IFRS 18 Neue Zwischensummen und Kategorien

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Welche neuen Zwischensummen und Einnahmeausfallkategorien sind nach IFRS 18 erforderlich?

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IFRS 18 Neue Zwischensummen und Kategorien — Kernregel

IFRS 18 schreibt eine verbindliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung mit drei zwingenden Zwischensummen vor: Betriebsergebnis (Operating Profit), Finanzierungsergebnis (Financing Result) und Ergebnis vor Steuern, um die Vergleichbarkeit und Transparenz von Abschlüssen zu verbessern.

IFRS 18 categories and subtotals overview — new P&L structure
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Wie IFRS 18 Neue Zwischensummen und Kategorien Funktioniert

  • Struktur der Hauptkategorien (IFRS 18.4–6): Die Gewinn- und Verlustrechnung muss drei operative Kategorien enthalten: (1) Betriebstätigkeiten, (2) Finanzierungstätigkeiten und (3) Steuern. Die Zwischensummen für jede Kategorie sind obligatorisch.
  • Betriebsergebnis als erste Zwischensumme (IFRS 18.13–24): Das Betriebsergebnis umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die direkt oder indirekt mit der operativen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Dies schließt Umsatzerlöse, Kosten der Waren, Distributions- und Verwaltungskosten sowie andere operative Posten ein. Verluste aus Wertminderungen und Umwertungen werden hier erfasst (IFRS 18.18).
  • Finanzierungsergebnis als zweite Zwischensumme (IFRS 18.25–32): Dies umfasst Zinserträge und Zinsaufwendungen (unabhängig davon, ob sie kapitalisiert werden), Gewinne/Verluste aus der Umwertung von Finanzinstrumenten und Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie Wechselkursgewinne/-verluste (IFRS 18.28). Diese Kategorie wird separat dargestellt, um die operative Rentabilität von der Finanzierungsstruktur zu trennen.
  • Ergebnis vor Steuern als dritte Zwischensumme (IFRS 18.33): Dies ist das arithmetische Ergebnis aus Betriebsergebnis plus Finanzierungsergebnis. Die Ertragsteuern werden darunter separat ausgewiesen, gefolgt vom Jahresergebnis.
  • Zusätzliche Gliederungen und Anhangangaben (IFRS 18.34–42): Unternehmen müssen Material aus dem laufenden Betrieb klar von Einmaleffekten (z. B. Restrukturierungen, Geschäftsteilverkäufe) trennen. Diese müssen im Anhang mit Grund und Auswirkung erläutert werden, sind aber nicht als separate Zwischensumme erforderlich.

IFRS 18 Neue Zwischensummen und Kategorien — Praktisches Beispiel

Ein europäisches Fertigungsunternehmen mit einem Geschäftsjahr von €500 Mio. Umsatz erstellt seine Gewinn- und Verlustrechnung unter IFRS 18 wie folgt:

PositionEUR Mio.
Umsatzerlöse500
Herstellungskosten(280)
Verwaltungs-/Vertriebskosten(110)
Wertminderungsverluste (Goodwill)(15)
Betriebsergebnis95
Zinserträge5
Zinsaufwendungen(10)
Gewinne aus Finanzinstrumenten8
Wechselkursgewinne2
Finanzierungsergebnis(5)
Ergebnis vor Steuern90
Ertragsteuern (25 %)(22,5)
Jahresergebnis67,5

Journalbuchungen für das Betriebsergebnis (Periode)

KontoDr. (EUR Mio.)Cr. (EUR Mio.)
Debitor500
Umsatzerlöse500
Herstellungsaufwendungen280
Bestandsveränderungen (Fertigung)280
Verwaltungs-/Vertriebskosten110
Zahlungsmittel/Verbindlichkeiten110
Wertminderungsverlust (Goodwill)15
Kumulierte Wertminderung15

Das Betriebsergebnis von €95 Mio. wird als obligatorische Zwischensumme ausgewiesen.

IFRS 18 Neue Zwischensummen und Kategorien — Häufige Fehler

  • Verwechslung mit EBITDA oder bereinigtem EBIT: IFRS 18 definiert das Betriebsergebnis als IFRS-konforme Größe ohne Wahlrechte für die Ausgrenzung von Posten. Unternehmen dürfen nicht beliebig „geldflussunabhängige" Posten ausschließen oder alternative Performancemaße prioritär darstellen (IFRS 18.37).
  • Falsche Klassifikation von Finanzierungserträgen/-aufwendungen: Viele Praktiker ordnen Zinserträge aus Geschäftsvorgängen (z. B. Kundenkredite) dem Betriebsergebnis zu. IFRS 18.29 verlangt jedoch, dass alle Zinsen dem Finanzierungsergebnis zuzuordnen sind, es sei denn, sie sind nach IAS 23 aktiviert worden.
  • Vernachlässigung von Anhangangaben zu Material-Items: IFRS 18.39–42 verpflichten zur detaillierten Offenlegung von Restrukturierungen, Geschäftsteilverkäufen und sonstigen Einmaleffekten. Viele Unternehmen unterlassen dies oder verstecken diese Informationen im Text, ohne konkrete Beträge zu quantifizieren.

IFRS 18 Neue Zwischensummen und Kategorien — Key Paragraphs

  • IFRS 18.4–6: Gesamtstruktur und drei obligatorische Kategorien (Operating, Financing, Tax)
  • IFRS 18.13–24: Definition und Gliederung des Betriebsergebnisses
  • IFRS 18.25–32: Definition und Komponenten des Finanzierungsergebnisses
  • IFRS 18.33: Ergebnis vor Steuern als Zwischensumme
  • IFRS 18.37–42: Alternative Performance Measures und Anhangangaben für Material-Items
  • IFRS 18 Anhang A: Illustratives Beispiel einer vollständigen Gewinn- und Verlustrechnung

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