IFRS 18 New Subtotals and Categories — Auf Deutsch
Welche neuen Zwischensummen und Einnahmeausfallkategorien sind nach IFRS 18 erforderlich?
U
IFRS 18 New Subtotals and Categories — Kernregel
IFRS 18 schreibt eine verbindliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung mit drei zwingenden Zwischensummen vor: Betriebsergebnis (Operating Profit), Finanzierungsergebnis (Financing Result) und Ergebnis vor Steuern, um die Vergleichbarkeit und Transparenz von Abschlüssen zu verbessern.
Wie IFRS 18 New Subtotals and Categories Funktioniert
Struktur der Hauptkategorien (IFRS 18.4–6): Die Gewinn- und Verlustrechnung muss drei operative Kategorien enthalten: (1) Betriebstätigkeiten, (2) Finanzierungstätigkeiten und (3) Steuern. Die Zwischensummen für jede Kategorie sind obligatorisch.
Betriebsergebnis als erste Zwischensumme (IFRS 18.13–24): Das Betriebsergebnis umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die direkt oder indirekt mit der operativen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Dies schließt Umsatzerlöse, Kosten der Waren, Distributions- und Verwaltungskosten sowie andere operative Posten ein. Verluste aus Wertminderungen und Umwertungen werden hier erfasst (IFRS 18.18).
Finanzierungsergebnis als zweite Zwischensumme (IFRS 18.25–32): Dies umfasst Zinserträge und Zinsaufwendungen (unabhängig davon, ob sie kapitalisiert werden), Gewinne/Verluste aus der Umwertung von Finanzinstrumenten und Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie Wechselkursgewinne/-verluste (IFRS 18.28). Diese Kategorie wird separat dargestellt, um die operative Rentabilität von der Finanzierungsstruktur zu trennen.