IAS 36 Cash-Generating Unit Definition — Auf Deutsch
Wie wird eine zahlungsmittelgenerierende Einheit nach IAS 36 definiert und identifiziert?
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IAS 36 Cash-Generating — Kernregel
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die unabhängig Zahlungsströme generiert, die weitgehend unabhängig von den Zahlungsströmen anderer Vermögenswerte sind (IAS 36.6).
Wie IAS 36 Cash-Generating Funktioniert
Definition und Zweck: Eine CGU wird für Werthaltigkeitstests von Vermögenswerten verwendet, insbesondere wenn ein Wertminderungsindiz vorliegt. Sie muss so identifiziert werden, dass die Zahlungsströme dieser Einheit separierbar und unabhängig beurteilt werden können (IAS 36.6, IAS 36.27).
Identifikationskriterien: Die CGU wird anhand der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten bestimmt, die eigenständige, von anderen Vermögenswerten unabhängige Zahlungsströme generiert. Hierbei ist wesentlich, dass diese Zahlungsströme nicht unmittelbar durch die Aktivitäten anderer Vermögenswerte beeinflusst werden (IAS 36.27).
Geschäftsbereichs- oder Standortorientierung: Eine CGU kann auf verschiedenen Ebenen definiert werden – von einzelnen Produktlinien über Geschäftsbereiche bis zu Regionalbereichen. Die Wahl hängt davon ab, wie das Management Vermögenswerte überwacht und kontrolliert (IAS 36.28). Das Organisationsmodell und die interne Berichterstattung sind dabei Anhaltspunkte, nicht zwingend bindend.