IFRS 16 Berechnung der Leasingverbindlichkeit — Kernregel
Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen gemessen, die während der Leasingdauer noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem Zinssatz, den der Leasingnehmer in dem Leasing implizit zahlt (oder falls dieser nicht leicht bestimmbar ist, mit dem inkrementellen Kreditrisikozinssatz des Leasingnehmers).
Wie IFRS 16 Berechnung der Leasingverbindlichkeit Funktioniert
- Erfassung bei Leasingbeginn (IFRS 16.26): Die Leasingverbindlichkeit wird als Barwert aller ausstehenden Leasingzahlungen gemessen. Dies ist der Anfangswert, der in der Bilanz erfasst wird. Der verwendete Diskontierungssatz wird vom Leasingnehmer bestimmt und bleibt während der gesamten Leasingdauer konstant (IFRS 16.36).
- Leasingzahlungen definieren (IFRS 16.Anhang A): Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index oder Satz gebunden sind (wie Inflationsrate), Kaufoptionspreise (wenn vernünftigerweise sicher ist, dass der Leasingnehmer diese ausübt), und geschätzte Zahlungen für Gewährleistungs- und Abbaukosten. Aus Zahlungen ausgeschlossene Bestandteile sind variable Zahlungen, die nicht an einen Index/Satz gebunden sind (IFRS 16.27).
- Zinsmethode und Neubewertung (IFRS 16.36): Nach dem Leasingbeginn wird die Leasingverbindlichkeit gemessen, indem der Saldo um die geleisteten Zahlungen reduziert wird und Zinsaufwendungen hinzugefügt werden (unter Verwendung des konstanten ursprünglichen Diskontierungssatzes). Dies führt zu einem höheren Zinsaufwand in den frühen Jahren des Leasings (IFRS 16.36).
- Neuschätzung bei Änderung (IFRS 16.39-40): Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der überarbeiteten Leasingzahlungen neu gemessen, wenn sich die Leasingbedingungen ändern, die geschätzte ausstehende Leasingdauer oder der Index/Satz (für variable Zahlungen) ändert. Die Differenz wird gegen das Nutzungsrecht-Vermögenswert angepasst (oder durch Gewinn/Verlust, wenn das Vermögen vollständig abgeschrieben ist).
- Präsentation (IFRS 16.53): Der Leasingnehmer präsentiert Leasingverbindlichkeiten getrennt von anderen Verbindlichkeiten in der Bilanz. Eine Aufteilung in kurzfristige und langfristige Anteile ist erforderlich (IFRS 16.53).
- Diskontierungssatzermittlung (IFRS 16.26): Wenn der implizite Zins nicht leicht bestimmbar ist, wird der inkrementelle Kreditrisikozinssatz des Leasingnehmers verwendet – dieser ist der Zins, den der Leasingnehmer zahlen würde, um ähnliche Vermögenswerte über einen ähnlichen Zeitraum und mit ähnlicher Sicherheit zu finanzieren.
IFRS 16 Berechnung der Leasingverbindlichkeit — Praktisches Beispiel
Ein Leasingnehmer unterzeichnet einen dreijährigen Maschinenleasing mit jährlichen Leasingzahlungen von €100.000 (am Ende jedes Jahres fällig). Der implizite Zins ist nicht leicht bestimmbar, daher wird der inkrementelle Kreditrisikozinssatz des Leasingnehmers mit 5 % pro Jahr bestimmt.
Berechnung der Leasingverbindlichkeit bei Leasingbeginn
Barwert = €100.000 ÷ 1,05 + €100.000 ÷ 1,05² + €100.000 ÷ 1,05³
= €95.238 + €90.703 + €86.384 = €272.325
Journaleinträge im ersten Jahr
| Konto | Sollseite | Habenseite |
|---|
| Nutzungsrecht-Vermögenswert (ROU) | 272.325 | |
| Leasingverbindlichkeit | | 272.325 |
| (Erfassung des Leasings beim Leasingbeginn) | | |
Nach einem Jahr (Zinsaufwand und Zahlungsleistung):
| Konto | Sollseite | Habenseite |
|---|
| Zinsaufwand | 13.616 | |
| Leasingverbindlichkeit | | 13.616 |
| (Zinsaufwand: €272.325 × 5%) | | |
| Konto | Sollseite | Habenseite |
|---|
| Leasingverbindlichkeit | 100.000 | |
| Cashflow/Bank | | 100.000 |
| (Zahlungsleistung) | | |
Saldo der Leasingverbindlichkeit am Jahresende = €272.325 + €13.616 – €100.000 = €185.941
IFRS 16 Berechnung der Leasingverbindlichkeit — Häufige Fehler
- Diskontierungssatzfehler: Viele Praktiker verwenden einen Rechnungslegungszins oder eine Management-definierte Schwelle statt des inkrementellen Kreditrisikozinssatzes, was zu falschen Barwertberechnungen führt. Der Satz muss konsistent mit der Definition in IFRS 16.26 sein und zu Leasingbeginn bestimmt werden.
- Variable Zahlungen ignorieren: Ein häufiger Fehler ist, variable Leasingzahlungen, die an einen Index (z. B. CPI) gebunden sind, auszuschließen. Diese MÜSSEN in die Barwertberechnung einbezogen werden (IFRS 16.27). Nur nicht-indexgebundene variable Zahlungen sind ausgeschlossen.
- Neubewertung nach Änderungen übersehen: Wenn sich die Leasingdauer, der Index/Satz oder die geschätzten Restwertgarantie-Zahlungen ändern, muss die Leasingverbindlichkeit neu gemessen werden. Viele Unternehmen vergessen, diese Auslöser zu überwachen, was zu ungenauen Bilanzen führt (IFRS 16.39-40).
IFRS 16 Berechnung der Leasingverbindlichkeit — Key Paragraphs
- IFRS 16.26: Definition und Messung der Leasingverbindlichkeit bei Leasingbeginn
- IFRS 16.27: Komponenten von Leasingzahlungen (was ein- und ausgeschlossen ist)
- IFRS 16.36: Nachfolgende Messung mit Zinsaufwand und Zahlungsleistung
- IFRS 16.39-40: Neuschätzungsauslöser und Neubewertungsmechanismus
- IFRS 16.53: Präsentations- und Offenlegungsanforderungen
- IFRS 16 Anhang A: Definitionen von Leasingzahlungen, implizitem Zins und inkrementellem Kreditrisikozinssatz