IFRS 18 vs. IAS 1 — Was Ändert Sich?

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Welche sind die wichtigsten Unterschiede zwischen IFRS 18 und IAS 1 bei der Darstellung von Abschlüssen?

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IFRS

IFRS 18 – Präsentation und Offenlegung in Abschlüssen

Grundprinzip

IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements ersetzt IAS 1 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (IFRS 18.C1). Während IAS 1 die Präsentation von Abschlüssen jahrzehntelang geregelt hat, führt IFRS 18 ein strukturierteres, prinzipienbasiertes Rahmenwerk ein, das die Klassifizierung, Disaggregation und Offenlegung von Erträgen und Aufwendungen neu definiert. Das Kernanliegen bleibt unverändert — Abschlüsse sollten Informationen über Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen einer Einheit bereitstellen, die für Nutzer nützlich sind (IFRS 18.1) — aber die Mechanismen zur Erreichung dieses Ziels sind grundlegend überarbeitet worden.


Eine visuelle Zusammenfassung der möglichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung, die IFRS 18 einführt

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Wie IFRS 18 vs. IAS 1 Funktioniert

Gewinn- und Verlustrechnung — neue Struktur

Nach IAS 1 hatten Einheiten erhebliche Flexibilität bei der Präsentation von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, mit nur begrenzt vorgegebenen Kategorien. IFRS 18 ersetzt diese Flexibilität durch ein strukturiertes Klassifizierungsrahmenwerk. Einheiten müssen ihre Abschlüsse zur Darstellung der Finanzleistung entweder als eine einzige Aussage oder als zwei separate Aussagen präsentieren, aber in jedem Fall muss der Gewinn- oder Verlustabschnitt zuerst erscheinen (IFRS 18.12).

Die wichtigsten strukturellen Änderungen umfassen:

  • Betriebs- und Finanzierungskategorien — Alle Erträge und Aufwendungen müssen in definierte Kategorien klassifiziert werden. Betriebstätigkeiten umfassen Erträge und Aufwendungen, die sich aus den Hauptgeschäftstätigkeiten der Einheit ergeben; Finanzierungstätigkeiten umfassen Erträge und Aufwendungen aus Schulden- und Eigenkapitalfinanzierung. Diese Unterscheidung war unter IAS 1 nicht erforderlich.
  • Definierte Zwischensummen — IFRS 18 schreibt bestimmte Zwischensummen vor, die Einheiten in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen müssen und damit für Konsistenz sorgen, die unter IAS 1's freizügigerer Herangehensweise fehlte.
  • Von der Geschäftsleitung definierte Leistungskennzahlen (MPMs) — IFRS 18 führt eine neue Offenlegungspflicht für Zwischensummen oder Gesamtsummen ein, die die Geschäftsleitung in öffentlichen Mitteilungen verwendet und die nicht durch IFRS Accounting Standards definiert sind, mit erforderlicher Überleitung und Erläuterung. IAS 1 hatte keine entsprechende Anforderung.

Was bleibt gleich

Mehrere grundlegende Anforderungen werden von IAS 1 mit minimalen Änderungen übernommen:

  • Einheiten müssen jeden primären Abschluss mit gleicher Gewichtung in einem vollständigen Satz von Abschlüssen präsentieren (IFRS 18.14).
  • Vergleichsinformationen für alle im laufenden Zeitraum berichteten Beträge bleiben obligatorisch, einschließlich narrativer und beschreibender Informationen, soweit erforderlich zum Verständnis (IFRS 18.31).
  • Die Konsistenz der Präsentation muss von einem Zeitraum zum nächsten beibehalten werden, es sei denn, eine erhebliche Änderung der Geschäftstätigkeiten oder eine Überprüfung der Abschlüsse macht einen anderen Ansatz angemessener (IFRS 18.30).
  • Abschlüsse müssen klar gekennzeichnet und von anderen Informationen in demselben veröffentlichten Dokument unterschieden werden (IFRS 18.26).

