IFRIC veroeffentlicht Compilation of Agenda Decisions — Band 14 (Nov. 2025 – Apr. 2026)

29. Mai 2026

Das IFRS Interpretations Committee hat den 14. Band der Compilation of Agenda Decisions veroeffentlicht, der den Zeitraum November 2025 bis April 2026 abdeckt. Der Band enthaelt acht neue Agenda-Entscheidungen — davon vier zu IFRS 18 — sowie Aktualisierungen zu sechs frueheren Entscheidungen zu IFRS 8, IFRS 9, IAS 1, IAS 7 und IAS 41.

Was sind Agenda-Entscheidungen?

Agenda-Entscheidungen werden vom IFRS Interpretations Committee (Committee) herausgegeben, wenn es zu dem Schluss gelangt, dass kein Standardsetzungsprojekt benoetigt wird, um eine konkrete Anwendungsfrage zu loesen. Anstatt eine formelle Interpretation zu veroeffentlichen, erklaert das Committee, wie die bestehenden IFRS-Rechnungslegungsstandards auf die fragliche Konstellation anzuwenden sind. Diese Entscheidungen sind integraler Bestandteil der einheitlichen IFRS-Anwendung und autoritaet.

Band 14 im Ueberblick

Band 14 deckt den Zeitraum von November 2025 bis April 2026 ab und enthaelt:

  • 8 neue Agenda-Entscheidungen, davon vier zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
  • 6 Aktualisierungen zuvor veroeffentlichter Agenda-Entscheidungen

Neue Agenda-Entscheidungen — IFRS 18

Da IFRS 18 erstmals fuer Geschaeftsjahre ab dem 1. Januar 2027 gilt, hat das Committee bereits begonnen, Anwendungsfragen zu beantworten:

1. Beurteilung einer bestimmten Hauptgeschaeftstaetigtkeit fuer die Zwecke des Einzelabschlusses eines Mutterunternehmens Betrifft die Frage, wie ein Mutterunternehmen bei der Aufstellung seines eigenen Einzelabschlusses feststellt, ob es eine 'bestimmte Hauptgeschaeftstaetigtkeit' hat, was die Klassifikation von Ertraegen und Aufwendungen in der GuV unter IFRS 18 beeinflusst.

2. Klassifizierung von Fremdwaehrungsdifferenzen aus einer konzerninternen monetaeren Verbindlichkeit (oder einem Vermoegenswert) Klaert, wie Fremdwaehrungsdifferenzen auf konzerninterne monetaere Posten im Abschluss unter der Kategorienstruktur von IFRS 18 zu klassifizieren sind, insbesondere fuer Posten, die bei der Konsolidierung eliminiert werden.

3. Klassifizierung von Gewinnen und Verlusten aus einem Derivat zur Absicherung eines Fremdwaehrungsrisikos Betrifft die Klassifizierung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten, die zur Steuerung von Waehrungsrisiken eingesetzt werden — ob sie je nach Art des Grundgeschaefts der Investitions-, Finanzierungs- oder betrieblichen Kategorie zuzuordnen sind.

4. Anwendungsbereich der Pflicht zur Angabe von Aufwendungen nach ihrer Art Klaert, welche Unternehmen gemaess IFRS 18 zur Angabe von Aufwendungen nach ihrer Art verpflichtet sind, und beantwortet Fragen zur Wechselwirkung mit branchenspezifischen oder nationalen Anforderungen.

Neue Agenda-Entscheidungen — Andere Standards

5. Eingebettete Vorfaelligkeitsoption (IFRS 9 Finanzinstrumente) Betrifft die Beurteilung, ob ein eingebettetes Vorfaelligkeits-Merkmal in einem finanziellen Vermoegenswert die Bedingungen fuer eine Trennung erfuellt, einschliesslich der SPPI-Test-Implikationen.

6. Bestimmung und Bilanzierung von Transaktionskosten (IFRS 9) Klaert, welche Kosten als Transaktionskosten bei der Erstbewertung von Finanzinstrumenten gelten und wie diese zu erfassen sind, wenn das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

7. Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung (IFRS 16 Leasingverhaeltnisse) Untresucht, ob ein Vertrag zur Nutzung der Kapazitaet einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung ein Leasingverhaeltnis enthaelt — insbesondere ob der Kunde das identifizierte Objekt beherrscht.

8. Beachtenswerte Darstellung und Einhaltung der IFRS-Rechnungslegungsstandards (IAS 1 Darstellung des Abschlusses) Betrifft das Zusammenspiel des Fair-Presentation-Gebots in IAS 1 mit der Pflicht zur Einhaltung aller anwendbaren IFRS, und klaert die extrem seltenen Umstaende, in denen eine Abweichung von einer konkreten Anforderung zulаessig ist.

Aktualisierungen frueherer Agenda-Entscheidungen

Das Committee hat ausserdem sechs Entscheidungen aktualisiert, um neue oder geaenderte Standards zu beruecksichtigen:

  • Angabe von Erloesen und Aufwendungen fuer berichtspflichtige Segmente (IFRS 8) — angepasst an IFRS 18-Terminologie
  • Physische Erfuellung von Kontrakten zum Kauf oder Verkauf nicht-finanzieller Posten (IFRS 9) — ueberarbeitete Formulierung
  • Normaler Betriebszyklus (IAS 1) — Angleichung an IFRS 18-Darstellungsanforderungen
  • Sichteinlagen mit Verfuegungsbeschraenkungen aus einem Vertrag mit Dritten (IAS 7 Kapitalflussrechnung) — aktualisierte Leitlinien
  • Angabe von Veraenderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstaetigkeit (IAS 7) — spiegelt das laufende IAS 7-Verbesserungsprojekt wider
  • Folgeaufwendungen fuer biologische Vermoegenswerte (IAS 41 Landwirtschaft) — Praezisierung der Ansatzkriterien

Bedeutung fuer die Praxis

Agenda-Entscheidungen sind — obwohl keine formellen Interpretationen — massgebliche Leitlinien fuer die IFRS-Anwendung. Die IAS-8-Aenderungen bestaetigen, dass Unternehmen Agenda-Entscheidungen bei der Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beruecksichtigen muessen. Fuer Unternehmen, die sich auf die IFRS-18-Einsfuehrung 2027 vorbereiten, sind insbesondere die vier neuen IFRS-18-Entscheidungen relevant — vor allem fuer komplexe konzerninterne Finanzierungsstrukturen, Derivateportfolios oder bei der Beurteilung der Hauptgeschaeftstaetigtkeit.

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