IFRS 18 New Subtotals and Categories — Auf Deutsch

Welche neuen Zwischensummen und Einnahmeausfallkategorien sind nach IFRS 18 erforderlich?
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IFRS

IFRS 18 New Subtotals and Categories — Kernregel

IFRS 18 schreibt eine verbindliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung mit drei zwingenden Zwischensummen vor: Betriebsergebnis (Operating Profit), Finanzierungsergebnis (Financing Result) und Ergebnis vor Steuern, um die Vergleichbarkeit und Transparenz von Abschlüssen zu verbessern.

Wie IFRS 18 New Subtotals and Categories Funktioniert

  • Struktur der Hauptkategorien (IFRS 18.4–6): Die Gewinn- und Verlustrechnung muss drei operative Kategorien enthalten: (1) Betriebstätigkeiten, (2) Finanzierungstätigkeiten und (3) Steuern. Die Zwischensummen für jede Kategorie sind obligatorisch.
  • Betriebsergebnis als erste Zwischensumme (IFRS 18.13–24): Das Betriebsergebnis umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die direkt oder indirekt mit der operativen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Dies schließt Umsatzerlöse, Kosten der Waren, Distributions- und Verwaltungskosten sowie andere operative Posten ein. Verluste aus Wertminderungen und Umwertungen werden hier erfasst (IFRS 18.18).
  • Finanzierungsergebnis als zweite Zwischensumme (IFRS 18.25–32): Dies umfasst Zinserträge und Zinsaufwendungen (unabhängig davon, ob sie kapitalisiert werden), Gewinne/Verluste aus der Umwertung von Finanzinstrumenten und Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie Wechselkursgewinne/-verluste (IFRS 18.28). Diese Kategorie wird separat dargestellt, um die operative Rentabilität von der Finanzierungsstruktur zu trennen.