IFRS 2 Bewertung des Beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Wie messe ich den beizulegenden Zeitwert von Aktienoptionen nach IFRS 2 unter Verwendung des Black-Scholes- oder Binomialmodells?

U
IFRS

IFRS 2 Bewertung des Beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen — Kernregel

Der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen wird am Gewährungstag unter Verwendung eines anerkannten Bewertungsmodells (Black-Scholes oder Binomialmodell) gemessen und über die Gesamtvesting-Periode mit Gewinn- oder Verlustauswirkung erfasst (IFRS 2.10, IFRS 2.19).

Wie IFRS 2 Bewertung des Beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen Funktioniert

  • Bewertungszeitpunkt und -methode: Der beizulegende Zeitwert wird am Gewährungstag (grant date) ermittelt. Das Black-Scholes-Modell ist für europäische Optionen mit einem Ausübungspreis geeignet; das Binomialmodell ermöglicht die Berücksichtigung von Dividenden, amerikanischen Optionen und komplexeren Bedingungen (IFRS 2.B3–B4, IFRS 2.B17). Beide Modelle erfordern folgende Input-Parameter: Aktienkurs, Ausübungspreis, erwartete Volatilität, risikofreier Zinssatz, Laufzeit und erwartete Dividendenrendite.
  • Parameter-Schätzung: Die erwartete Volatilität wird auf Basis historischer oder impliziter Volatilität geschätzt; der risikofreie Zinssatz entspricht der Rendite von Staatsanleihen mit der gleichen Laufzeit wie die Option (IFRS 2.B18–B23). Für börsennotierte Unternehmen wird die historische Volatilität der letzten Jahre üblicherweise herangezogen; bei privaten Unternehmen ist eine Vergleichsanalyse mit ähnlichen börsennotierten Unternehmen zulässig.
  • Behandlung von Verfallbedingungen: Marktbedingungen (z. B. Erreichen eines Aktienkursziel) sind in das Bewertungsmodell einzubeziehen (z. B. mittels Binomialbaum); nichtmarktbezogene Vesting-Bedingungen (wie Dienstzugehöhigkeit, Leistungsziele) werden nicht in das Modell eingearbeitet, sondern beeinflussen die Quote der Ausgleichsleistung (IFRS 2.19, IFRS 2.B45).
  • Abgrenzung und Erfassung: Der berechnete fair value wird als Aufwand über die Vesting-Periode erfasst. Die Erfassung erfolgt mit einer Gegenposition in der Eigenkapitalrücklage (für Eigenkapitalabgeltungen, IFRS 2.25) oder in den Finanzverbindlichkeiten (für Barausgleichoptionen, IFRS 2.30). Eine Neubewertung findet nur bei Barausgleichoptionen statt (IFRS 2.30).
  • Nachträgliche Anpassungen: Für Eigenkapitalvergütungen wird der fair value am Gewährungstag beibehalten und nicht neu bewertet. Bei Umwandlungen oder Änderungen der Bedingungen kann eine zusätzliche Aufwendung entstehen, wenn der neue fair value höher ist (IFRS 2.26–B.42).

IFRS 2 Bewertung des Beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen — Praktisches Beispiel

Ein Unternehmen gewährt seinen Führungskräften am 1. Januar 20X1 Aktienoptionen mit folgenden Parametern:

  • Aktienkurs (grant date): 50 €
  • Ausübungspreis: 50 €
  • Laufzeit: 4 Jahre
  • Erwartete Volatilität: 25 %
  • Risikofreier Zinssatz: 2,5 %
  • Erwartete Dividendenrendite: 2 %
  • Vesting-Periode: 4 Jahre (Dienstzugehörigkeitsbedingung)
  • 1.000 Optionen gewährt
Black-Scholes-Berechnung (vereinfacht): Der fair value pro Option ergibt sich zu ca. 10,50 € (unter Verwendung der Standard-Black-Scholes-Formel mit obigen Parametern).

Gesamtaufwand: 1.000 Optionen × 10,50 € = 10.500 €

Jährlicher Aufwand (angenommen: keine Verfallquote): 10.500 € ÷ 4 Jahre = 2.625 € pro Jahr

Journalbuchung am 31. Dezember 20X1:

KontoSoll (€)Haben (€)
Personalaufwand2.625
Eigenkapitalrücklage (AOCI)2.625

Diese Buchung wird jedes Jahr bis 31. Dezember 20X4 wiederholt. Die Eigenkapitalrücklage wird in der Bilanz unter „Sonstige Einträge des Eigenkapitals" ausgewiesen (IFRS 2.47–48).

Sollten Optionen verfallen (z. B. Mitarbeiter scheidet aus), wird der anteilige Aufwand rückgängig gemacht (IFRS 2.19 Änderung der Verfallquote-Schätzung).

IFRS 2 Bewertung des Beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen — Häufige Fehler

  • Volatilitätsannahme: Praktiker verwenden oft zu niedrige oder zu hohe Volatilität; eine Abweichung um 5 Prozentpunkte führt zu 15–25 % Unterschied im fair value. Immer die Volatilität dokumentieren und bei Audit-Anfragen begründen (IFRS 2.B18).
  • Verwechslung von Vesting- und Marktbedingungen: Leistungsziele (Gewinnwachstum) sind nichtmarktbezogen und beeinflussen die Verfallquote, nicht das Bewertungsmodell. Dies wird häufig falsch gehandhabt, was zu einer Über- oder Untererfassung führt (IFRS 2.B45).
  • Neubewertung bei Eigenkapitalabgeltungen: Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der fair value im Folgejahr neu gemessen wird. Nach IFRS 2.25 bleibt der fair value bei Eigenkapitalabgeltungen unveränderlich; nur bei Barausgleichoptionen erfolgt eine laufende Neubewertung (IFRS 2.30).

IFRS 2 Bewertung des Beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen — Key Paragraphs

  • IFRS 2.10–19: Erfassung von Aktienoptionen, Gewährungstag, Messung fair value
  • IFRS 2.B3–B4, B17–B23: Black-Scholes- und Binomialmodell, Parameter-Schätzung
  • IFRS 2.25–26: Eigenkapitalabgeltung, keine Neubewertung, Änderungen der Bedingungen
  • IFRS 2.30: Barausgleichoptionen, laufende Neubewertung über die Verbindlichkeit
  • IFRS 2.B45: Unterscheidung Markt- vs. nichtmarktbezogene Bedingungen
  • IFRS 2.47–48: Bilanzpräsentation und Abschlussangaben

Related Topics

IFRS 2 Aktienbasierte ZahlungenIFRS 2 Barausgleichliche Aktienbasierte ZahlungenIFRS 2 Eigenkapitalgeregelte Aktienbasierte ZahlungenIFRS 2 Änderung und Aufhebung von Aktienbasierten ZahlungenIFRS 2 Vesting-Bedingungen