IASB Update Mai 2026: Equity-Methode, IAS 28 Abstimmung und IAS 7 Reform

26. Mai 2026

Das IASB tagte vom 18. bis 20. Mai 2026 und traf vorlaeufige Entscheidungen zu sechs Projekten. Das wichtigste Ergebnis ist ein Wahlrecht zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen, verbunden mit dem Rueckzug der 2014er Veraeusserungsamendments. Die Aenderungen zur Fair-Value-Option in IAS 28 wurden zur Abstimmung freigegeben und sollen Mitte 2026 veroeffentlicht werden.

Sechs aktive Projekte, ein dichtes Programm

Das IASB tagte vom 18. bis 20. Mai 2026 und traf vorlaeufige Entscheidungen zu sechs Standardsetzungsprojekten: Equity-Methode, IAS 28 Fair-Value-Option, Verbesserungen der Kapitalflussrechnung, Pillar-Two-Steuerdarstellung unter IFRS 18, gezielte Verbesserungen an IAS 37 Rueckstellungen und Forschung zu immateriellen Vermoegenswerten.

Equity-Methode — Wahlrecht zur Bilanzierungsmethode eingefuehrt

Die bedeutendsten Entscheidungen des Mai-Meetings betreffen IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen des Equity-Methode-Projekts.

Das IASB bestaetigt die Reihenfolge der Verlusterfassung: Wenn sowohl der Anteil des Investors am Gewinn oder Verlust des assoziierten Unternehmens als auch sein OCI-Anteil Verluste sind, die zusammen den Buchwert der Nettoinvestition uebersteigen, wird zuerst der GuV-Anteil und dann der OCI-Anteil erfasst. Alle 13 Mitglieder stimmten zu.

Noch bedeutsamer ist die Einfuehrung eines Wahlrechts zur Bilanzierungsmethode fuer Transaktionen mit assoziierten Unternehmen: volle oder eingeschraenkte Erfassung von Gewinnen und Verlusten, ausser bei Uebertragung von Unternehmen, die stets vollstaendig zu erfassen sind. Zwoelf von 13 Mitgliedern stimmten zu. Zugleich hat das IASB entschieden, die 2014er Amendments zur Veraeusserung oder Einbringung von Vermoegenswerten zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen zurueckzuziehen.

Beide Optionen erfordern neue Anhangsangaben. Bei eingeschraenkter Erfassung ist eine Ueberleitungsrechnung der eingeschraenkten Gewinne und Verluste erforderlich, einschliesslich Anfangs- und Schlusssalden sowie der in der Periode erfassten Betraege.

IAS 28 Fair-Value-Option — Amendments zur Abstimmung

Das IASB hat seine Vorschlaege zur Fair-Value-Option in IAS 28 abgeschlossen: Unternehmen, deren Hauptgeschaeftstaetigtkeit im Investieren in bestimmte Arten von Vermoegenswerten besteht (gemaess Paragraph 49(a) IFRS 18), koennen die Fair-Value-Option waehlen. Die Amendments werden ohne erneute Exposition veroeffentlicht — alle 13 Mitglieder bestaetigen die Einhaltung des Due Process. Das IASB erwartet die Veroeffentlichung der IAS 28 Amendments Mitte 2026.

Kapitalflussrechnung — IAS 7 Verbesserungen

Das IASB hat vorlaeufig entschieden, IAS 7 um Anwendungsleitlinien zu erganzen, die die Verbindung zwischen Kapitalflussrechnung und Bilanz staerken. Ein Unternehmen wuerde die Disaggregation verwandter Bilanzpositionen als Basis fuer die Aufgliederung der Cashflows verwenden und Abweichungen offenlegen.

Bei Finanzierungsverbindlichkeiten wird das Offenlegungsziel in IAS 7 Paragraph 44A praezisiert, mit einer erforderlichen Ueberleitungsrechnung der Anfangs- und Schlusssalden. Das IASB bestaetigt, dass es den Begriff 'Nettoverschuldung' nicht definieren und keine entsprechenden Offenlegungsanforderungen einfuehren wird.

IFRS 18 / Pillar Two — Nicht-Ertragsteuern

Das IASB hat entschieden zu untersuchen, ob IFRS 18 geaendert werden sollte, damit Unternehmen Nicht-Ertragsteuerbelastungen, die unter die OECD Pillar Two-Regelungen als gedeckte Steuern fallen, in der Ertragsteuerkategorie der GuV ausweisen koennen. Elf von 13 Mitgliedern stimmten zu.

Rueckstellungen — IAS 37 Abgaben-Anwendungsvorschriften

Das IASB hat festgelegt, dass die einschraenkende Vermutung in den Anwendungsvorschriften fuer Abgaben unwiderlegbar ist: Das vergangene Ereignis als Ansatzbedingung ist erfuellt, wenn das Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen erlangt oder die von der Abgabenregelung geforderte Taetigkeit ausgefuehrt hat. Das IASB hat auch entschieden, den vorgeschlagenen Paragraph 14Q aus IAS 37 zu streichen.

Immaterielle Vermoegenswerte — Forschungsphase

Das IASB eroerterte Informationsbeduerfnisse der Nutzer bezueglich bilanziell angesetzter und nicht angesetzter immaterieller Vermoegenswerte, traf jedoch keine Entscheidungen. Als naechsten Schritt werden die Beratungsgruppen des IASB zu den Implikationen fuer die Projektrichtung konsultiert.

Risk Mitigation Accounting — Kommentarfrist verlaengert

Das IASB hat einstimmig die Frist fuer Stellungnahmen zum Exposure Draft zum Risk Mitigation Accounting bis zum 30. November 2026 verlaengert, um sie mit dem Abgabedatum der Feldstudienresultate zu synchronisieren.

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