IAS 28 Equity-Methode — Kernregel
Die Equity-Methode ist ein Bewertungsverfahren, bei dem eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture initial zu Anschaffungskosten erfasst und anschließend um den Anteil des Investors an Gewinnen/Verlusten und Dividenden angepasst wird (IAS 28.3, IAS 28.10).
Ablauf der Equity-Methode
- Ersterfassung zu Anschaffungskosten: Der Investor erfasst die Beteiligung zunächst zum Kaufpreis, einschließlich direkt zurechenbarer Transaktionskosten (IAS 28.10). Ein Goodwill entsteht, wenn der Kaufpreis die Anteile des Investors am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigt (IAS 28.21).
- Periodische Wertanpassung um Gewinn/Verlust: Der Investor erhöht oder senkt die Buchwert der Beteiligung monatlich/quartalsweise um seinen Anteil am Gewinne oder Verlust des assoziierten Unternehmens. Dies geschieht auf Grundlage der nach IFRS aufgestellten Abschlüsse des Beteiligungsunternehmens (IAS 28.8, IAS 28.15).
- Eliminierung von Zwischengewinnen und -verlusten: Gewinne aus Transaktionen zwischen dem Investor und dem assoziierten Unternehmen müssen eliminiert werden, soweit sie auf der Ebene des Investors nicht realisiert sind (IAS 28.25, IAS 28.26). Beispiel: Verkauf von Waren an das assoziierte Unternehmen mit 30 % Gewinn; 40 % des Lagerbestands ist noch nicht weiterverkauft → Elimination von 40 % × 30 % × Investoranteil.
- Goodwill-Behandlung: Der in der Equity-Methode enthaltene Goodwill wird nicht separat amortisiert, sondern ist implizit in der Buchwertentwicklung enthalten (IAS 28.21). Eine Wertminderungsprüfung ist erforderlich, falls Indikatoren für eine Wertminderung der gesamten Beteiligung vorliegen (IAS 28.40, IAS 36).
- Dividendenerkennung: Dividenden, die der Investor von dem assoziierten Unternehmen erhält, senken den Buchwert der Beteiligung, nicht das Ergebnis des Investors (IAS 28.16). Sie sind bereits über die Gewinnbeteiligung erfasst worden.
- Abweichungen in Bilanzierungsmethoden: Der Investor muss die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens notfalls anpassen, damit diese mit IFRS-Grundsätzen konform sind, bevor der Anteil am Gewinn/Verlust ermittelt wird (IAS 28.11).
IAS 28 Equity-Methode — Praktisches Beispiel
Ein Investor erwirbt am 1. Januar 2024 eine 30%-Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen für €3.000.000. Der beizulegende Zeitwert der identifizierbaren Nettoaktiva des assoziierten Unternehmens beträgt €8.000.000.
Goodwill-Berechnung
- Kaufpreis: €3.000.000
- Anteil am beizulegenden Zeitwert der Nettoaktiva: 30% × €8.000.000 = €2.400.000
- Goodwill: €3.000.000 – €2.400.000 = €600.000
Ersterfassung (1. Januar 2024)
| Konto | Dr (€) | Cr (€) |
|---|
| Beteiligung an assoziertem Unternehmen | 3.000.000 | |
| Bankguthaben | | 3.000.000 |
Im Geschäftsjahr 2024 meldet das assoziierte Unternehmen einen Nettogewinn von €1.000.000 und zahlt Dividenden von €200.000 aus.
Erfassung des Gewinnanteils (31. Dezember 2024)
| Konto | Dr (€) | Cr (€) |
|---|
| Beteiligung an assoziertem Unternehmen | 300.000 | |
| Gewinn aus Equity-Methode | | 300.000 |
| (30% × €1.000.000 Nettogewinn) |
Erfassung der Dividende
| Konto | Dr (€) | Cr (€) |
|---|
| Bankguthaben | 60.000 | |
| Beteiligung an assoziertem Unternehmen | | 60.000 |
| (30% × €200.000 Dividende) |
Buchwert der Beteiligung am 31. Dezember 2024: €3.000.000 + €300.000 – €60.000 = €3.240.000
Eliminierung von Zwischengewinnen: Wenn der Investor in 2024 Waren für €500.000 an das assoziierte Unternehmen verkauft hat und 50 % dieser Waren noch im Lagerbestand sind, muss ein Zwischengewinn von z. B. €50.000 (bei 10 % Gewinnmarge) eliminiert werden:
| Konto | Dr (€) | Cr (€) |
|---|
| Gewinn aus Equity-Methode | 15.000 | |
| Beteiligung an assoziertem Unternehmen | | 15.000 |
| (30% × €50.000 × 50%) |
IAS 28 Equity-Methode — Häufige Fehler
- Fehlende Zwischenergebniselimination: Viele Praktiker vergessen, dass Gewinne aus Transaktionen zwischen Investor und assoziertem Unternehmen zu eliminieren sind – besonders bei bedeutsamen Lieferbeziehungen. Dies führt zu Überbewertung des Gewinns (IAS 28.25, IAS 28.26).
- Verwechslung von Dividenden mit Ergebnis: Dividenden sind keine Erträge des Investors, sondern Rückzahlungen des investierten Kapitals. Sie müssen auf der Ebene des Investors die Buchwert der Beteiligung reduzieren, nicht das Ergebnis erhöhen (IAS 28.16).
- Fehlerhafte Goodwill-Behandlung in Wertminderungsprüfungen: Der im Goodwill enthaltene Betrag wird oft übersehen oder falsch behandelt. Die gesamte Beteiligung ist als eine Einheit zu testen; ein separater Goodwill-Abschreib ist nicht zulässig (IAS 28.40, IAS 36.59).
IAS 28 Equity-Methode — Key Paragraphs
- IAS 28.10: Ersterfassung zu Anschaffungskosten
- IAS 28.15: Erfassung von Gewinnen/Verlusten des assoziierten Unternehmens
- IAS 28.21: Goodwill-Behandlung in der Equity-Methode
- IAS 28.25, IAS 28.26: Eliminierung von Zwischengewinnen
- IAS 28.40: Wertminderungsprüfung
- IAS 36: Impairment-Standard (Anwendung auf Beteiligungen)