IAS 28 Verluste über den Buchwert der Beteiligung Hinaus — Kernregel
Wenn Verluste einer assoziierten oder gemeinsamen Unternehmung den Buchwert der Beteiligung übersteigen, wird die Beteiligung normalerweise auf null reduziert und weitere Verluste werden nicht erfasst – es sei denn, der Investor hat eine Verpflichtung oder Zusage eingegangen (IAS 28.31).
Wie IAS 28 Verluste über den Buchwert der Beteiligung Hinaus Funktioniert
- Grundprinzip der Verlustvorgabe (IAS 28.31): Der Buchwert der Beteiligung wird schrittweise um den Anteil des Investors an Verlusten reduziert. Sobald der Buchwert null erreicht, werden weitere Verluste nicht mehr bilanziert, es sei denn, der Investor hat rechtliche oder konstruktive Verpflichtungen übernommen.
- Erkennung einer Verpflichtung (IAS 28.31): Wenn der Investor eine formelle oder faktische Zusage gemacht hat (z. B. Nachschussverpflichtung, Garantie von Verbindlichkeiten oder Fortführung der Finanzierung), muss eine Rückstellung oder Eventualverbindlichkeit erfasst werden. Dies wird häufig in Konzernen mit gemeinsamen Unternehmungen relevant.
- Bilanzierung der Rückstellung (IAS 37.14-17): Falls eine Verpflichtung besteht, ist eine Rückstellung zu bilanzieren, wenn (1) eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis entstanden ist, (2) ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und (3) die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.
- Aussetzung der Verlustanrechnung (IAS 28.33): Wenn das Unternehmen die Anwendung der Equity-Methode aussetzt, sind Verluste nach Erreichen des Nullbuchwerts bis zur Wertaufholung nicht mehr anzurechnen. Dies gilt, bis das Unternehmen wieder rentabel wird.
- Darstellung im Konzernabschluss (IAS 28.36-37): Die Beteiligung wird in der Bilanz mit null Euro ausgewiesen; Rückstellungen für Nachschussverpflichtungen werden separat unter Rückstellungen dargestellt und in den Anhangangaben detailliert erläutert.
- Anhangangaben (IAS 28.38, IFRS 12): Der Investor muss offenlegen, dass die Beteiligung auf null reduziert wurde, die Höhe der nicht angerechneten Verluste, die Art und der Umfang von Verpflichtungen sowie die Finanzierungsaussichten des assoziierten Unternehmens.
IAS 28 Verluste über den Buchwert der Beteiligung Hinaus — Praktisches Beispiel
Ein Mutterunternehmen erwirbt am 1. Januar eine 30%-Beteiligung an der Gesellschaft X für €1.000.000. Im Jahr 1 meldet Gesellschaft X einen Verlust von €2.500.000. Das Mutterunternehmen hat zudem eine schriftliche Nachschussverpflichtung bis zu €500.000 unterzeichnet.
Schrittweise Bilanzierung
| Datum | Beschreibung | Betrag |
|---|
| 1. Jan. | Beteiligung (Anschaffung) | € 1.000.000 |
| 31. Dez. J1 | Anteil am Verlust (30% × 2.500.000) | € 750.000 |
| Konto | Soll | Haben |
|---|
| Aufwand aus assoziierten Unternehmungen | 750.000 | |
| Beteiligung an Gesellschaft X | | 750.000 |
Nach diesem Eintrag beträgt der Buchwert der Beteiligung €250.000 (€1.000.000 – €750.000).
Im Jahr 2 meldet Gesellschaft X einen weiteren Verlust von €1.200.000. Der Anteil des Investors beträgt €360.000 (30% × €1.200.000). Davon können maximal €250.000 gegen die Beteiligung angerechnet werden; die verbleibenden €110.000 werden nicht erfasst (Verlust begrenzt). Die Nachschussverpflichtung wird zu einer Rückstellung:
| Konto | Soll | Haben |
|---|
| Aufwand aus assoziierten Unternehmungen | 250.000 | |
| Beteiligung an Gesellschaft X | | 250.000 |
| Aufwand aus Rückstellung (Schätzungsänderung/Erhöhung) | 110.000 | |
| Rückstellung für Nachschussverpflichtung | | 110.000 |
Bilanzsaldo nach Jahr 2
- Beteiligung: €0 (€250.000 – €250.000)
- Rückstellung für Nachschuss: €110.000 (unter Rückstellungen ausgewiesen)
IAS 28 Verluste über den Buchwert der Beteiligung Hinaus — Häufige Fehler
- Vergessene Verpflichtungsprüfung: Praktizierende übersehen, dass eine implizite Nachschussverpflichtung (z. B. durch Konzernrichtlinien oder Geschäftspraxis) existieren kann. IAS 37.10 fordert sowohl formelle als auch faktische Verpflichtungen. Eine fehlende schriftliche Zusage hebt eine konstruktive Verpflichtung nicht auf.
- Unvollständige Anhangangabe: Die Höhe der nicht angerechneten Verluste und Rückstellungen muss transparent offengelegt werden. Auditor und Analyst suchen gezielt nach Beteiligungen mit Nullbuchwert – eine fehlende Erläuterung führt zu Abweichungshinweisen (IFRS 12.6-7 verlangt Detailinformationen zu Beteiligungen, bei denen Verluste den Buchwert übersteigen).
- Verwechslung mit Wertminderung: Eine Beteiligung mit Nullbuchwert aufgrund von Verlusten ist nicht automatisch wertlos. Eine späteren Wertaufholung (z. B. durch Gewinnwenden des assoziierten Unternehmens) kann zu erneuter Anrechnung führen – dies ist kein Impairement nach IAS 36, sondern eine Rückkehr zur normalen Equity-Methode.
IAS 28 Verluste über den Buchwert der Beteiligung Hinaus — Key Paragraphs
- IAS 28.31 – Verlustvergabe und Nullbuchwert-Grenze
- IAS 28.33 – Aussetzung der Anrechnung von Verlusten
- IAS 37.10-17 – Definition und Erfassung von Rückstellungen
- IAS 28.38 – Anhangangaben zu Beteiligungen mit Verlusten
- IFRS 12.6-7 – Disclosure-Anforderungen bei wesentlichen assoziierten Unternehmungen
- IAS 28.36-37 – Bilanzierung und Darstellung