Der Nutzungsrecht-Vermögenswert (RoU-Vermögenswert) wird bei Leasingbeginn mit den Leasingzahlungen (diskontiert mit dem impliziten Leasingsatz oder dem Grenzkreditkurs des Leasingnehmers), zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten und zuzüglich oder abzüglich von Ausgleichszahlungen, bewertet und anschließend linear über die Leasingdauer abgeschrieben (IFRS 16.22–24, IFRS 16.32–33).