IAS 36 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwert

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Wie wird Goodwill gemäß IAS 36.99 auf Wertminderung getestet?

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IAS 36 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwert — Kernregel

Goodwill muss mindestens jährlich auf Wertminderung getestet werden, indem der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder einer Gruppe von CGUs mit ihrem erzielbaren Betrag (recoverable amount) verglichen wird – unabhängig davon, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (IAS 36.99).

Wie IAS 36 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwert Funktioniert

  • Jährlicher verpflichtender Test ohne Triggerereignis (IAS 36.99): Goodwill unterliegt einem zwingenden jährlichen Impairment-Test zum gleichen Stichtag, unabhängig von äußeren Indikatoren. Dies unterscheidet sich von anderen Vermögenswerten, für die ein Wertminderungsindiz vorliegen muss (IAS 36.9). Der Test kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Geschäftsjahr durchgeführt werden, muss aber konsistent erfolgen.
  • Zuordnung zur CGU oder Gruppe von CGUs (IAS 36.75–80): Goodwill wird auf die Ebene der CGU zugeordnet, die von der Transaktion (z. B. Unternehmensakquisition) profitiert. Kann ein Goodwill nicht einzelnen CGUs zugeordnet werden, wird er einer Gruppe von CGUs zugeteilt, auf der das Goodwill getestet wird. Die Zuordnung muss das Geschäftsmodell und die internen Berichterstattungsstruktur widerspiegeln.
  • Vergleich Buchwert vs. erzielbarer Betrag (IAS 36.99): Der Buchwert der CGU (einschließlich des zugeordneten Goodwill) wird mit dem höheren Wert des Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten oder des Nutzungswertes verglichen. Der nutzbare Wert wird typischerweise mittels Discounted-Cash-Flow-Analyse berechnet (IAS 36.30–33); der Zeitwert kann durch Marktpreise ermittelt werden.
  • Berechnung des erzielbaren Betrags (IAS 36.18): Der nutzbare Wert ist der Barwert der künftigen Cashflows, die aus der Nutzung des Vermögenswerts (oder der CGU) und dessen Veräußerung am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Die Diskontrate spiegelt das Risiko wider und entspricht der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC).
  • Wertminderungserkennung und -höhe (IAS 36.104–106): Beträgt der Buchwert der CGU den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst. Das Wertminderungsrisiko wird zunächst gegen Goodwill verrechnet; übersteigt die Wertminderung den Goodwill, wird der Überschuss gegen andere Vermögenswerte der CGU verteilt (nach Verhältnismäßigkeit).
  • Rückgängigmachen von Wertminderungen ausgeschlossen (IAS 36.124): Im Gegensatz zu anderen Vermögenswerten darf eine Wertminderung von Goodwill unter keinen Umständen rückgängig gemacht werden, auch wenn sich die Verhältnisse später verbessern.

IAS 36 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwert — Praktisches Beispiel

Ein Konzern erwirbt ein Unternehmen für €10 Mio. Der fair value der erworbenen identifizierten Nettoaktiva beträgt €7 Mio.; der Goodwill beträgt daher €3 Mio.

BilanzpositionBetrag (€)
Identifizierte Vermögenswerte7.000.000
Goodwill3.000.000
Gesamte CGU10.000.000

Jahr 1 – Impairment-Test

  • Buchwert der CGU: €10 Mio.
  • Geschätzter nutzbarer Wert (DCF-Analyse): €8,5 Mio.
  • Wertminderungsbedarf: €1,5 Mio.

Die Wertminderung wird vollständig gegen Goodwill verrechnet:

KontoSoll (€)Haben (€)
Wertminderungsaufwand1.500.000
Goodwill1.500.000

Nach dem Test: Goodwill = €1,5 Mio. (€3,0 Mio. – €1,5 Mio.); Bilanzwert der CGU = €8,5 Mio.

Jahr 2 – Nachfolgender Test

Falls die CGU später €9 Mio. Wert ist, darf die frühere Wertminderung nicht rückgängig gemacht werden. Der Goodwill bleibt auf €1,5 Mio. (IAS 36.124).

IAS 36 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwert — Häufige Fehler

  • Zu breite oder zu enge CGU-Definition: Praktizierer unterteilen CGUs häufig nicht korrekt. Eine zu breite Definition kann Wertminderungen maskieren; eine zu enge kann die Zuordnung des Goodwill unmöglich machen. Die Definition muss mit den identifizierten Cashflow-Generierungsfähigkeiten übereinstimmen (IAS 36.6).
  • Unrealistische DCF-Annahmen: Management setzt häufig Wachstumsraten, Terminal-Wachstum oder Diskontquoten ein, die intern gewünscht sind, anstatt marktgestützte oder konservative Annahmen zu verwenden. Prüfer prüfen intensiv die Angemessenheit dieser Eingaben im Abgleich mit historischer Performance und Marktdaten.
  • Rückgängigmachen oder "Wiederherstellung" von Goodwill-Wertminderungen: Dies ist absolut verboten (IAS 36.124). Ein häufiger Audit-Fund tritt auf, wenn Management Wertminderungen später korrekt, die Erfassung aber fehlerhaft rückgängig macht.

IAS 36 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwert — Key Paragraphs

  • IAS 36.99: Goodwill muss mindestens jährlich auf Wertminderung getestet werden.
  • IAS 36.104–106: Behandlung und Allokation von Wertminderungsverlusten auf CGU-Ebene.
  • IAS 36.124: Rückgängigmachen von Wertminderungen ist nicht zulässig.
  • IAS 36.6: Definition und Bestimmung der CGU.
  • IAS 36.30–33: Berechnung des nutzbaren Wertes (DCF-Methodik).
  • IAS 36.75–80: Zuordnung von Goodwill zu CGUs oder Gruppen von CGUs.

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