Nach IFRS 10 ist ein Mutterunternehmen, das sich als Investmentunternehmen qualifiziert, von der Konsolidierung seiner Tochterunternehmen befreit. Anstatt konsolidierte Abschlüsse zu präsentieren, bewertet es seine Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Dies ist eine enge, aber erhebliche Ausnahme von der allgemeinen Anforderung, dass jedes Mutterunternehmen konsolidierte Abschlüsse präsentieren muss (IFRS 10.4B).
Die Ausnahmeregelung ist nicht automatisch — das Unternehmen muss die Definition eines Investmentunternehmens erfüllen, und eine spezifische Ausnahmeregelung gilt, wenn ein Nicht-Investmentunternehmen-Mutterunternehmen über einem Investmentunternehmen in der Konzernstruktur angesiedelt ist (IFRS 10.33).
Die Mechanik der Ausnahmeregelung dreht sich um drei Fragen: