Updated 6 September 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team
Post-Implementation Review von IFRS 16 Leasingverhältnisse — 21. Juli 2026. Der IASB kam zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen in IFRS 16 Leasingverhältnisse insgesamt wie beabsichtigt funktionieren (alle 12 stimmten zu). Er bestätigte seine bisherigen vorläufigen Entscheidungen: ein Forschungsprojekt hinzuzufügen, das erforscht, wie höher als erwartet anfallende laufende Kosten für Leasingnehmer gemindert werden können, mit Fokus auf die Verringerung der Häufigkeit von Umrechnung der Leasingverbindlichkeit und Vereinfachung der Diskontierungsmechanik; ein Projekt mit begrenztem Umfang hinzuzufügen, das gemeinsam mit dem Forschungsprojekt durchgeführt wird und klärt, wie ein Leasingnehmer IFRS 16 und IFRS 9 Finanzinstrumente auf einen Mietentgegenkommen anwendet, bei dem der Leasinggeber Leasingzahlungen verzeiht, ohne dass sich der Vertrag sonst ändert; die Priorität eines Projekts zu erwägen, das die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 und IFRS 10 Konsolidierte Abschlüsse auf den Verkauf und das anschließende Leasingverhältnis eines Vermögenswerts in einem Einzelvermögenswert-Unternehmen zusammen mit anderen Corporate-Wrapper-Angelegenheiten in der nächsten Agendakonsultation behandelt; und diese Verkaufs- und Leasingverhältnis-Angelegenheit aus der Wartungs-Projekt-Pipeline zu entfernen. Der IASB entschied auch, keine Maßnahmen bei anderem in Reaktion auf die Fragen 2–6 der Anforderung zur Stellungnahme ermittelten Feedback von Stakeholder zu ergreifen (alle 12 stimmten zu). Der IASB bestätigte seine bisherige vorläufige Entscheidung, im Projekt „Kapitalflussrechnung und verwandte Angelegenheiten" zu erforschen, dass Leasingnehmer die Komponenten des gesamten Leasingcash-Abflusses zusammen mit dem Posten der Kapitalflussrechnung offenlegen müssen, in dem jede Komponente dargestellt wird (11 von 12 stimmten zu). Er entschied ferner, dass ausreichend Arbeit geleistet wurde, um die Post-Implementation Review abzuschließen und eine Projektzusammenfassung und Rückmeldungserklärung zu erstellen (alle 12 stimmten zu). Nächster Schritt: vorbehaltlich der Genehmigung des Due Process Oversight Committee wird der IASB die Projektzusammenfassung und Rückmeldungserklärung im vierten Quartal 2026 veröffentlichen.
Equity-Method (IAS 28) — Offenlegung, Überleitung und Sweep-Angelegenheiten — 22. Juli 2026. Fortlaufende Neubewertung des Exposure Draft Equity-Method of Accounting — IAS 28 (revised 202x). Zu Offenlegungen für Transaktionen mit assoziierten Unternehmen entschied der IASB vorläufig, dass ein Unternehmen seine Rechnungslegungsrichtlinie für die Erfassung von Gewinnen oder Verlusten aus solchen Transaktionen offenlegen muss (alle 12 stimmten zu); dass ein Investor, der sich für volle Erfassung entscheidet, Gewinne oder Verluste aus „nachgelagerten" Transaktionen offenlegen muss, und ein Investor, der sich für begrenzte Erfassung entscheidet, Gewinne oder Verluste aus „nachgelagerten" und „vorgelagerten" Transaktionen offenlegen muss (8 von 12 stimmten zu); das Offenlegungsziel in IFRS 12 Absatz 20 auszuweiten, das abdeckt, wie Investoren bestimmen, welche Transaktionen mit assoziierten Unternehmen Gewinne oder Verluste aufdecken (9 von 12 stimmten zu); dass Investoren die Art der Transaktionen mit assoziierten Unternehmen offenlegen müssen und ob sie in der Offenlegung von Gewinnen/Verlusten enthalten sind (9 von 12 stimmten zu); und eine Ausnahme von der Offenlegung von Gewinnen und Verlusten nur dort vorzusehen, wo die Information einem einzelnen assoziierten Unternehmen zugeordnet werden kann und die Transaktionen Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Investors sind (7 von 12 stimmten zu). Der IASB entschied, nicht vorzuschreiben, ob die Abstimmung von begrenzten Gewinnen und Verlusten separat von oder kombiniert mit der Abstimmung des Buchwerts des assoziierten Unternehmens offengelegt wird (alle 12 stimmten zu), und nicht seine frühere vorläufige Entscheidung zu ändern, die Offenlegung dieser Abstimmung zu verlangen (10 von 12 stimmten zu).
