IAS 36 Regeln zur Rückgängigmachung von Wertminderungen

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Unter welchen Bedingungen kann ein Wertminderungsverlust nach IAS 36 rückgängig gemacht werden?

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IAS 36 Regeln zur Rückgängigmachung von Wertminderungen — Kernregel

Ein Wertminderungsverlust darf nur rückgängig gemacht werden, wenn sich die Schätzungen der Vermögenswerte, die zur ursprünglichen Wertminderung führten, nachweislich erholt haben – dies ist jedoch bei Geschäftswerts niemals zulässig (IAS 36.117).

Wie IAS 36 Regeln zur Rückgängigmachung von Wertminderungen Funktioniert

  • Auslöser für die Prüfung: Der Arbeitgeber oder Prüfer muss Hinweise bewerten, die darauf hindeuten, dass sich eine frühere Wertminderung möglicherweise nicht mehr rechtfertigt (IAS 36.111). Solche Hinweise sind z. B. positive Veränderungen im technologischen, marktlichen oder regulatorischen Umfeld sowie höhere Marktpreise oder bessere Operationen.
  • Vergleich des erzielbaren Betrags: Der erzielbare Betrag wird als das Maximum zwischen Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Barwert ermittelt (IAS 36.18). Wenn dieser Betrag höher ist als der aktuelle Buchwert des Vermögenswertes, ist eine Rückgängigmachung gerechtfertigt (IAS 36.117).
  • Grenze: Buchwert vor Wertminderung: Die Rückgängigmachung darf den Buchwert nicht überschreiten, der bestanden hätte, wenn die ursprüngliche Wertminderung nicht erfolgt wäre – d. h. abzüglich planmäßiger Abschreibungen in der Zwischenzeit (IAS 36.122). Dies verhindert, dass ein Vermögenswert über seinen ursprünglichen Wert aufgewertet wird.
  • Geschäftswert ist ausgenommen: Wertminderungen des Geschäftswertes dürfen unter keinen Umständen rückgängig gemacht werden, da dies eine Vermischung mit nicht anerkannten immateriellen Vermögenswerten vermeiden soll (IAS 36.125).
  • Gewinn- und Verlustrechnung vs. OCI: Eine Rückgängigmachung wird normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; wenn die ursprüngliche Wertminderung über das OCI erfolgte (z. B. bei aufgewerteten Vermögenswerten), wird die Rückgängigmachung dort erfasst (IAS 36.121).
  • Offenlegung erforderlich: Unternehmen müssen die Beträge und Gründe für Rückgängigmachungen offenlegen sowie welche Faktoren die Erholung des erzielbaren Betrags ermöglicht haben (IAS 36.134).

IAS 36 Regeln zur Rückgängigmachung von Wertminderungen — Praktisches Beispiel

Ein Produktionsunternehmen erwirbt eine spezialisierte Maschine für €500.000 mit einer erwarteten Lebensdauer von 10 Jahren (keine Restwert). Nach drei Jahren zeigen sich Marktprobleme und der erzielbare Betrag sinkt auf €280.000. Es wird eine Wertminderung von €220.000 erfasst.

Wertminderungseintrag (Jahr 3)

KontoDrCr
Wertminderungsverlust220.000
Maschine (Wertberichtigung)220.000

Buchwert nach Wertminderung: €280.000

Planmäßige jährliche Abschreibung: €280.000 ÷ 7 verbleibende Jahre = €40.000/Jahr

Nach zwei Jahren (Jahr 5): Buchwert = €280.000 – (€40.000 × 2) = €200.000

Nun verbessert sich der Markt, und der erzielbare Betrag wird mit €240.000 bewertet. Eine Rückgängigmachung ist möglich, aber mit einer Obergrenze: Der ursprüngliche Buchwert vor Wertminderung, abzüglich zwei weiterer Jahre planmäßiger Abschreibung = €500.000 – (€50.000 × 5) = €250.000. Die Rückgängigmachung ist auf €240.000 begrenzt.

Rückgängigmachungseintrag (Jahr 5)

KontoDrCr
Maschine (Wertberichtigung)40.000
Gewinn aus Wertminderungsrückgang40.000

(40.000 = 240.000 aktueller erzielbarer Betrag – 200.000 aktueller Buchwert)

IAS 36 Regeln zur Rückgängigmachung von Wertminderungen — Häufige Fehler

  • Geschäftswert-Rückgängigmachung: Viele Praktiker versuchen, Geschäftswert-Wertminderungen rückgängig zu machen, wenn der erzielbare Betrag einer Cash-Generating Unit steigt. Dies ist völlig unzulässig und führt zu Prüfungsfehlern (IAS 36.125).
  • Nichtbeachtung der Obergrenze: Die Rückgängigmachung wird häufig bis zum vollen erzielbaren Betrag erfasst, ohne die ursprüngliche Kostenabzüglich der planmäßigen Abschreibung zu beachten. Dies kann zu Überbewertungen führen.
  • Unzureichende dokumentation der Hinweise: Audits zeigen oft, dass Unternehmen Wertminderungen rückgängig machen, ohne nachzuweisen, dass sich die Schätzungen, die die ursprüngliche Wertminderung rechtfertigten, tatsächlich verändert haben (IAS 36.111). Dies ist ein wesentliches Dokumentationsrisiko.

IAS 36 Regeln zur Rückgängigmachung von Wertminderungen — Key Paragraphs

  • IAS 36.111–115: Hinweise für mögliche Rückgängigmachungen und Richtlinien für die Prüfung.
  • IAS 36.117: Hauptregel – Rückgängigmachung ist möglich, wenn sich der erzielbare Betrag erholt hat.
  • IAS 36.122: Obergrenze – Buchwert darf den ursprünglichen Buchwert abzüglich planmäßiger Abschreibungen nicht übersteigen.
  • IAS 36.125: Geschäftswert – Ausnahme, keine Rückgängigmachung zulässig.
  • IAS 36.121: Erfassung im OCI oder Gewinn- und Verlustrechnung.
  • IAS 36.134: Offenlegungsanforderungen für Rückgängigmachungen.

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