Goodwill muss mindestens jährlich auf Wertminderung getestet werden, indem der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder einer Gruppe von CGUs mit ihrem erzielbaren Betrag (recoverable amount) verglichen wird – unabhängig davon, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (IAS 36.99).