Zur Überleitung bestätigte der IASB seinen Exposure Draft-Vorschlag, rückwirkende Anwendung einer Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie für die Erfassung von Gewinnen oder Verlusten aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen zu verlangen, vorbehaltlich Erleichterungen (8 von 12 stimmten zu); Erleichterung von der rückwirkenden Anwendung vorzusehen, wenn diese unverhältnismäßige Kosten oder Aufwand verursachen würde (alle 12 stimmten zu); und zu klären, dass die rückwirkende Anforderung nur auf den nicht erfassten Teil eines zuvor begrenzten Gewinns oder Verlusts zum Übergangsstichtag anwendbar ist (10 von 12 stimmten zu) — während entschieden wird, diese Anforderung nicht der IAS 8-Undurchführbarkeitausnahme zu unterwerfen (alle 12 stimmten zu). Er bestätigte weitere Exposure Draft-Übergangsvorsätze zur Behandlung bedingter Gegenleistung (bewertet zu Zeitwert nur für ausstehende Verpflichtungen zum Übergangsstichtag), Wertbeeinträchtigung einer Investition in ein assoziiertes Unternehmen zum Übergangsstichtag, prospektive Anwendung aller anderen Anforderungen ab dem Stichtag der erstmaligen Anwendung und Erleichterungen von der Neudarstellung zusätzlicher Vorperioden oder Offenlegung bestimmter Übergangeffekte (alle einstimmig). Der IASB entschied auch vorläufig, eine neue Übergansanforderung für einen Investor mit nicht erfassten Verlusten zum Übergangsstichtag hinzuzufügen — eine Anpassung an die eröffneten Gewinnrücklagen und eine entsprechende Verringerung des Buchwerts der Investition, begrenzt auf den niedrigeren Wert von nicht erfassten Verlusten oder dem Buchwertanstieg aus den Übergangsvorsätzen des Exposure Draft (11 von 12 stimmten zu) — und diese Übergangsvorsätze konsistent auf die verwandten Änderungen in IFRS 10 und IAS 27 Abschluss des Einzelunternehmens anzuwenden (alle 12 stimmten zu). Für Erstanwender entschied der IASB vorläufig, zu klären, dass die IFRS 1-Ausnahme in Absatz C5 für bisherige Akquisitionen von Investitionen in assoziierte Unternehmen auch für den Kauf eines zusätzlichen Anteils bei Beibehaltung des maßgeblichen Einflusses gilt, und keine anderen IFRS 1-Übergangsvorsätze für die IAS 28-Änderungen hinzuzufügen (alle 12 stimmten zu).
Bei Sweep-Angelegenheiten entschied der IASB vorläufig, nicht die volle Erfassung von Gewinnen oder Verlusten aus Übertragungen eines Geschäfts innerhalb der Richtlinienwahlmöglichkeit „Abschluss des Einzelunternehmens" für Tochterunternehmen zu verlangen (alle 12 stimmten zu); keine Messvorsätze für einen beibehaltenen Anteil hinzuzufügen, wenn ein Investor die Kontrolle über ein Tochterunternehmen, das kein Geschäft ist, über ein assoziiertes Unternehmen verliert (8 von 12 stimmten zu); und keine Anforderungen für „Seitenstrom"-Transaktionen hinzuzufügen (alle 12 stimmten zu). Er bestätigte, dass aus IAS 28 die Anforderung entfernt wird, einen Gewinn aus Schnäppchenkauf bei der Bestimmung des Anteils eines Unternehmens am Gewinn oder Verlust eines assoziierten Unternehmens oder eines Joint Ventures einzubeziehen (alle 12 stimmten zu), entschied, drei aufgehobene Agenda Decisions zu widerrufen (zur IAS 28/IFRS 3/IAS 27-Wechselwirkung von 2008 und zwei IAS 39-Entscheidungen von 2005 und 2009), und die 2018 Agenda Decision zur Einbringung von Sachanlagen in ein assoziiertes Unternehmen zu ändern (alle 12 stimmten zu). Nächster Schritt: der IASB wird Due Process-Anforderungen für die Veröffentlichung des überarbeiteten Standards diskutieren.
