Nach IAS 2 müssen die Kosten von Vorräten alle Anschaffungskosten, Umwandlungskosten und sonstige Kosten umfassen, die anfallen, um die Vorräte an ihren gegenwärtigen Ort und in ihren gegenwärtigen Zustand zu bringen (IAS 2.10). Dieses dreiteilige Konzept bildet die Grundlage für jede Bewertungsentscheidung von Vorräten in Ihrem Unternehmen.
Anschaffungskosten sind der erste Baustein. Diese umfassen den Kaufpreis, Einfuhrzölle und sonstige nicht erstattbare Steuern sowie Transport-, Umschlagskosten und sonstige Kosten, die direkt dem Erwerb von Fertigerzeugnissen, Materialien und Dienstleistungen zuzuordnen sind. Handelsrabatte, Skonti und ähnliche Positionen werden bei der Ermittlung des endgültigen Betrags abgezogen (IAS 2.11).
Umwandlungskosten sind der zweite Baustein. Diese umfassen direkte Arbeitskosten und eine systematische Verteilung von fixen und variablen Produktionsgemeinkosten — Kosten, die direkt mit der Umwandlung von Rohstoffen in Fertigerzeugnisse verbunden sind.
Sonstige Kosten bilden die dritte Kategorie, unterliegen aber einer strikten Kontrollvoraussetzung: Sie werden nur in dem Umfang einbezogen, in dem sie anfallen, um die Vorräte an ihren gegenwärtigen Ort und in ihren gegenwärtigen Zustand zu bringen. Beispielsweise können Verwaltungsgemeinkosten außerhalb der Produktion oder Kosten für die Gestaltung von Produkten für spezifische Kunden einbezogen werden, sofern diese Voraussetzung erfüllt ist (IAS 2.15).
Sonderfall — Landwirtschaftliche Erzeugnisse. Wenn Vorräte aus biologischen Vermögenswerten geerntete landwirtschaftliche Erzeugnisse umfassen, akzeptiert IAS 2 den beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten im Zeitpunkt der Ernte als angenommene Kosten bei der erstmaligen Erfassung (IAS 2.20). Dies ist der Buchwert, der als Ausgangspunkt für alle nachfolgenden Bewertungen nach IAS 2 verwendet wird.
Bestimmte Kosten sind ausdrücklich ausgeschlossen aus Vorräten und müssen in der Periode ihrer Entstehung als Aufwendungen erfasst werden (IAS 2.16):
Zwei weitere Fallstricke treten bei der Vorbereitung regelmäßig auf:
Ein weiterer Punkt zu Bewertungsverfahren: Nachdem Sie bestimmt haben, welche Kosten einzubeziehen sind, müssen Sie diese unter Verwendung von FIFO oder gewogenem Durchschnittskostenverfahren zuordnen. Das gleiche Verfahren muss auf alle Vorräte ähnlicher Art und Verwendung angewendet werden — Sie können Verfahren nicht willkürlich über vergleichbare Lagerbestände mischen (IAS 2.25).