IAS 38 — Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte
Ein immaterieller Vermögenswert wird erfasst, wenn alle drei kumulativen Bedingungen erfüllt sind:
- Identifizierbarkeit — die Ressource ist separierbar (selbstständig veräußerbar, übertragbar oder lizenzierbar) oder ergibt sich aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Rechten
- Beherrschung — das Unternehmen hat die Macht, den wirtschaftlichen Nutzen zu erhalten und anderen den Zugang zu verwehren
- Wahrscheinlicher wirtschaftlicher Nutzen — ein voraussichtlicher Nutzenzufluss, der zuverlässig messbar ist
Alle anderen intern erzeugten immateriellen Aufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst (IAS 38.21).
So funktioniert die Erfassung – Schritt für Schritt
- Identifizierbarkeit (IAS 38.12): Der immaterielle Vermögenswert muss entweder separat erwerbbar sein oder aus einem rechtlichen oder vertraglichen Recht entstehen. Dies unterscheidet ihn vom nicht separierbaren Goodwill. Beispiele sind Lizenzen, Patente, Marken und Kundenlisten.
- Kontrolle (IAS 38.13–14): Das Unternehmen muss die Möglichkeit haben, Dritte von der Nutzung auszuschließen, etwa durch rechtliche Schutzrechte oder Geheimhaltung (Trade Secrets). Eine Kontrolle liegt vor, wenn das Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen nutzen und anderen den Zugang verwehren kann.
- Wirtschaftlicher Nutzen (IAS 38.17): Der künftige wirtschaftliche Nutzen muss wahrscheinlich zukunftsorientiert beurteilt werden. Dies umfasst Umsatzsteigungen, Kosteneinsparungen oder andere geschäftliche Vorteile. Ungewissheit über die Realisierung führt zur Nichtaktivierung.
- Externe vs. interne Erfassung (IAS 38.24–25): Extern erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungspreis aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden unterteilt in die Forschungsphase (Aufwand gemäß IAS 38.40) und die Entwicklungsphase (Aktivierung unter strengen Bedingungen gemäß IAS 38.57–64).
- Entwicklungsphase – Aktivierungskriterien (IAS 38.57): Ein intern erstellter immaterieller Vermögenswert wird nur aktiviert, wenn das Unternehmen nachweist: (a) technische Machbarkeit, (b) Absicht und Fähigkeit, den Vermögenswert zu vollenden, (c) Fähigkeit, diesen zu nutzen oder zu verkaufen, (d) wahrscheinlicher wirtschaftlicher Nutzen, (e) Verfügbarkeit angemessener Ressourcen und (f) zuverlässige Kostenerfassung.
- Bewertung und Amortisation (IAS 38.74, 88–106): Aktivierte immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungspreis oder Herstellungspreis erfasst. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer, es sei denn, die Nutzungsdauer ist unbegrenzt (z. B. Marken mit unbegrenzter Marktführerschaft). Eine jährliche Impairment-Prüfung ist erforderlich (IAS 36).
Praktisches Beispiel mit Zahlen
Ein Pharmaunternehmen investiert 5 Mio. € in die Entwicklung eines neuen Medikaments:
- Phase 1 (Forschung): 1,5 Mio. € – Wird vollständig als Aufwand erfasst, da die technische Machbarkeit nicht nachgewiesen werden kann.
- Phase 2 (Entwicklung): 3,5 Mio. € – Nach Abschluss der klinischen Tests wird die technische Machbarkeit nachgewiesen, die Vermarktung ist geplant, und die Kostenerfassung ist zuverlässig. Diese 3,5 Mio. € werden aktiviert.
| Konto | Sollseite (€) | Habenseite (€) |
|---|
| Forschungsaufwand | 1.500.000 | |
| Gewinn- und Verlustrechnung | | 1.500.000 |
| Immaterielle Vermögenswerte – Entwicklung | 3.500.000 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Kasse | | 3.500.000 |
Nach Zulassung amortisiert sich dieser Vermögenswert über 10 Jahre mit 350.000 € jährlich. Bei Impairment (z. B. Konkurrenzprodukt) ist die Buchwertabschreibung notwendig.
Häufige Fallstricke und Audit-Risiken
- Vermischung von Forschung und Entwicklung: Ein kritischer Fehler ist die Aktivierung von Forschungskosten, die per Definition immer aufwandswirksam sein müssen. Prüfer achten darauf, dass die Abgrenzung dokumentiert ist und die Aktivierungskriterien streng angewendet werden.
- Unzureichende Nachweise für Kontrolle: Viele Unternehmen aktivieren Kundenlisten oder Marken ohne Nachweis der Separierbarkeit oder rechtlichen Schützbarkeit. Ein bloßer stabiler Kundenstamm reicht nicht aus, ohne dass vertragliche oder wirtschaftliche Kontrollmechanismen dokumentiert sind.
- Fehlende oder zu aggressive Wertberichtigung: Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden oft übertrieben bewertet. Bei veränderten Geschäftsbedingungen (z. B. technologischer Wandel) ist eine regelmäßige Impairment-Prüfung erforderlich. Das Fehlen dieser Prüfung ist ein häufiges Audit-Finding.
Wichtigste Paragrafen zum Merken
- IAS 38.21 – Grundkriterium für die Erfassung (Ressource, Kontrolle, wirtschaftlicher Nutzen)
- IAS 38.24–25 – Unterschied extern erworben vs. intern erstellt
- IAS 38.40 – Forschungsphase: Aufwand (keine Aktivierung)
- IAS 38.57–64 – Entwicklungsphase: Aktivierungskriterien
- IAS 38.74–76 – Bewertung nach Aktivierung
- IAS 38.88–106 – Amortisation und Nutzungsdauer