Immaterielle Vermögenswerte — 22. Juli 2026. Der IASB diskutierte mögliche Änderungen an Aspekten der Definition eines immateriellen Vermögenswerts und der unterstützenden Anforderungen, einschließlich eines Modells, das er für die Kundenabrechnung von Lizenzverträgen für geistiges Eigentum entwickelt, getestet an einem Cloud-basierten Software-as-a-Service (SaaS)-Liefervertrag. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Nächster Schritt: Fortsetzung der Diskussion über mögliche Änderungen an IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, basierend auf weiteren Testfällen.
Unternehmenszusammenschlüsse — Offenlegung, Geschäftswert und Wertbeeinträchtigung — 21. Juli 2026. Der IASB setzte die Beratung über Vorschläge im Exposure Draft Business Combinations—Disclosures, Goodwill and Impairment fort und diskutierte ein aktualisiertes Paket von Offenlegungen über die Leistung eines Unternehmenszusammenschlusses. Er wies die Mitarbeiter an, die Art der nachfolgenden Leistungsinformationen, die ein Unternehmen als Teil dieses aktualisierten Pakets offenlegen müsste, weiter zu erforschen (10 von 12 stimmten zu). Nächster Schritt: Fortsetzung der Neubewertung der Exposure Draft-Vorschläge.
Kapitalflussrechnung und verwandte Angelegenheiten — 22. Juli 2026. Zu nicht zahlungswirksamen Transaktionen entschied der IASB vorläufig, in einem zukünftigen Exposure Draft vorzuschlagen: Anwendungsanleitungen, die die nicht zahlungswirksamen Transaktionen im Umfang von IAS 7 Absätze 43–44 klären, einschließlich Beispiele von Transaktionen, die im Umfang und außerhalb des Umfangs liegen (11 von 12 stimmten zu); ein Offenlegungsziel, das Informationen zu nicht zahlungswirksamen Transaktionen verlangt, die es Investoren ermöglichen, Veränderungen in den Nettoanleihen eines Unternehmens und seiner Fähigkeit, künftige Cashflows zu generieren, zu verstehen (alle 12 stimmten zu); Offenlegung von nicht zahlungswirksamen Transaktionen in einer einzigen Anmerkung (11 von 12 stimmten zu); und neue Offenlegungsvorsätze, die eine Liste von nicht zahlungswirksamen Transaktionen mit Querverweis abdecken (11 von 12 stimmten zu), den Transaktionsbetrag und verwandte Investitions-/Finanzierungs-/Betriebstätigkeitsinformationen (11 von 12 stimmten zu), und die Gesamtwirkung von nicht zahlungswirksamen Transaktionen zusammen mit ähnlichen Bargelttransaktionen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital (10 von 12 stimmten zu). Er entschied ferner, dass diese Informationen in einem strukturierten Format wie einer Tabelle erforderlich sind (11 von 12 stimmten zu), und dass ein Unternehmen die Art der verwandten Anmerkungsinformationen erklären muss, auf die in Querverweis verwiesen wird, wenn Transaktionsbeträge nicht separat identifizierbar sind (10 von 12 stimmten zu). Zur Kapitalflussrechnung für Finanzinstitute diskutierte der IASB einen Plan, der Forschung und Stakeholder-Engagement zum Umfang betroffener Unternehmen und mögliche Ausnahmen von einigen oder allen Anforderungen zur Darstellung der Kapitalflussrechnung priorisiert; es wurden keine Entscheidungen getroffen. Nächster Schritt: Fortlaufende Überlegung zur Verbesserung der Finanzberichterstattung für jedes Thema im Projektplan.
Post-Implementation Review von IFRS 9 — Hedge Accounting — 21. Juli 2026. Der IASB diskutierte in der ersten Phase der Post-Implementation Review der Hedge-Accounting-Anforderungen in IFRS 9 gesammeltes Feedback, eine Überprüfung relevanter wissenschaftlicher Literatur und welche Fragen in eine Anforderung zur Stellungnahme aufzunehmen sind. Er entschied vorläufig, separate Fragen zu den Hedge-Accounting-Anforderungen in IFRS 9 und den verwandten Offenlegungsvorsätzen in IFRS 7 Finanzinstrumente: Offenlegungen aufzunehmen, die bewerten, ob diese Anforderungen ihre Ziele erfüllen, ob die Vorteile für Nutzer der Ergebnisse wie erwartet sind, und ob die Kosten für ihre Anwendung, Prüfung und Durchsetzung wie erwartet sind (alle 12 stimmten zu). Nächste Schritte: Der IASB rechnet mit der Genehmigung zur Veröffentlichung der Anforderung zur Stellungnahme und legt einen Zeitraum für Rückmeldungen fest, wobei die Veröffentlichung für September 2026 geplant ist.
