilhafte Verträge — Key Paragraphs
- IAS 37.14 — Legt die drei Ansatzkriterien für alle Rückstellungen fest: gegenwärtige Verpflichtung, wahrscheinlicher Ressourcenabfluss und verlässliche Schätzung.
- IAS 37.36 — Schreibt vor, dass die Rückstellung mit dem besten Schätzwert der erforderlichen Aufwendungen zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Berichtsstichtag bewertet wird.
- IAS 37.66 — Kernregel: Eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem nachteiligen Vertrag muss als Rückstellung angesetzt und bewertet werden.
- IAS 37.68 — Definiert einen nachteiligen Vertrag und legt das Bewertungsprinzip der minimalen Nettokosten des Ausstiegs fest.
- IAS 37.69 — Verlangt die Wertminderung von Vertragsvermögenswerten nach IAS 36, bevor eine separate Rückstellung für nachteilige Verträge angesetzt wird.
- IAS 37.85 — Legt Angabeanforderungen für jede Klasse von Rückstellungen fest, einschließlich Art, Zeitpunkt und Unsicherheiten der Abflüsse.