Anhang und Offenlegung

IFRS 18 formalisiert die Rollen von primären Abschlüssen und Anhang expliziter als IAS 1. Der Anhang muss wesentliche Informationen bereitstellen, um Nutzern zum Verständnis von Positionen in den primären Abschlüssen zu helfen und um diese Abschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu ergänzen, die erforderlich sind, um das Gesamtziel zu erfüllen (IFRS 18.17). Einheiten müssen Informationen über Rechnungslegungsmethoden und Informationen offenlegen, die von anderen IFRS Accounting Standards verlangt werden und nicht in den primären Abschlüssen präsentiert sind (IFRS 18.113).


IFRS 18 vs. IAS 1 — Häufige Fehler

  • Annahme, dass IAS 1-Formate übernommen werden — IFRS 18 erfordert ein grundlegendes Überdenken der Gewinn- und Verlustpräsentation, nicht nur oberflächliche Umbenennung. Bestehende Formate, die unter IAS 1 aufgebaut wurden, benötigen fast sicher eine strukturelle Überarbeitung.
  • Fehlerhafte Identifizierung von Betriebs- vs. Finanzierungspositionen — Die Klassifizierung ist prinzipienbasiert, aber die Prinzipien sind vorschreibender als die Flexibilität von IAS 1. Die Anwendung von Cashflow-Definitionen für Betriebs- und Finanzierungsaktivitäten ist falsch — IFRS 18's Kategorien sind unterschiedlich.
  • Übersehen von MPM-Offenlegungen — Jede Zwischensumme oder Leistungskennzahl, die in öffentlichen Mitteilungen verwendet wird und nicht durch IFRS Accounting Standards definiert ist, wird jetzt spezifische Offenlegungspflichten auslösen. Einheiten, die routiniert bereinigte Gewinnzahlen kommunizieren, müssen sich darauf vorbereiten.
  • Übergangssöhntungen — Bei erstmaliger Anwendung müssen Einheiten eine Überleitung für jede Position in den primären Abschlüssen der Vergleichsperiode präsentieren (IFRS 18.C3). Dies ist eine erhebliche Übergansaufgabe, die Finanzbereiche frühzeitig planen sollten.
  • Zwischenberichterstattung — Besondere Übergansregeln gelten, wenn eine Einheit IAS 34 im ersten Jahr der Anwendung von IFRS 18 anwendet (IFRS 18.C5). Teams, die IAS 34 für Zwischenabschlüsse nutzen, müssen diese Anforderungen für Zwischenperioden separat verstehen.

Wichtige Absätze zum Kennenlernen

  • IFRS 18.1 — Legt das Gesamtziel von IFRS 18 dar: Sicherzustellen, dass Abschlüsse relevante Informationen bereitstellen, die die Finanzlage und Leistung einer Einheit sachgerecht darstellen.
  • IFRS 18.12 — Verlangt von Einheiten, ihre Abschlüsse zur Darstellung der Finanzleistung entweder als eine einzige kombinierte Aussage oder als zwei separate Aussagen zu präsentieren, wobei Gewinn oder Verlust immer zuerst kommt.
  • IFRS 18.17 — Definiert die Rolle des Anhangs: Um Nutzern zum Verständnis von Positionen in primären Abschlüssen zu helfen und um diese Abschlüsse mit zusätzlichen wesentlichen Informationen zu ergänzen.
  • IFRS 18.30 — Verlangt Konsistenz der Präsentation, Offenlegung und Klassifizierung von Zeitraum zu Zeitraum, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen.
  • IFRS 18.C1 — Bestätigt das Stichtag des 1. Januar 2027, mit früherem Anwendungszeitpunkt zulässig.
  • IFRS 18.C3 — Verlangt eine Überleitung für jede Position in der Vergleichsperiode bei erstmaliger Anwendung von IFRS 18, eine wichtige Übergangsverpflichtung für Abschlussersteller.

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