Darstellung von Steuern oder anderen Belastungen, die keine Steueraufwendungen oder Steuererträge sind, die IAS 12 anwenden (IFRS 18) — 21. Juli 2026. Der IASB diskutierte weitere alternative Ansätze zur Änderung von IFRS 18, um zu verlangen, dass ein Unternehmen bestimmte Steuerbelastungen in die Kategorie der Einkommensteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung einordnet. Er entschied vorläufig, die Änderung von IFRS 18 vorzuschlagen, um zu verlangen, dass ein Unternehmen in der Kategorie der Einkommensteuern Steuerbelastungen einordnet, die von einer Regierung als direkter Ersatz für Einkommensteuern auferlegt werden — aber nur wenn die Gesetzgebung vorsieht, dass das Unternehmen entweder eine Einkommensteuer oder eine bestimmte Steuerbelastung zahlt (10 von 12 stimmten zu). Wenn ein Unternehmen solche anderen Steuerbelastungen in die Kategorie der Einkommensteuern einordnet, entschied der IASB vorläufig, dass es diese Belastungen in der Gewinn- und Verlustrechnung von Einkommensteuern trennen, ihre Art, ihren Betrag und ihre Berechnungsbasis offenlegen und das relevante Zwischenergebnis kennzeichnen muss — Gewinn vor Finanzierung und Einkommensteuern oder Gewinn vor Einkommensteuern — um die enthaltenen Beträge getreu darzustellen (11 von 12 stimmten zu). Für unternehmensbestimmte Leistungsmaße entschied es vorläufig, die Offenlegung der Auswirkung dieser anderen Steuerbelastungen für jeden Abstimmungsposten zu verlangen, während jede angemessene Methode zur Bestimmung dieser Auswirkung zulässig ist, und IFRS 18 Absätze B63–B64 entsprechend zu ändern (11 von 12 stimmten zu). Der IASB entschied vorläufig nicht, die IFRS 18-Anforderungen bezüglich in der sonstigen Gesamtleistung erfassten Einkommenssteuern zu ändern (10 von 12 stimmten zu). Nächster Schritt: Diskussion der verbleibenden Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen.
Reverse-Factoring Agenda Decision — Aktualisierungen der Agenda Decisions des Committee für IFRS 18 — 21. Juli 2026. Im Anschluss an gezieltes Outreach zum Widerruf der Agenda Decision Supply Chain Financing Arrangements—Reverse Factoring (wie vom IFRS Interpretations Committee im November 2025 empfohlen), entschied der IASB, diese Agenda Decision zu widerrufen (11 von 12 stimmten zu).
IFRIC Update Juni 2026 — 21. Juli 2026. Der IASB erhielt eine Aktualisierung zum Treffen des Committee im Juni 2026. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.
Post-Implementation Review von IFRS 16 Leasingverhältnisse — Abgeschlossen: Anforderungen bestätigt als wie beabsichtigt funktionierend; Projektzusammenfassung und Rückmeldungserklärung erwartungsgemäß Q4 2026, zusammen mit zwei neuen Pipeline-Projekten (Forschung zur Kostenminderung für Leasingnehmer und Änderung mit begrenztem Umfang für Mietentgegenkommenverfahren).
Equity-Method (IAS 28) — Offenlegungs-, Übergeleitung- und Sweep-Angelegenheiten-Entscheidungen diesen Monat im Wesentlichen abgeschlossen; nächster Schritt ist Due Process für die Veröffentlichung des überarbeiteten Standards.
Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) — Forschung läuft zur Definition eines immateriellen Vermögenswerts und Kundenabrechnung für IP-Lizenzierung, mit SaaS-Testfällen.
Unternehmenszusammenschlüsse — Neubewertung läuft; Offenlegungspaket für Leistung von Unternehmenszusammenschlüssen wird verfeinert.
Kapitalflussrechnung (IAS 7) — Aktive Standardsetzung; neue Offenlegungsvorsätze für nicht zahlungswirksame Transaktionen vorläufig entschieden; Scoping-Arbeit für Finanzinstitute geplant.
Post-Implementation Review von IFRS 9 — Hedge Accounting — Feedback und Literaturüberprüfung abgeschlossen; Anforderung zur Stellungnahme geplant für Veröffentlichung September 2026.
IFRS 18 / Nicht-Einkommensteuern-Darstellung — Umfangreiche vorläufige Entscheidungen zu Einstufung, Aufteilung und Offenlegung von Nicht-Einkommensteuern-Belastungen erreicht.
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