IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Was sind die Präsentationsanforderungen unter IAS 1 (gültig bis IFRS 18)?

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IAS 1 Darstellung des Abschlusses — Kernregel

IAS 1 legt verbindliche Anforderungen für die Darstellung des vollständigen Satzes von Abschlussbestandteilen fest und verlangt, dass eine Entität ihre finanzielle Position, Leistung und Kapitalflüsse fair und nachvollziehbar darstellt.

Wie IAS 1 Darstellung des Abschlusses Funktioniert

  • Abschlussbestandteile (IAS 1.10–12): Ein vollständiger Abschluss besteht aus (1) Bilanz, (2) Gewinn- und Verlustrechnung, (3) Eigenkapitalveränderungsbilanz, (4) Kapitalflussrechnung und (5) Anhang mit Rechnungslegungsgrundsätzen und Erläuterungen. Alle Komponenten müssen zusammen präsentiert werden.
  • Bilanzbilanz (IAS 1.54–77): Die Bilanz muss Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital gemäß ihrer wirtschaftlichen Natur gliedern. Nicht-umlaufende und umlaufende Vermögenswerte sowie nicht-umlaufende und umlaufende Verbindlichkeiten sind in der Regel getrennt auszuweisen, sofern eine Entität nicht nach Liquidität ordnet (IAS 1.60). Latente Steuern, Rückstellungen und Leasing-Verbindlichkeiten sind separat zu berichten.
  • Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 1.82–99): Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach (a) Funktion oder (b) Art gliedert werden. Das Betriebsergebnis (EBIT) muss identifizierbar sein. Außergewöhnliche Posten sind nicht zulässig; jedoch müssen Materialität und Art des Postens beachtet werden (IAS 1.85–87). Finanzierungskosten, Ertragsteuern und der Gewinn/Verlust des Jahres sind separat auszuweisen.
  • Eigenkapitalveränderungsbilanz (IAS 1.106–110): Diese Bilanz zeigt alle Veränderungen des Eigenkapitals, einschließlich Gewinn/Verlust, andere Gesamtergebnisse, Dividendenzahlungen und Eigenkapitaltransaktionen. Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer sind separat von nicht-Eigentümer-Transaktionen auszuweisen.
  • Kapitalflussrechnung (IAS 7): Obwohl unter IAS 7 geregelt, ist die Kapitalflussrechnung ein Pflichtbestandteil nach IAS 1 und muss Zahlungsströme aus (a) operativen, (b) Investitions- und (c) Finanzierungsaktivitäten darstellen.
  • Materialität und Aggregation (IAS 1.29–31): Posten müssen nicht aggregiert werden, wenn ihre Aggregation ihre Verständlichkeit mindert. Materialität wird qualitativ und quantitativ beurteilt; immaterielle Posten können ausgelassen werden (IAS 1.30A). Jede Bilanzposition über 5 % der relevanten Summe sollte separat ausgewiesen werden.

IAS 1 Darstellung des Abschlusses — Praktisches Beispiel

Szenario: Ein europäisches Einzelhandelsunternehmen erstellt seinen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024.

Bilanzbilanz-Ausschnitt (vereinfacht)

Position31.12.2024 €31.12.2023 €
Nicht-umlaufende Vermögenswerte
Immobilien, Anlagen, Ausrüstung (IFRS 16)45.00048.000
Nutzungsrechts-Vermögenswerte (Leasing)12.50013.200
Umlaufende Vermögenswerte
Vorräte18.00016.500
Forderungen8.5007.200
Kasse5.0004.100
Summe Vermögenswerte89.00089.000
Eigenkapital35.00033.500
Nicht-umlaufende Verbindlichkeiten
Leasing-Verbindlichkeiten (langfristig)8.0009.100
Umlaufende Verbindlichkeiten
Forderungen30.00029.400
Leasing-Verbindlichkeiten (kurzfristig)1.5001.800
Rückstellungen (kurzfristig)9.00010.200
Summe Passiva89.00089.000

Erforderliche Journal Entry – Beispiel: Dividendenerklärung (nach IAS 1.107–110)

KontoDr €Cr €
Gewinnrücklagen2.000
Dividend-Verbindlichkeiten2.000
(Dividendenausschüttung erklärt)

Diese Transaktion wird in der Eigenkapitalveränderungsbilanz als Transaktion mit Eigentümern ausgewiesen und verringert das Eigenkapital.

IAS 1 Darstellung des Abschlusses — Häufige Fehler

  • Vermischung von nicht-umlaufenden und umlaufenden Mitteln: Entitäten gliedern die Bilanz nicht korrekt nach wirtschaftlicher Natur. Latente Steuern werden häufig falsch klassifiziert (sollten gemäß IAS 12 nicht-umlaufend sein, es sei denn, sie werden in <12 Monaten realisiert). Audit-Fehler entstehen durch inkonsistente Klassifizierung von Leasing-Verbindlichkeiten (IAS 16.99).
  • Unzureichende Offenlegung von Materialität: Entitäten erkennen nicht an, dass Materialität sowohl quantitativ als auch qualitativ zu beurteilen ist (IAS 1.31). Eine Position mit 3 % Umsatz, die jedoch einen signifikanten Geschäftsbereich darstellt, muss separat ausgewiesen werden. Audit-risiko: Verstöße gegen IFRS-Disclosure-Anforderungen.
  • Falsche Klassifizierung von Aufwendungen: Entitäten verwenden in der GuV „außergewöhnliche Posten" oder verstecken Neustrukturierungskosten. IAS 1.86 verbietet solche Klassifizierungen explizit. Alle Posten müssen nach Funktion oder Art gliedert werden.

IAS 1 Darstellung des Abschlusses — Key Paragraphs

  • IAS 1.10–12: Definition und Bestandteile des vollständigen Abschlusspakets.
  • IAS 1.54–77: Anforderungen an die Gliederung der Bilanz.
  • IAS 1.82–99: Präsentationsanforderungen für die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • IAS 1.106–110: Eigenkapitalveränderungsbilanz und Transaktionen mit Eigentümern.
  • IAS 1.29–31: Materialität, Aggregation und Ausnahmeregelungen.
  • IAS 7: Kapitalflussrechnung als Pflichtbestandteil.

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