Wie werden potenzielle Stimmrechte bei der Kontrollebewertung nach IFRS 10 berücksichtigt?
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IFRS 10 Potential Voting Rights — Kernregel
Potenzielle Stimmrechte (wie Optionen, Wandelanleihen oder Ermessensvollmachten) müssen bei der Kontrollebewertung nach IFRS 10 berücksichtigt werden, wenn sie substanziell sind und auf Basis der gegenwärtigen wirtschaftlichen Realität, nicht bloss formalen Möglichkeiten, behandelt werden.
Wie IFRS 10 Potential Voting Rights Funktioniert
Definition und Substanzkriterium (IFRS 10.B42–B44): Potenzielle Stimmrechte sind Instrumente, die dem Inhaber das Recht geben, künftig direkt oder indirekt Stimmrechte auszuüben. Entscheidend ist nicht die theoretische Möglichkeit, sondern ob die Partei tatsächlich in der Lage und willig ist, diese Rechte auszuüben. Das Prinzip „Substanz über Form" gilt hier streng.
Gegenwärtige Fähigkeit (Currently exercisable) (IFRS 10.B42–B43): Ein potenzielles Stimmrecht ist „gegenwärtig ausübbar", wenn der Inhaber es zu jedem Zeitpunkt ausüben kann (z. B. in-the-money Optionen, fällige Wandelanleihen). Diese werden als tatsächliche Stimmrechte behandelt und erhöhen die potenzielle Stimmrechtskontrolle.
Bewertung bei Kontrollbeurteilung (IFRS 10.7–10): Die Analyse der Kontrolle muss potenzielle Stimmrechte einbeziehen, um zu prüfen, ob eine Partei die Fähigkeit besitzt, über die relevanten Tätigkeiten des Unternehmens zu entscheiden. Wenn der Erwerber nach Ausübung aller gegenwärtig ausübbaren potenziellen Stimmrechte die Mehrheit hätte, gilt er als Kontrolleur.