IAS 2 verlangt von Unternehmen, ausreichende Offenlegungen bereitzustellen, damit Nutzer von Abschlüssen die Art, Bewertung und Bewegung von Vorräten während des Berichtszeitraums verstehen können. Diese Anforderungen konzentrieren sich auf IAS 2.36, das die spezifischen Posten vorschreibt, die im Abschluss ausgewiesen werden müssen.
Die primäre Offenlegungspflicht findet sich in IAS 2.36, das vorschreibt, dass der Abschluss folgende Angaben enthält: