IAS 2 Abwertung auf den Nettoveräußerungswert — Kernregel
Der Nettoveräußerungswert (Net Realisable Value, NRV) ist der geschätzte Verkaufspreis eines Vermögenswerts abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Verkaufskosten (IAS 2.9), und Vorräte müssen auf den niedrigeren Wert von Herstellungskosten und NRV abgewertet werden (IAS 2.9).
Wie IAS 2 Abwertung auf den Nettoveräußerungswert Funktioniert
- Definition des Nettoveräußerungswerts (IAS 2.6): Der NRV ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsbetrieb abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Verkaufskosten (Vertriebskosten, Provisionen, Transportkosten). Dies ist nicht der Liquidationswert, sondern der normale Marktpreis minus realistischer Ausgaben.
- Bewertungsprinzip – Lower of Cost or NRV (IAS 2.9): Vorräte sind mit dem niedrigeren Betrag von (a) Herstellungskosten und (b) Nettoveräußerungswert zu bewerten. Jede Abweichung führt zu einer Wertberichtigung. Dies erfolgt regelmäßig (üblicherweise am Bilanzstichtag), um sicherzustellen, dass die Bilanzwerte nicht oberhalb des realistischen Marktwerts liegen.
- Bestimmung des NRV für verschiedene Vorratsarten (IAS 2.27–28): Für Rohstoffe ist der NRV der geschätzte Verkaufspreis der Fertigerzeugnisse abzüglich verbleibender Fertigungs- und Verkaufskosten. Für Halbfertigerzeugnisse: geschätzter Verkaufspreis abzüglich Fertigungs- und Verkaufskosten. Für Fertigerzeugnisse: direkter Marktpreis minus Verkaufskosten.
- Messung und Schätzung (IAS 2.27): Der NRV basiert auf den zuverlässigsten verfügbaren Belegen (aktuelle Marktpreise, Kundenaufträge, Kundenverträge). Unternehmen müssen Markttrends, Obsoleszenz, Konjunkturbedingungen und Saisonalität berücksichtigen. Die Schätzung muss vorsichtig erfolgen, darf aber nicht zu pessimistisch sein.
- Erfassung der Wertberichtigung (IAS 2.34): Die Wertberichtigung wird erfasst, indem der Bestand in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand (üblicherweise in den Herstellungskosten oder als separater Posten) verbucht wird. Die Rückführung von Wertberichtigungen ist zulässig, wenn die Umstände dies rechtfertigen (z. B. Preiserholung).
IAS 2 Abwertung auf den Nettoveräußerungswert — Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen verfügt am 31. Dezember 2024 über folgende Vorratsbestände:
Vorrats-Item A (Fertigerzeugnisse)
- Herstellungskosten (Buchwert): €50.000
- Geschätzter Verkaufspreis: €48.000
- Geschätzte Verkaufskosten (Transport, Provisionen): €2.000
- Nettoveräußerungswert: €48.000 − €2.000 = €46.000
Da der Herstellungskostenwert (€50.000) über dem NRV (€46.000) liegt, ist eine Wertberichtigung erforderlich.
Journaleintrag
| Konto | Debit | Kredit |
|---|
| Aufwendung für Vorratsabschreibung | 4.000 | |
| Wertberichtigung Vorräte (Bilanz-Gegenkonto) | | 4.000 |
Bilanzmäßige Darstellung
- Rohstoffe und Vorräte (brutto): €50.000
- Abzug: Wertberichtigung Vorräte: (€4.000)
- Netto (Bilanz): €46.000
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in der betreffenden Periode um €4.000 belastet.
IAS 2 Abwertung auf den Nettoveräußerungswert — Häufige Fehler
- Verwirrung zwischen NRV und Marktpreis: Viele Praktiker verwenden nur den aktuellen Marktpreis, ohne die Kosten der Fertigstellung und der Verkaufskosten abzuziehen. Der NRV immer diese Kosten miteinbeziehen (IAS 2.6). Ein fehlerhaft berechneter NRV führt zu über- oder unterbewerteten Vorräten.
- Unterberücksichtigung von Obsoleszenz und Saisonalität: Auditoren kritisieren häufig, dass NRV-Schätzungen nicht ausreichend für langsam verkäufliche oder saisonale Bestände berücksichtigt werden. IAS 2.27 verlangt eine realistische Einschätzung der Marktbedingungen und möglichen Preisverfalls.
- Rückführung von Wertberichtigungen nicht korrekt erfasst: Wenn sich Marktsituationen verbessern, müssen Wertberichtigungen rückgängig gemacht werden (bis maximal zum ursprünglichen Herstellungskostenwert). Viele Unternehmen versäumen dies oder erfassen die Rückführung in der falschen Kontenklasse. Die Rückführung gehört in der Regel in die gleiche Gewinn- und Verlustrechnung-Zeile wie die ursprüngliche Wertberichtigung (IAS 2.34).
IAS 2 Abwertung auf den Nettoveräußerungswert — Key Paragraphs
- IAS 2.6: Definition Nettoveräußerungswert
- IAS 2.9: Lower of Cost or NRV-Regel
- IAS 2.27–28: Bestimmung des NRV für verschiedene Vorratsarten
- IAS 2.34: Erfassung von Wertberichtigungen und deren Rückführung
- IAS 2.32–33: Praktische Hinweise zur Schätzung (z. B. bei Standard-Vorräten)