IAS 36 Impairment Test — Step by Step — Auf Deutsch

Wie führt man einen IAS 36-Werthaltigkeitsprüfungstest Schritt für Schritt durch?
U
IFRS

IAS 36 Impairment — Kernregel

Eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 vergleicht den Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) mit seinem Wiedergewinnungsbetrag (höherer Wert aus Zeitwert minus Veräußerungskosten und Barwert künftiger Cashflows); übersteigt der Buchwert den Wiedergewinnungsbetrag, muss eine Abschreibung erfasst werden.

Funktionsweise – die vier Testschritte

  • Schritt 1: Auslöseindikator prüfen (IAS 36.12) – Identifizieren Sie, ob interne oder externe Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen (z. B. Marktwertabnahme, technologische Überholung, Betriebsverluste, signifikante negative Veränderungen in der Rechtsumgebung). Dies bestimmt, ob ein formeller Werthaltigkeitstest erforderlich ist.
  • Schritt 2: Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) definieren (IAS 36.6) – Eine ZGE ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die unabhängig Zahlungsmitteleinzüge generiert. Bei Goodwill müssen Sie die ZGE(n) identifizieren, denen der Goodwill zugeordnet wird; für andere Vermögenswerte erfolgt die Prüfung auf Ebene der einzelnen Anlage oder der ZGE.
  • Schritt 3: Wiedergewinnungsbetrag berechnen (IAS 36.18) – Bestimmen Sie den Zeitwert (basierend auf aktiven Märkten oder beobachtbaren Transaktionen; IAS 36.25–27) oder die Nutzungswert-Methode (Barwert zukünftiger Cashflows mit Diskontierungssatz, der die Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt; IAS 36.30–55). Der Wiedergewinnungsbetrag ist das höhere Ergebnis. Die Prognose der Cashflows muss auf verfügbaren Annahmen, Finanzplänen und realistischen Schätzungen basieren (IAS 36.33–35).
  • Schritt 4: Wertminderung berechnen und erfassen (IAS 36.59–60) – Übersteigt der Buchwert den Wiedergewinnungsbetrag, erfassen Sie eine Abschreibung in Höhe der Differenz. Bei einer ZGE wird die Abschreibung zunächst gegen Goodwill vorgenommen, dann gegen andere Vermögenswerte nach Verhältnis ihrer Buchwerte (IAS 36.104–108). Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sofern nicht ein Neubewertungsüberschuss vorhanden ist (IAS 36.61).

IAS 36 Impairment — Praktisches Beispiel

Ein Produktionsunternehmen prüft einen Geschäftsbereich (ZGE) mit folgenden Daten:

PositionEUR
Buchwert (inkl. Goodwill 150 T€)500.000
Zeitwert minus Veräußerungskosten380.000
Barwert zukünftiger Cashflows (5 Jahre, 8 % Diskontierungssatz)420.000

Wiedergewinnungsbetrag = max(380.000, 420.000) = 420.000 EUR

Wertminderungsbetrag = 500.000 – 420.000 = 80.000 EUR

Verteilung der Abschreibung

  • Goodwill-Abschreibung: 80.000 EUR (vollständig gegen Goodwill, da dieser 150 T€ beträgt)
KontoSollbetragHabenbetrag
Wertminderungsverlust80.000
Goodwill80.000

Nach der Abschreibung: Goodwill 70.000 EUR, Gesamtbuchwert der ZGE 420.000 EUR (entspricht dem Wiedergewinnungsbetrag).

IAS 36 Impairment — Häufige Fehler

  • Zu hohe Cashflow-Prognosen (IAS 36.33) – Viele Praktiker verwenden optimistische oder ungeprüfte Planwerte statt realistischer, aktueller Finanzpläne. Audit-Fallen entstehen, wenn die Prognosen nicht mit historischen Abweichungen oder der aktuellen Geschäftslage abgeglichen werden.
  • Diskontierungssatz falsch bestimmt (IAS 36.55) – Ein zu niedriger Satz führt zu überoptimistischen Barwertberechnungen. Der Satz muss die Risikostruktur des Vermögenswerts widerspiegeln (gewichteter Durchschnitt der Kapitalkosten vor Steuern ist ein häufiges Referenzmodell).
  • Goodwill-Allokation auf ZGEs ignorieren (IAS 36.80–84) – Wenn der Goodwill mehreren ZGEs zugeordnet wird (z. B. nach Synergien oder Akquisitionslogik), muss die Wertminderungsprüfung auf Ebene jeder ZGE erfolgen. Fehler in dieser Allocation führen zu unterabgeschriebenen Goodwillbeständen.

IAS 36 Impairment — Key Paragraphs

  • IAS 36.6, 12 – Definition einer ZGE und Auslöseindikator
  • IAS 36.18–27 – Wiedergewinnungsbetrag und Zeitwert
  • IAS 36.30–55 – Nutzungswertberechnung und Diskontierungssatz
  • IAS 36.59–63 – Erfassung von Wertminderungen und deren Rückgängigmachung (außer Goodwill)
  • IAS 36.80–108 – Goodwill-Wertprüfung und Allokationsregeln