Bei einer Sale-and-Leaseback-Transaktion bilanziert der Verkäufer/Leasingnehmer das Leasingrecht grundsätzlich nicht als Verkauf ab; stattdessen werden nur das Recht am zurückgeleasten Vermögenswert (ROU-Vermögenswert) und die Leasingverbindlichkeit erfasst, während ein Gewinn nur auf den abgetretenen Teil des Vermögens realisiert wird (IFRS 16.98–103).