Nach IFRS 10 muss ein Entscheidungsträger bestimmen, ob er als Auftraggeber (Kontrolle des Beteiligungsunternehmens zu eigenem Vorteil) oder als Agent (Ausübung delegierter Befugnisse hauptsächlich zum Vorteil anderer) handelt. Diese Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung, da ein Agent ein Beteiligungsunternehmen nicht kontrolliert – selbst wenn er über erhebliche Entscheidungsbefugnisse verfügt. Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen muss bestimmen, ob er ein Auftraggeber oder ein Agent ist, und ein Investor, der ein Agent ist, kontrolliert ein Beteiligungsunternehmen nicht, wenn er delegierte Entscheidungsbefugnisse ausübt (IFRS 10.18).
Wenn ein Entscheidungsträger bewertet, ob er ein Beteiligungsunternehmen kontrolliert, muss er zunächst klären, ob er als Auftraggeber oder Agent handelt, bevor er eine Schlussfolgerung zur Konsolidierung zieht (IFRS 10.B58).
Die Unterscheidung zwischen Agent und Auftraggeber ist kein einzelner Test – sie erfordert eine Bewertung der Gesamtbeziehung zwischen dem Entscheidungsträger, dem Beteiligungsunternehmen und allen anderen beteiligten Parteien. IFRS 10.B60 sieht vor, dass ein Entscheidungsträger alle folgenden Faktoren zusammen berücksichtigen muss: