Wenn die Jahresabschlüsse einer ausländischen Betriebsstätte in ihrer Funktionswährung aufgestellt werden, müssen diese Abschlüsse vor der Konsolidierung oder der Anwendung der Equity-Methode in die Darstellungswährung der Muttergesellschaft übersetzt werden. IAS 21.38 legt das grundlegende Prinzip fest: Jede Entität, deren Darstellungswährung von ihrer Funktionswährung abweicht, muss ihre Ergebnisse und ihre finanzielle Position in die Darstellungswährung übersetzen. Die Übersetzungsmethode für ausländische Betriebsstätten baut auf den allgemeinen Übersetzungsanforderungen auf und ergänzt diese um spezifische Verfahren gemäß IAS 21.44.
Die Übersetzung einer ausländischen Betriebsstätte folgt einem Drei-Wechselkurs-Ansatz:
Alle resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden in other comprehensive income (OCI) erfasst und in einer separaten Komponente des Eigenkapitals, häufig als Fremdwährungsumrechnungsreserve (FCTR) bezeichnet, akkumuliert.